Die am 15. Mai 1925 gegründete Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH (RRG) in Berlin war die Dachorganisation der regionalen Rundfunkgesellschaften im Deutschen Reich. Daneben bestand bereits seit 1924 (Sendebeginn 1926) die Deutsche Welle GmbH, die über den Deutschlandsender in Königs Wusterhausen bei Berlin ausstrahlte und reichsweit empfangen werden konnte und die am 1. Januar 1933 in die Deutschlandsender GmbH überführt wurde. Die Deutsche Welle übernahm neben der Ausstrahlung eigener Vortrags- und Informationssendungen (ursprünglich zwischen 15 und 20 Uhr) Sendungen der regionalen Rundfunkgesellschaften (ursprünglich ab 20 Uhr unter der Senderbezeichnung „Deutschlandsender“). Die RRG hielt einen Teil der Unternehmensanteile der Deutsche Welle GmbH. Sie bestand bis zu ihrer Liquidation nach dem Zweiten Weltkrieg.
Vorgeschichte: Wirtschaftsrundspruch, Dradag, Deutsche Stunde und regionale Sendeanstalten
Die Geschichte des Hörfunks in Deutschland begann am 1. September 1922 mit dem ersten regulären Hörfunkdienst, den Ernst Ludwig Voss (Auswärtiges Amt) in Form des „Wirtschaftsrundspruchs“ auf Langwelle ins Leben rief. In Abstimmung mit Ministerialdirektor Hans Bredow aus dem Reichspostministerium bemühte sich Voss, private Investoren zur Gründung regionaler Gesellschaften zu finden, die Rundfunk für die Allgemeinheit („Unterhaltungsrundfunk“) veranstalten sollten. So kam es zur Gründung von neun regionalen Rundfunkgesellschaften:
Jede der regional tätigen Gesellschaften musste 51 % ihrer Unternehmensanteile und drei Aufsichtsratsstellen an das Reichspostministerium, vertreten durch Heinrich Giesecke, das Reichsministerium des Innern, vertreten durch Ernst Heilmann (von der 1923 entstandenen Drahtloser Dienst AG, der sogenannten „Dradag“), und die 1922 gegründete „Deutsche Stunde“, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH, vertreten durch Voss, abtreten. Finanziert wurden die regionalen Gesellschaften zunächst durch 60 % des Rundfunkgebührenaufkommens in denjenigen Oberpostdirektionsbereichen, für die sie Programme zur Verfügung stellten. Ab 1930 sank der Anteil, den die Post an die Sender abführte, unter 50 % des Gebührenaufkommens. Die Gebühr, die vom Bürger für den Radioempfang zu entrichten war, betrug vom 1. April 1924 an monatlich 2 Mark. Die Radiowerbung, die die Reichspost seit 1924 erlaubte, trug nur einen marginalen Anteil zur Finanzierung des Rundfunks bei. Im Jahr 1930 waren es nur 0,3 Prozent.
Als Dachverband war der Reichsfunkverband tätig.
Staatliche Rundfunkordnung (1925) und Gründung der RRG
Die staatliche Rundfunkordnung von 1925 sah im Rahmen der Genehmigung des Sendebetriebs neben der Einrichtung von Überwachungsausschüssen und kulturellen Beiräten unter Beteiligung der Länder vor, dass 1.) die Rundfunkgesellschaften eine Dachorganisation, die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, gründeten, von deren Eigentumsanteilen die Deutsche Reichspost im Februar 1926 51 % erhielt, und dass 2.) auch jede der regionalen Rundfunkgesellschaften 51 % ihrer Unternehmensanteile auf die Reichspost übertrug, wobei die RRG als Treuhänder das Stimmrecht der Reichspost ausüben sollte.
So wurde am 5. Mai 1925 die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft mbH mit Sitz in Berlin zunächst von den fünf Gesellschaften in Hamburg, Königsberg, Frankfurt/M., Leipzig und Breslau gegründet. Die Rundfunkgesellschaften in Berlin, Münster und Stuttgart schlossen sich nach langwierigen Verhandlungen an. Die Gesellschaft in München trat erst wegen finanzieller Nöte im Jahr 1931 bei. Am 1. März 1926 verfügte die RRG in den ihr angeschlossenen Rundfunkgesellschaften über durchschnittlich 53,3 % der Stimmrechte. Berücksichtigt man auch die Anteile der Landesregierungen und der Dradag (siehe unten), so bemaß sich der staatliche Einfluss in den Rundfunkgesellschaften auf 62,1 % und stieg bis 1929 auf 75,5 %.
Geschäftsführer der RRG wurden Kurt Magnus und Heinrich Giesecke. Vorsitzender des Verwaltungsrats wurde Hans Bredow, der zu diesem Zweck aus dem Postdienst ausschied und nun den Titel „Rundfunkkommissar des Reichspostministers“ führte. Die Zahl der RRG-Beschäftigten stieg von 20 im Jahr 1926 auf 206 Ende 1931.
Satzungsgemäße Aufgabe der RRG war die „zentrale Leitung“, insbesondere die organisatorische und ökonomische Kontrolle der angeschlossenen Rundfunkgesellschaften nach den Vorgaben der Reichspost. Ab 1932 wurden die den Rundfunkgesellschaften zustehenden Anteile am Gebührenaufkommen der Reichspost über die RRG verteilt.
Ein eigener Funksendebetrieb der RRG war durch ihre Satzung ausgeschlossen, doch erwarb die RRG bereits im Jahr 1925 die Deutsche Welle GmbH von Ernst Ludwig Voss. Der formal von dieser Gesellschaft getragene und am 7. Januar 1926 über den Langwellensender Königs Wusterhausen eröffnete Funkdienst entwickelte sich zu einem RRG-eigenen Rundfunkprogramm. Bestand es anfangs teils aus Übernahmen von Sendungen der regionalen Rundfunkgesellschaften (allen voran der Funk-Stunde Berlin), teils aus einem eigenen Bildungsprogramm, dem „Vortragsdienst“, so wuchs es bald zu einem reichsweiten Vollprogramm unter dem Namen „Deutschlandsender“. Ab dem 15. Juni 1932 gab es eine „Stunde der Reichsregierung“, die von allen deutschen Sendern übertragen wurde (Reichssendung). Ab 26. August 1929 betrieb der Deutschlandsender auch den Kurzwellensender Zeesen.
Ein weiteres Element im Rundfunksystem der Weimarer Republik war die „Dradag“, eine Gründung des Reichsinnenministeriums. Sie wurde unter Beteiligung des Reichsverbands der Deutschen Presse, der Nachrichten-Agenturen Wolffs Telegraphisches Bureau und Telegraphen-Union (die seit 1924 selbst einen „Pressefunk“ auf Langwelle veranstalteten) und der Verlage Mosse und Scherl zur „Nachrichtenstelle des deutschen Rundfunks“ (Chefredakteur 1926–32: Josef Räuscher).
Die politische Kontrolle des Rundfunks lag beim Reichsinnenministerium und den Regierungen der Länder.
In technischer Hinsicht war die Zeit geprägt von der Einrichtung von Nebensendern, neuen Studios und reichweitenstarken Sendeanlagen:
Das Programm der Rundfunkgesellschaften bestand 1927 durchschnittlich zu 39 % aus Musik, zu 35 % aus Nachrichten und Information („allgemeiner Teil“), zu 16 % aus Vorträgen und zu 10 % aus literarischen Darbietungen.
Im Jahr 1931 zog die RRG mit der Deutschen Welle (Deutschlandsender) und der Berliner Funk-Stunde in das gerade erbaute Haus des Rundfunks in der Masurenallee in Berlin-Charlottenburg.
Nach der Rundfunkordnung von 1932
Die staatliche Rundfunkordnung von 1932 ging auf Rundfunkkommissar Erich Scholz aus dem Reichsinnenministerium zurück und bestimmte die Umwandlung der Rundfunkgesellschaften von Aktiengesellschaften mit privaten Minderheitseignern (die allerdings ohnehin nur noch in Frankfurt und Hamburg von einigem Gewicht waren) in rein öffentliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung. 51 % der Anteile hielt demnach die Reichspost, 49 % hielten die Länder, d. h. Preußen an den Sendern Berlin, Köln, Breslau und Königsberg, Preußen zusammen mit Hamburg, Bremen und Mecklenburg-Schwerin am Sender Hamburg, Sachsen mit Preußen und Thüringen am Sender Leipzig, Preußen mit Hessen am Sender Frankfurt, Württemberg und Baden am Sender Stuttgart und allein Bayern am Sender München.