An diesem Tag

Reichswehr

Offizieller Name der deutschen Streitkräfte 1921–1935

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Die Reichswehr war während der Weimarer Republik und in den ersten Jahren des Nationalsozialismus von 1921 bis 1935 „die Wehrmacht der Deutschen Republik“. Die deutschen Streitkräfte waren in jener Zeit als Berufsarmee organisiert. Die Reichswehr bestand aus Reichsheer und Reichsmarine. Nachdem das Deutsche Heer im Januar 1919 aufgelöst worden war und in ein Friedensheer umgeformt werden sollte, beschloss die Reichsregierung im März 1919 die Bildung einer vorläufigen Reichswehr. Wegen des Versailler Vertrags von 1919 waren Umfang und Bewaffnung stark beschränkt. Nach der von Adolf Hitler 1935 verkündeten „Wiedererlangung der Wehrhoheit“ (Wiedereinführung der Wehrpflicht u. ä.) ging die Reichswehr in der neuen Wehrmacht auf.

Die Reichswehr agierte als Staat im Staate, und ihre Führung war ein wichtiger politischer Machtfaktor innerhalb der Weimarer Republik. Teils unterstützte sie – wie im Ebert-Groener-Pakt – die demokratische Staatsform, teils mit der Schwarzen Reichswehr antidemokratische Kräfte. Die Reichswehr sah sich als Kaderarmee, welche die Expertise des alten kaiserlichen Militärs erhalten und somit die Basis für eine Wiederaufrüstung bilden sollte.

Rüstungsbeschränkung durch Versailler Vertrag

Im V. Teil des Friedensvertrags von Versailles hatte sich Deutschland 1919 verpflichtet, „um den Anfang einer allgemeinen Beschränkung der Rüstungen aller Nationen zu ermöglichen“, den Umfang und die Bewaffnung seiner Streitkräfte derart zu beschränken, dass sie ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb Deutschlands und als Grenzschutz verwendet werden konnten.

Die Personalstärke war entsprechend den Bestimmungen der Siegermächte des Ersten Weltkrieges in den Artikeln 159 bis 213 des Vertrages auf ein Berufsheer von 100.000 Mann zuzüglich einer 15.000 Mann starken Marine limitiert. Die Einrichtung eines Generalstabs blieb untersagt. Schwere Waffen wie Artillerie oberhalb des Kalibers 105 mm (Marinegeschütze oberhalb 203 mm), Panzerfahrzeuge, U-Boote und Großkampfschiffe waren verboten, ebenso jegliche Art von Luftstreitkräften. Die Bestimmungen wurden bis 1927 von der Interalliierten Militär-Kontrollkommission überwacht.

Die Rüstungsbeschränkungen umging die Reichswehrführung durch eine Reihe geheimer und illegaler Maßnahmen: Dazu zählten der heimliche Aufbau einer sogenannten Schwarzen Reichswehr, Sicherung einer militärischen Luftfahrt-Infrastruktur durch zivile Tarnfirmen (siehe: Deutsche Verkehrsfliegerschule), unerlaubte Waffentests mit Artillerie, Flugzeugen und Panzern in der Sowjetunion (siehe: Vertrag von Rapallo), die Einrichtung einer Führergehilfenschulung, welche bestimmt war, die verbotene Generalstabsausbildung zu kompensieren sowie die Aufrechterhaltung des Generalstabs im neu geschaffenen Truppenamt. In der Statistischen Gesellschaft wurde zusammen mit dem Reichsverband der Deutschen Industrie Planungen für die Rüstungsindustrie ausgearbeitet. Mit Hilfe von Offizieren im Ruhestand wurden Volkssportschulen meist in der Nähe ehemaliger Truppenübungsplätze gegründet, in denen zur Vorbereitung der Ausbildung von Infanteristen Übungsleiter für Wehrsport ausgebildet wurden. Dies fand vor allem in Norddeutschland auch mit Unterstützung des Stahlhelms statt. Andere Hilfsmittel waren der Einsatz von z. B. Panzerattrappen für Übungszwecke.

Da die Finanzierung der Reichswehr unzureichend war, gab es im Wehrkreis III ein Kuratorium bestehend aus den Vorsitzenden der verschiedenen Arbeitgeberverbände der zum Wehrkreis gehörenden Provinzen. Die Industrie zahlte 1 Reichsmark pro Arbeitnehmer im Jahr, die Landwirtschaft 10 bis 25 Pfennig pro Morgen. Ähnliche Organisationen gab es auch in anderen Wehrkreisen.

Die Reichswehr sah sich im eigenen Selbstverständnis als „Kaderarmee“ oder „Führerarmee“, das bedeutet, dass jeder Soldat so ausgebildet wurde, dass er die Eignung für höhere Verantwortungsstufen erlangte, was wiederum Grundvoraussetzung für den schnellen Aufwuchs des Heeres nach der Verkündung der Wehrhoheit durch das NS-Regime im Jahre 1935 werden sollte.

Am 9. November 1918 erfolgte während der Novemberrevolution die Ausrufung der Republik sowie die Abdankung Wilhelms II., worauf der Deutsche Kaiser in die Niederlande flüchtete.

Zwei Tage später wurde der Waffenstillstand von Compiègne am 11. November 1918 unterzeichnet, womit die – neue – Regierung der zügigen Räumung der besetzten Gebiete zustimmte. Tags darauf begann der Rückzug an der Westfront, bis zum 17. Januar 1919 waren auch die linksrheinischen Gebiete frei von deutschem Militär. Nun galt es, diese immer noch mehrere Millionen Soldaten zählenden Verbände der „Alten Armee“ schrittweise abzurüsten. Dies geschah üblicherweise in den jeweiligen Heimatgarnisonen; für die Regimenter mit linksrheinischen Garnisonen wurden Demobilisierungsorte im Innern des Reichs bestimmt.

Der Rat der Volksbeauftragten und die Oberste Heeresleitung beabsichtigten, nach der Demobilisierung noch bestehende Truppenteile in ein „Friedensheer“ zu überführen. Am 19. Januar 1919 erließ die Reichsregierung die „Vorläufigen Bestimmungen über die Bekleidung des Friedensheeres“ im Armeeverordnungsblatt 1919, Nr. 85; die am 6. Februar 1919 zusammengetretene Weimarer Nationalversammlung beschloss aber am 6. März 1919 das Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichswehr. Es ermächtigte den Reichspräsidenten,

Die Stärke dieses Heeres sollte 400.000 Mann betragen.

Das Gesetz über die Bildung einer vorläufigen Reichsmarine vom 16. April 1919 ermächtigte ihn,

Die Stärke der Marine sollte 20.000 Mann betragen.

Vom 1. Oktober 1919 bis zum 1. April 1920 wurden die Streitkräfte der sogenannten Vorläufigen Reichswehr in das 200.000 Mann starke „Übergangsheer“ transformiert. Gleichzeitig entfielen die bisherigen Verbände und Dienststellen der alten Armee. Über den Zwischenschritt von 150.000 Mann im Oktober 1920 wurde bis 1. Januar 1921 die endgültige Heeresstärke von 100.000 Mann erreicht. Damit wurde zum 1. Januar 1921 die Reichswehr formiert, wobei das Wehrgesetz vom 23. März 1921 die näheren Einzelheiten regelte.

Die Soldaten wurden auf die Weimarer Verfassung vereidigt:

Die Reichswehr war gegliedert in Reichsheer („100.000-Mann-Heer“) und Reichsmarine. Das Reichsheer bestand aus sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen, wobei alle Verbände neu durchnummeriert wurden. Territorial war das Reichsgebiet in sieben Wehrkreise eingeteilt (I–VII). Es gab zwei Gruppenkommandos, Nr. 1 in Berlin und Nr. 2 in Kassel. Die Marine war in Marinestation der Ostsee und die Marinestation der Nordsee aufgeteilt. Für die Unteroffiziere und Mannschaften betrug die Dienstzeit 12 Jahre, für Offiziere 25 Jahre.

Das Wehrgesetz beendete die Militärhoheit der Länder, beließ aber Sachsen, Württemberg, Baden und Bayern eine beschränkte Selbstständigkeit. Der Freistaat Bayern stellte insofern eine Besonderheit dar, als der Wehrkreis VII das gesamte Landesgebiet mit Ausnahme der Pfalz umfasste und in der hier stationierten 7. (bayerischen) Division nur Bayern dienten. Dieser Verband genoss als Bayerische Reichswehr bis 1924 gewisse Autonomierechte gegenüber der Reichsregierung.

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