Der Reformationstag, das Reformationsfest oder der Gedenktag der Reformation wird von evangelischen Christen in Deutschland und Österreich am 31. Oktober im Gedenken an den Beginn der Reformation der Kirche durch Martin Luther im Jahr 1517 gefeiert. In der Schweiz gilt der erste Sonntag im November als Reformationssonntag, der zeitlich in Anlehnung an den Reformationstag in Deutschland und Österreich festgelegt ist.
Am 31. Oktober 1517, dem Tag vor Allerheiligen, stellte der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther in Briefen an mehrere Bischöfe 95 in Lateinischer Sprache verfasste Thesen zu Buße und Ablass auf, um eine akademische Disputation herbeizuführen. Er kritisierte die damalige Praxis des Ablasshandels und betonte, eine Erlösung von der Sünde sei schon durch das Opfer Jesu Christi am Kreuz geschehen. Damit leitete er die Reformation der Kirche ein. Der Überlieferung zufolge soll Luther die Thesen auch an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg angeschlagen haben. Ob dieser Thesenanschlag tatsächlich stattgefunden hat, ist jedoch nicht zweifelsfrei erwiesen und wird kontrovers diskutiert. Der Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann hält Luthers Schrift An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung (1520) ohnehin für wesentlich wichtiger als die Thesen.
Bereits im Reformationsjahrhundert finden sich vereinzelte Jahresfeiern. Zunächst wurden auch der 10. November und der 18. Februar (Luthers Geburts- und Todestag) als Gedenktage gefeiert. Zudem galt der 25. Juni als Tag der Augsburger Konfession als Festtag.
Zur Säkularfeier 1617 wurde in den meisten lutherischen und reformierten Gebieten des Thesenanschlags gedacht. Kurfürst Johann Georg II. von Sachsen setzte ab 1667 den 31. Oktober als Gedächtnistermin für alle Protestanten einheitlich fest und stellte damit die Verbindung zum legendären Thesenanschlag Luthers an der Wittenberger Schlosskirche her.
Nach den Jubiläen 1717 und 1817 setzte sich das Reformationsfest weiter durch, „meist wurde es allerdings auf den Sonntag nach dem 31. Oktober gelegt“, zum Beispiel in Preußen.
In Deutschland kamen zu den regionalen, historisch gewachsenen Unterschieden noch die großen Umbrüche – einige Schlaglichter:
Bis zum 21. Oktober 1921 war in Thüringen der Reformationstag bereits ein staatlich anerkannter allgemeiner Feiertag, wurde jedoch durch ein Notgesetz des thüringischen Staatsministeriums für Kultur außer Kraft gesetzt, ohne den Landtag zu befragen.
Bis einschließlich 1966 wurde der Feiertag in den meisten Bezirken der DDR begangen.
Im Jahr 2017 war der 31. Oktober als 500. Jahrestag einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag. Nachfolgend wurde der Reformationstag in einigen historisch protestantisch geprägten deutschen Bundesländern gesetzlicher Feiertag. Durch die Erhebung des Reformationstags in den Rang eines gesetzlichen Feiertags in vier norddeutschen Ländern verringerte sich dort die Differenz der Zahl gesetzlicher Feiertage gegenüber den süd- und ostdeutschen Ländern. Vorher gab es in den betreffenden Ländern neun gesetzliche Feiertage, während es in den meisten Gemeinden Bayerns dreizehn, in Augsburg sogar vierzehn sind.
Der Gottesdienst zum Reformationstag findet dort, wo der Tag nicht gesetzlicher Feiertag ist, gewöhnlich am Abend des 31. Oktober statt. Sein Thema ist weniger das Gedächtnis des Thesenanschlags als die Lehre von der Rechtfertigung des Sünders allein durch den Glauben, die für Luther Auslöser und Kern der Reformationsbewegung war. Die Epistellesung des Tages ist daher Röm 3,21–31 , als Evangelium sind die Seligpreisungen der Bergpredigt vorgesehen Mt 5,1–10 .
Das Lied des Tages ist Nun freut euch, lieben Christen g’mein, Luthers „Erzähllied“ von seiner reformatorischen Entdeckung (EG 341), sowie Die ganze Welt hast du uns überlassen (EG 360). Oft wird auch das Lied Ist Gott für mich, so trete gleich alles wider mich von Paul Gerhardt (EG 351) im Gottesdienst verwendet, das bis zur Reform der Perikopenordnung 2018 ebenfalls ein Tageslied des Reformationstags war. Kaum ein Reformationsgottesdienst endet außerdem ohne Luthers Ein feste Burg ist unser Gott (EG 362).
Die liturgische Farbe ist Rot, die Farbe des Heiligen Geistes und der Kirche.
Gesetzliche Stellung als Feiertag oder schulfreier Tag
Der Reformationstag war auch in der Sowjetischen Besatzungszone ein traditioneller Feiertag, der auf dem Befehl Nr. 361 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 27. Dezember 1946 an die Landesregierungen beruhte; darin wurden diese ermächtigt, den Reformationstag in Gemeinden mit vorwiegend evangelischer Bevölkerung zum gesetzlichen Feiertag zu erklären. In Sachsen-Anhalt allerdings kam keine Regelung zustande und für den Ostteil Berlins traf die SMAD keine Anordnung. Folglich wurde in Sachsen-Anhalt und Berlin am 31. Oktober weiterhin gearbeitet.
Da nach Auflösung der Länder in der DDR im Jahr 1952 das Länderrecht in den jeweiligen Gebieten zunächst bis 1959 weiter gültig war, wurde in den neu gegründeten Bezirken Magdeburg und Halle sowie in der Hauptstadt Berlin der 31. Oktober weiterhin als Werktag behandelt. Dies machte die Lage vor allem im Bereich des Mitteldeutschen Braunkohlereviers unübersichtlich: So galt für das Gebiet der Braunkohlentagebaue um Borna und Espenhain im Bezirk Leipzig der Tag als Feiertag; Werktätige mit Wohnsitz im Bezirk Halle hatten einen Tag Urlaub zu nehmen. Umgekehrt galt im Revier um Bitterfeld der Tag als Werktag; Beschäftigte aus dem Bezirk Leipzig erhielten entweder einen bezahlten freien Tag oder für ihre Arbeit den Feiertagszuschlag. An diesem Tag verkehrten beispielsweise in Leipzig alle Linien des öffentlichen Nahverkehrs nach dem Feiertagsfahrplan; nur die damalige Straßenbahnlinie 29 nach Schkeuditz im Bezirk Halle verkehrte nach Werktagsfahrplan, da dort der 31. Oktober kein Feiertag war. Auch für die bezirksübergreifenden Eisenbahnlinien, insbesondere den Verkehr zwischen den Städten Halle und Leipzig, galten Sonderregelungen; meistens, jedoch nicht überall, verkehrten sie nach dem Werktagsfahrplan.
Erst 1967, als nach Einführung der Fünf-Tage-Woche der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde, vereinfachte sich die Situation. 1990 wurde er durch die letzte DDR-Regierung wieder eingeführt.
Der Reformationstag am 31. Oktober ist seit der deutschen Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in den deutschen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie (seit 2018) in Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg ist der Reformationstag schulfrei, liegt allerdings häufig ohnehin in den Herbstferien. In Niedersachsen hatten evangelische Schüler zuvor frei, ebenso wie katholische Schüler am Folgetag Allerheiligen frei hatten.
Im Jahr 2017, dem 500. Jahr des Beginns der Reformation, war der 31. Oktober einmalig ein gesamtdeutscher gesetzlicher Feiertag. Dafür hatten alle Bundesländer, in denen der Reformationstag normalerweise kein Feiertag ist, Gesetze bzw. Verordnungen erlassen, die den 31. Oktober 2017 zum Feiertag erklärten: