An diesem Tag

Restauration (Schweiz)

Geschichtliche Epoche

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Die Restauration war eine Zeitepoche der europäischen Restauration und der Schweizer Geschichte, die vom politischen Konservatismus und der Reaktion geprägt war. In der Schweiz dauerte sie von 1814 bis 1830.

Prägend für die Epoche der Restauration ist das gegenüber der Zeit der Französischen Revolution revidierte Staatsideal. In Rückbezug auf das Ancien Régime beruht der Staat auf den Prinzipien der Autorität und der Legitimität sowie auf der Überzeugung, dass die überlieferten Herrschaftsverhältnisse einer gottgewollten Ordnung entsprechen. Der Staat ist in diesem Verständnis nicht von Menschen geschaffen, sondern steht mit unbedingter Autorität über ihnen. In der politischen Romantik wird der Freiheitsbegriff dahingehend verstanden, dass die Freiheit der Vorrechte im ständisch gegliederten Patrimonialstaat als wahre Freiheit gilt. Das Gedankengut der Restauration wurde stark vom Berner Karl Ludwig von Haller geprägt, der in seinem Werk «Restauration der Staatswissenschaft» das aufgeklärte Verständnis vom Staat demontierte.

Der Übergang von der Mediationszeit zur Restauration

Die Zeit der französischen Dominanz über die Schweiz endete mit dem Rückzug der französischen Truppen über den Rhein und dem Abzug der italienischen Truppen aus dem Tessin im Herbst 1813. Die ausserordentliche eidgenössische Tagsatzung, die am 15. November 1813 in Zürich zusammentrat, erklärte darauf einseitig die bewaffnete Neutralität, löste sich aber noch nicht endgültig von Frankreich. Die Alliierten entsandten deshalb zwei Gesandte nach Zürich, den Grafen Ioannis Kapodistrias und Baron Ludwig von Lebzeltern, die als die besten Diplomaten der Koalition galten. Sie agierten geschickt zwischen Kantonen und erreichten zusammen mit den geheimen Agenten, die in den Kantonshauptstädten agitierten, dass die Tagsatzung den Durchmarsch der alliierten Truppen durch das schweizerische Territorium ohne Reaktion hinnahm. Der General Ferdinand von Bubna und Littitz drang über Bern und Lausanne am 28. Dezember bis nach Genf vor, wo die Republik Genf wiederaufgerichtet wurde. Erst nachdem die Niederlage Napoleon Bonapartes klar absehbar war und die alliierten Truppen an der Nordgrenze standen, erklärte am 29. Dezember eine Versammlung von Vertretern von zehn alten Kantonen in Zürich die Aufhebung der Mediationsverfassung. Damit begann eine Zeit des Übergangs, der keinesfalls reibungslos erfolgte. Die Uneinigkeit der Kantone darin, wie die künftige territoriale und konstitutionelle Ordnung der Schweiz ausgestaltet werden sollte, bedrohte zeitweise die weitere Existenz der Schweiz und provozierte mehrfach die Intervention der alliierten Mächte.

Nach der Versammlung von Zürich standen sich zwei Lager gegenüber. Auf der einen Seite zehn der dreizehn alten Kantone, welche die Beibehaltung der Aufhebung der Untertanenverhältnisse befürworteten (Uri, Schwyz, Luzern, Zürich, Glarus, Zug, Freiburg, Basel, Schaffhausen und Appenzell) und denen sich deshalb auch die neuen Kantone Aargau, Thurgau, St. Gallen und Waadt anschlossen. Sie bildeten den sog. Bundesverein mit Zürich als Vorort. Auf der anderen Seite standen die Kantone, die eine Wiederherstellung der aristokratischen Ordnung, der dreizehnörtigen Eidgenossenschaft und der ehemaligen Untertanengebiete verlangten. Haupt dieser Partei war Bern, wo am 23. Dezember 1813 nach der Ankunft der österreichischen Truppen unter General Bubna das Patriziat wieder an die Macht gelangt war. Nach weiteren Gegenrevolutionen stiessen auch die Städte Freiburg, Solothurn, Luzern sowie Zug und Unterwalden zu dieser Partei. Diese Kantone bildeten die sog. «Alte Schweiz» mit einer Gegentagsatzung in Luzern. Aus Sicht der alliierten Mächte sollte das Prinzip der Legitimität der territorialen Neuordnung zugrunde liegen, wobei unter Legitimität Herrschaftsverhältnisse verstanden wurden, die auf Geschichte, Herkommen und völkerrechtlichem Vertrag beruhten. Legitim waren also die Ansprüche der angestammten Monarchen – in der Schweiz waren dies beispielsweise die ehemals regierenden Orte – auf ihr durch völkerrechtliche Verträge begrenztes Herrschaftsgebiet. Durch die Revolution begründete Machtverhältnisse wurden als illegitime Usurpation der Macht angesehen. Im Prinzip stand deshalb der Bestand der nach 1798 neu gebildeten Kantone auf dem Spiel. Diese konnten sich immerhin darauf berufen, dass die territoriale Ordnung der Mediationszeit auch von den meisten Grossmächten anerkannt worden war.

Im März drohte der Konflikt in einen Bürgerkrieg auszuarten, Bern, Waadt und Aargau mobilisierten Truppen. Die ausländischen Mächte nahmen indirekt auf der Seite der einen oder anderen Partei an den Konflikten Anteil. Entscheidend war der Einfluss des waadtländischen Patrioten Frédéric-César de la Harpe auf den russischen Zaren Alexander zugunsten der neuen Kantone. Erst auf die Drohung einer militärischen Intervention durch die Alliierten schloss sich die Gegentagsatzung am 6. April 1814 der Tagsatzung des Bundesvereins an. In Zürich bildete sich dadurch die sog. «Lange Tagsatzung», die sich vom 6. April 1814 bis zum 31. August 1815 mit der Neuordnung der Schweiz befasste. Der innere Streit um die Zukunft der neuen Kantone und um die gemeinsame Verfassung dauerte jedoch weiter an.

Zuerst wurden in den einzelnen Kantonen die Verfassungen im Sinne der Restauration revidiert, teilweise unter starker Einmischung alliierter Diplomaten. In den ehemaligen Landsgemeindekantonen wurden die alte Ordnung und die Rechtsungleichheiten wiederhergestellt. In den Stadtkantonen wurden die Vorrechte der Aristokratie wieder eingeführt und das Übergewicht der Städte über die Landschaft verstärkt. Eine völlige Rückkehr zur alten Untertänigkeit schien jedoch unmöglich. Durch die Verschärfung des Zensus und die Einführung indirekter Wahlsysteme wurde auch in den neuen Kantonen der Regierung ein aristokratisches Gepräge verliehen. Die verlängerten Amtsdauern und das Übergewicht der sog. «Kleinen Räte» (Exekutive) ermöglichten es dominanten, aristokratisch gesinnten Politikern, fast unangefochten zu regieren. In allen Kantonen konnten aber die revolutionären Neuerungen nicht völlig rückgängig gemacht werden, insbesondere in den neuen Kantonen blieben auch die restaurativen Verfassungen freiheitlich geprägt.

Die Verhandlungen über die Bundesorganisation kamen erst auf neuerlichen Druck der alliierten Mächte im September zu einem Abschluss, indem die endgültige Regelung der Streitfragen, über die sich die Kantone nicht einig werden konnten, dem Wiener Kongress übertragen wurde. Der Entwurf des Bundesvertrags wurde am 9. September 1814 nach einer erneuten Ermahnung des bevollmächtigten britischen Ministers Stratford Canning durch die Tagsatzung für angenommen erklärt, obwohl Schwyz, Nidwalden und Appenzell Innerrhoden bis zuletzt ihre Zustimmung verweigerten.

Kurz vor Beginn des Wiener Kongresses sprach sich die Tagsatzung am 12. September für die Aufnahme der Republik Genf, des Fürstentums Neuenburg und der Republik Wallis in die Eidgenossenschaft aus. Das Wallis war Anfang 1814 von den französischen Truppen verlassen worden, worauf sich die oberen und unteren Zenden des Wallis in Sitten zu Verhandlungen für eine Neubildung der Republik Wallis versammelten. Eine Einigung im Streit um die politische Gleichberechtigung der Zenden konnte erst am 12. Mai 1815 erreicht werden. Das Fürstentum Neuenburg wurde im Dezember 1813 von österreichischen Truppen besetzt und im Juni 1814 wieder unter preussische Verwaltung genommen. In Genf konstituierte sich nach dem österreichischen Einmarsch Ende 1813 am 1. Januar 1814 eine unabhängige Republik mit aristokratischer Verfassung. Die Abtretung des Wallis und Genfs wurde bereits im Ersten Pariser Frieden vom 30. Mai 1814 von Frankreich anerkannt, die definitive Angliederung an die Schweiz blieb jedoch dem Wiener Kongress vorbehalten.

Die Schweiz am Wiener Kongress

Am Wiener Kongress vom 18. September 1814 bis zum 9. Juni 1815 war die Schweiz mit einer eigenen Gesandtschaft vertreten, die aus den drei konservativen Politikern Hans von Reinhard, Johann Heinrich Wieland und Johann von Montenach bestand. Daneben reisten noch eine ganze Menge von inoffiziellen Vertretern, Privatpersonen und Lobbyisten nach Wien, um die territoriale Neugestaltung der Schweiz irgendwie zu beeinflussen. Die offizielle Gesandtschaft hatte den Auftrag, die Anerkennung der Neutralität durch die Grossmächte zu erreichen und nach Möglichkeit Gebietsabrundungen zu erreichen. Die zahlreichen Partikularinteressen der Kantone und die Intrigen der inoffiziellen und offiziellen Gesandten beeinträchtigten aber den Erfolg der Gesandtschaft stark. Die meisten einflussreichen Diplomaten Grossbritanniens, Russlands und Österreichs wurden durch die Zerstrittenheit und die Komplexität der Gemengelage bei den territorialen Fragen, welche die Schweiz betrafen, eher abgeschreckt. Der sinkende Einfluss Russlands bewirkte ausserdem eine Abnahme der Sympathie für die Schweiz. Das Thema Schweiz wurde in einem besonderen Ausschuss des Kongresses beraten, der auf Anraten der «Schweiz-Experten» Stratford Canning und Kapodistrias gebildet wurde, um die divergierenden Interessen der zahlreichen schweizerischen Parteien von den ansonsten schon komplizierten Verhandlungen des Kongresses abzusondern. Dem Ausschuss gehörten erfahrene Diplomaten an, z. B. Heinrich Friedrich Karl vom Stein und Wilhelm von Humboldt.

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