Richard Meister (* 5. Februar 1881 in Znaim, Mähren; † 11. Juni 1964 in Wien) war ein österreichischer Wissenschaftler, der sich vor allem mit Klassischer Philologie und mit Pädagogik beschäftigte.
Er absolvierte sein ganzes Studium in Wien, wurde 1918 außerordentlicher Professor für Klassische Philologie und 1923 ordentlicher Professor für Pädagogik an der Universität Wien. Er hatte bedeutenden Einfluss in der österreichischen Schulpolitik. Nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich 1938 wurde er von seinem Lehrstuhl entfernt, da es innerhalb der NSDAP Vorbehalte dagegen gab, Meister in diesem für die Ausbildung der Jugend zentralen Fach Pädagogik wirken zu lassen. Er wurde auf den Lehrstuhl für Klassische Philologie versetzt und behielt diesen während der Jahre der nationalsozialistischen Herrschaft. In der Nachkriegszeit übte er wichtige Leitungsfunktionen aus: Bereits 1945 wurde er Prorektor (später Rektor) der Universität Wien und Vizepräsident (später Präsident) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften. In Erinnerung bleibt vor allem sein einflussreiches Wirken als Pädagoge, aber seine Publikationen befassen sich nur zum Teil mit der Pädagogik als Wissenschaft; weitere Schwerpunkte waren die Klassische Philologie, die Geschichte wissenschaftlicher Institutionen, die Bildungspolitik und die Kulturphilosophie. In weltanschaulicher Hinsicht war Meister humanistisch und deutschnational eingestellt.
Studium, Forschung und Schullehrdienst
Der Vater von Richard Meister war der in Znaim (tschechisch Znojmo) tätige Rechtsanwalt Anton Meister. Zu Richard (Karl) Meister (1848–1912) besteht keine nähere Verwandtschaft. Dieser war ebenfalls klassischer Philologe, mit dem Schwerpunkt auf griechischen Dialekten, und war Lehrer am Nikolaigymnasium in Leipzig.
Nach dem Gymnasialabschluss im Jahr 1899 studierte Meister an der Universität Wien Klassische Philologie, Germanistik, Vergleichende Sprachwissenschaft und Philosophie. Er promovierte im Jahr 1904 zum Dr. phil. bei dem Indogermanisten Paul Kretschmer mit einer Untersuchung über Die flexivischen Eigentümlichkeiten in der Sprache der Septuaginta. 1905 absolvierte er die Lehramtsprüfung für Gymnasien für die Fächer Latein und Griechisch im Hauptfach sowie Deutsch im Nebenfach, 1909 zusätzlich für Philosophische Propädeutik.
Meister arbeitete 1906/07 am Thesaurus Linguae Latinae an der Universität München mit.
Ab 1907 war Meister provisorischer Gymnasiallehrer in Znaim. 1909 bekam er eine Stelle als Gymnasialprofessor in Wien.
In dieser Zeit befasste er sich intensiv mit der Didaktik seiner Fächer, mit der Gymnasialbildung, dem Bildungswert der Antike sowie generell mit der Theorie und Geschichte der Pädagogik. Er publizierte z. B. Über die Verwendung der Aristotelischen Logik im Propädeutikunterricht der humanistischen Gymnasien,
über Die Mittel zur wissenschaftlichen Fortbildung der Mittelschullehrer
oder Zur didaktischen Behandlung von Ciceros philosophischen Schriften.
Meister blieb unverheiratet und hatte keine Kinder.
Mit dem Wiener Professor für Pädagogik Alois Höfler besprach Meister vor dem Ersten Weltkrieg eine mögliche Habilitation.
Dazu kam es jedoch nicht mehr, denn Meister wurde 1918 außerordentlicher Professor für klassische Philologie an der Universität Graz, obwohl er auch für dieses Fach nicht habilitiert war. 1920 wechselte er in gleicher Funktion an die Universität Wien, wo er bis zu seinem Tod wirkte. Er gehörte somit zu jenen Wissenschaftlern, die in der deutschsprachigen Bevölkerung Mährens aufwuchsen und während der Zeit der Habsburgermonarchie in der Hauptstadt Wien gute Entfaltungsmöglichkeiten fanden (wie Ernst Mach oder Sigmund Freud).
An der Wiener Philosophischen Fakultät wurde das Bildungsideal des humanistischen Gymnasiums sehr geschätzt. Als Höfler starb, berief die Fakultät den Grazer Professor für Pädagogik, Eduard Martinak, der aber aus privaten Gründen ablehnte. Martinak war ursprünglich Gymnasiallehrer gewesen, u. a. für Latein und Griechisch, und er war ein Verteidiger des altsprachlichen Gymnasiums. Ein solcher war auch Meister, der nun von der Berufungskommission ins Auge gefasst wurde. Für ihn wurde vorgebracht, dass er Erfahrung als Schullehrer hatte und die österreichische Schulsituation gut kannte. Außerdem hatte er schon bisher die Fakultät im Themenbereich der schulischen Bildung beraten. Einwände kamen von zwei kurz zuvor (1922) nach Wien berufenen Deutschen, denen Meisters wissenschaftliche Leistung im Bereich Pädagogik unzureichend schien: Karl Bühler sah methodische Mängel, und Moritz Schlick vermisste die Originalität. Die Mehrheit, zu der auch der Referent der Kommission, Robert Reininger, gehörte, entschied für Meister, und so wurde er 1923 ordentlicher Professor für dieses eigentlich ganz andere Fach. Als Professor befasste er sich vor allem mit dem „systematischen Kern der Pädagogik“ und betrieb den „Aufbau eines wissenschaftlichen Systems der Erziehungstheorie auf kulturphilosophischer Grundlage“, beschränkte sich also nicht auf moralphilosophische und psychologische Voraussetzungen oder auf Fragen der schulorganisatorischen Praxis.
Seit den 1920er Jahren hatte er – unterbrochen durch die Zeit des Nationalsozialismus – in der österreichischen Bildungspolitik beratende Funktionen. In seinem Aufsatz Vorschläge und Anregungen zu einer Neugestaltung der pädagogischen Vorbildung der Mittelschullehrer von 1923 legte er sein Anliegen einer Intensivierung der pädagogisch-theoretischen Ausbildung der Kandidaten für das höhere Lehramt dar. Diese Ausbildung sollte drei Hauptgebiete umfassen: Erstens „philosophische Voraussetzungswissenschaften“ (u. a. Ethik, Psychologie), zweitens eine „allgemeine Theorie der Pädagogik“, und drittens eine „besondere Unterrichtslehre“, d. h. die Didaktik und Methodik des jeweiligen Unterrichtsfaches. Meisters Vorschläge wurden großteils realisiert und fanden Eingang in die 1928 erlassene neue Prüfungsvorschrift für das Lehramt an Mittelschulen, ebenso in die von ihm ausgearbeitete Prüfungsordnung für das Lehramt an Mittelschulen von 1937.
Meister gehörte wichtigen Gremien wie dem 1934 eingerichteten Bundeskulturrat an, wirkte an Gesetzen und Verordnungen für Schulen sowie an Lehrplänen mit.
In seinen Schriften bemühte sich Meister um Verständlichkeit und Klarheit. Er war ein „Mann der Definitionen“;
oft wird seine Definition von Erziehung angeführt: