An diesem Tag

Reinhard II. (Hanau)

Herr, später Graf von Hanau

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Reinhard II. von Hanau (* um 1369; † 26. Juni 1451 in Hanau), Herr und seit 1429 Graf von Hanau, war einer der bedeutendsten Vertreter seines Hauses.

Der genaue Geburtstag und sogar das Geburtsjahr von Reinhard II. sind unbekannt, weil aus mittelalterlicher Sicht das Todesdatum wegen der Gedächtnismessen viel wichtiger war als der Geburtstag.

Er war der zweite Sohn von Ulrich IV. von Hanau (* 1330/40; † September oder Oktober 1380) und der Gräfin Elisabeth von Wertheim (1347–1378). In der Familie der Herren von Hanau bestand Primogenitur, ausdrücklich noch einmal formuliert in dem „Primogeniturstatut“ von 1375. Danach durfte immer nur der älteste Sohn die Regierung antreten und auch heiraten. Als zweiter Sohn war Reinhard II. vielleicht ursprünglich für eine geistliche Karriere vorgesehen. Eine dafür geeignete Ausbildung hat er erhalten: 1387 ist er als Student an der Universität in Bologna nachgewiesen. Einer der Söhne Ulrichs IV., es könnte auch Reinhard II. gewesen sein, war 1390 als Student in der Universität Heidelberg eingeschrieben. Der entsprechende Eintrag in den Matrikeln nennt keinen Rufnamen, sondern spricht nur von einem „domicellus de Hanaw“. Eine geistliche Laufbahn wurde aber schon bald aufgegeben, denn 1391 schlossen der nun in der Herrschaft Hanau regierende Ulrich V. und sein Bruder Reinhard einen Vertrag, mit dem sein Unterhalt aus weltlichen Renten sichergestellt wurde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt verzichtete die Familie auf eine geistliche Karriere Reinhards. Dies war auch dadurch bedingt, dass die Ehe Ulrichs V. ohne Söhne blieb und Reinhard als möglicher Nachfolger erhalten werden sollte. In dem Vertrag wurden ihm 400 fl. und Anteile an den Hanauer Ämtern Partenstein, Rieneck, Bieber und Haßlau zugesprochen.

In dieser Generation geschah es zum ersten Mal in der Familie derer von Hanau, dass jüngere Söhne nicht in den geistlichen Stand traten. 1398 wurde der Vertrag unter Einbeziehung des jüngeren Bruders Johann bestätigt. Es war inzwischen zu handfestem Streit mit tätlichen Auseinandersetzungen gekommen.

Zur Familie vgl. Hauptartikel: Hanau (Adelsgeschlecht)

Unmittelbarer Erbe Ulrichs IV. von Hanau war der ältere Bruder Reinhards (II.), Ulrich V. Dieser regierte die Grafschaft Hanau seit 1380 formal (es bestand eine Vormundschaft wegen seiner Minderjährigkeit) und ab etwa 1388 in eigener Person. Er blieb allerdings ohne männliche Erben. Da aufgrund des „Primogeniturstatuts“ immer nur der älteste Sohn heiraten durfte, bedrohte dies den Fortbestand der Familie. Ausgleich sollte hier zunächst der erwähnte Familienvertrag von 1391 schaffen. Er sah auch vor, dass Reinhard (II.) nach zehn Jahren sollte heiraten können, falls Ulrich V. keine männlichen Erben zeugte. Diese Frist ist 1401 abgelaufen. Seit etwa 1395 ist eine Koalition aus Reinhard (II.) und seinem Bruder Johann festzustellen, die unabhängig und getrennt von Ulrich V. auftreten und zum Teil eine gegen ihn gerichtete Politik verfolgen. Es kam zu offenem Streit, der erstmals mit einem Vergleich im Jahr 1398 beigelegt werden musste. Gleichwohl kam es weiter zu Auseinandersetzungen bis hin zur Fehde.

Weiter lässt sich seit 1394, verstärkt seit 1396 nachweisen, dass Ulrich V. in ökonomische Schwierigkeiten geriet. Das reichte schließlich bis zu einer Verpfändung der beiden Städte Hanau und Babenhausen an den politischen Konkurrenten und Nachbarn, den Erzbischof Johann II. von Mainz, der faktisch zum Mitregenten in der Herrschaft Hanau wurde. Andererseits ist zu berücksichtigen, dass Ulrich V. und seine Brüder Neffen zweiten Grades des Mainzer Erzbischofs waren – es blieb also alles in der Familie.

Ab 1400, verstärkt ab 1402, scheinen sich Reinhard (II.) und sein Bruder Johann politisch dem Erzbischof Johann II. von Mainz genähert zu haben, der schließlich in dem innerfamiliären Streit in Hanau die Fronten wechselte und Ulrich V. fallen ließ. So kommt es im Jahr 1404 zu einer stufenweisen Entmachtung Ulrichs V., bis Reinhard II. und sein jüngerer Bruder Johann den älteren Bruder am 26. November 1404 zur Abdankung zwangen.

Reinhard II. und Johann regierten zunächst gemeinsam, Reinhard II. später alleine, nachdem Johann 1411 gestorben war.

Reinhard II. konnte nun heiraten. Er tat dies am 18. Januar 1407 mit Katharina von Nassau-Beilstein († 6. September 1459). Aus dieser Ehe gingen hervor:

Katharina (1408–1460), verheiratet: 1.) 1421 mit Graf Thomas II. von Rieneck (vor 1408–1431), 2.) 1432/34 mit Graf Wilhelm II. von Henneberg-Schleusingen (1415–1444, Jagdunfall)

Margarethe (1411–1441), verheiratet 1440 mit Gottfried VIII. von Eppstein († 1466)

Reinhard III. (1412–1452), folgt seinem Vater 1451 in der Regierung der Grafschaft Hanau

Elisabeth (1416–1446), verheiratet seit dem 4. Mai 1432 mit Wild- und Rheingraf Johann IV. von Dhaun (1422–1476)

Philipp I., „der Ältere“ (1417–1480), Begründer der Linie Hanau-Lichtenberg

Herausragendes dynastisches Ereignis der Regierungszeit Reinhard II. ist die Erhebung in den Reichsgrafenstand am 11. Dezember 1429 durch König Sigismund.

Seit dem Jahr 1400 ist Reinhard II. in Reichsangelegenheiten tätig. Die Urkunde, die die Absetzung des Königs Wenzel bezeugt, hat er mit unterzeichnet. Bei der Wahl König Sigismunds 1411 ist er anwesend. Bei der Wahl König Albrechts II. 1438 und der Friedrichs III. 1442 tritt er als Zeuge auf. 1401 erhalten er und sein Bruder Johann die Aufforderung am Römerzug teilzunehmen. 1414 besucht er das Konstanzer Konzil.

Immer wieder war Reinhard II. in Fehden mit Adeligen aus der Umgebung verwickelt. 1405 beteiligte er sich an einer Aktion König Ruprechts gegen Raubritter im Bereich der Wetterau, gegen die Burgen Rückingen, Höchst (bei Lindheim), Mömbris, Wasserlos, Hüttelngesäß, Karben und Hauenstein. Aber er beteiligte sich auch an regionalen Landfrieden, also Abmachungen über die friedliche, gerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die Fehden verhindern sollten. So 1434 zwischen Mainz, Eppstein, Isenburg-Büdingen und Rieneck. In der Grafschaft Rieneck war er auch kurzfristig als Vormund aktiv.

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