Rechtsextremismus (auch die extreme Rechte, die äußerste Rechte oder die Ultrarechte) bezeichnet verschiedene extremistische Strömungen innerhalb der politischen Rechten. Der Begriff umfasst ultranationalistische, faschistische, neonazistische oder neofaschistische politische Ideologien und Aktivitäten.
Rechtsextremisten orientieren sich an einer ethnischen Zugehörigkeit, bestreiten und bekämpfen einen Anspruch auf soziale und rechtliche Gleichheit und vertreten ein antipluralistisches, antidemokratisches und autoritäres Gesellschaftsverständnis. Politisch wollen sie den Nationalstaat zu einer autoritär geführten „Volksgemeinschaft“ umgestalten. „Volk“ und „Nation“ werden dabei rassistisch oder ethnopluralistisch definiert.
Kennzeichen solcher Konzepte, insbesondere in Europa, sind verschiedene rechtsextreme Symbole und Zeichen, Geschichtsrevisionismus hinsichtlich bestimmter Epochen, etwa zum italienischen Faschismus und zur Zeit des Nationalsozialismus, Fremdenfeindlichkeit bis hin zum Fremdenhass, antiamerikanische und/oder andere Verschwörungstheorien. Bei organisierten rechtsextremen Gewalttaten spricht man von Rechtsterrorismus.
Nationale Staatsbehörden definieren und behandeln Rechtsextremismus verschieden. Gegenmaßnahmen umfassen zivile und strafrechtliche Mittel der streitbaren Demokratie (→ Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Rechtsextremismus in Österreich, Rechtsextremismus in der Schweiz).
Der Begriff enthält eine inhaltliche – politisch „rechts“ stehend – und eine formale Komponente – Extremismus. Beide Bestandteile sind nicht eindeutig und unterliegen der Kritik. Die auf die Sitzordnung in der Französischen Nationalversammlung von 1789 zurückgehende Einteilung des politischen Spektrums nach „rechts“ und „links“ bezieht sich auf eine unbestimmte „Mitte“ der Gesellschaft, die historisch stark schwankend definiert wurde. Positionen, die vor 1945 mehrheitsfähig waren und als gemäßigt galten, etwa der Vertragsrevisionismus in der Weimarer Republik, gelten heute als rechtsextrem.
Zudem bewertet der Begriff etwas als „extrem(istisch)“ und definiert so indirekt die politische „Mitte“ als vom „äußeren Rand“ her gefährdete Normalität. Dies diente meist dazu, die bestehende Ordnung gegen so definierte Theorien, Personen, Gruppen und ihre Politik zu verteidigen. Daher bezeichnen als rechtsextrem Eingestufte sich selbst kaum mit diesem Begriff, sondern heute meist als „konservativ“, „rechtskonservativ“ oder „national“. Dadurch wird die Abgrenzung vom verfassungsgemäßen demokratischen Konservatismus und Patriotismus, die der unscharfe Begriff „Rechtsextremismus“ leisten soll, erschwert. Die entsprechende Abgrenzung vollziehen Politologen, Soziologen und Verfassungsschützer mittels näherer inhaltlicher Abgrenzungen, die der überkommene Begriff an sich nicht enthält.
Umgangssprachlich werden die Begriffe „Rechtsextremismus“ und „Rechtsradikalismus“ oft gleichgesetzt oder nicht scharf voneinander abgegrenzt. Brigitte Bailer-Galanda vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes kritisierte 2008:
Die Vossische Zeitung benannte 1924 als rechtsradikal „alle die Gruppen, Bünde und Vereinigungen, die sich teils völkisch, teils deutschsozial, teils großdeutsch, teils nationalsozialistisch nennen […].“
Seit den 1970er Jahren verwendet der deutsche Verfassungsschutz den Begriff „Rechtsextremismus“ für verfassungsfeindliche, gegen die Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) gerichtete Inhalte und Aktivitäten, den Begriff „Rechtsradikalismus“ dagegen für politische Ziele im demokratischen Spektrum, die als Ausdruck legitimer Radikalkritik an einer bestehenden Gesellschaftsordnung verstanden werden.
Die Definition beider Begriffe ist (Stand 2008) in der Wissenschaft umstritten und wird durch ihre historisch uneinheitliche Verwendung erschwert. Der Vorschlag einiger Autoren, „das Attribut extremistisch für die Beobachtungsgegenstände der Verfassungsschutzbehörden zu reservieren und die Bezeichnung Radikalismus für das wesentlich breitere sozialwissenschaftliche Betätigungsfeld zu verwenden“, konnte sich bislang nicht durchsetzen. Steffen Kailitz (2008) unterscheidet innerhalb der politischen Rechten grundsätzlich zwischen rechten Demokraten („rechtsdemokratisch“), rechten Radikalen („rechtsradikal“) und rechten Extremisten („rechtsextrem“). Als „Extremisten“ bezeichnet Kailitz dabei „Anhänger von Ideen […], deren Umsetzung zu Diktatur führen würde“. Als „rechtsradikal“ definiert er Positionen, die „nicht darauf abzielen eine […] rechte Diktatur zu errichten, die aber […] am rechten Rand des politischen Spektrums anzusiedeln sind und zumindest Elemente des demokratischen Verfassungsstaates in Frage stellen“.
Neben dem Begriff Rechtsextremismus haben sich im Laufe der Zeit auch die Bezeichnungen die äußerste Rechte (bzw. rechtsaußen) und die Ultrarechte (bzw. ultrarechts) in der Forschung etabliert, die synonym zu rechtsextrem verwendet werden.
Der Soziologe Wilhelm Heitmeyer schlug 2018 den Begriff des autoritären Nationalradikalismus vor, da die korrespondierenden Phänomene Rechtspopulismus und Rechtsextremismus darauf abzielten, Institutionen zu destabilisieren, die wichtig für die Gesellschaft seien.
Es gibt keine einheitliche Definition des Rechtsextremismus. Stattdessen gibt es verschiedene Konzepte, die sich teilweise ergänzen, aber auch widersprechen können. In der Praxis konstruieren sowohl Sicherheitsbehörden, Medien und Politik als auch Akteure in Wissenschaft, Bildung und sozialer Arbeit den gesellschaftlichen Blick auf das Phänomen. Während Erstere oft strengere und sehr trennscharfe Definitionen bevorzugen, tendieren Letztere zu breiter gefassten Ansätzen.
Rechtsextremismus ist eine Sammelbezeichnung für Ideologien, deren gemeinsamer Kern die Überbewertung der ethnischen Zugehörigkeit, die Infragestellung der Gleichheit aller Menschen sowie ein antipluralistisches und autoritär geprägtes Gesellschaftsverständnis ist. Die Verwendung von Verschwörungstheorien kann eine rationale Analyse gesellschaftlicher Missstände ersetzen. Dies dient sowohl der Entlastung als auch der Integration rechtsextremer Gruppen. Zudem werden Verschwörungstheorien herangezogen, um historische Anknüpfungspunkte an den Faschismus und Nationalsozialismus zu schaffen (→ Geschichtsrevisionismus). Häufig Verwendung findet die Behauptung einer „Verschwörung des Weltjudentums“ oder das Anknüpfen an verschwörungstheoretische Elemente des Antiamerikanismus.
Zu den strukturellen Merkmalen des Rechtsextremismus zählen Dogmatismus, Sendungsbewusstsein und ein ausgeprägtes Schwarz-Weiß-Denken. Im politischen Stil lässt sich eine Gewaltlatenz und Gewaltakzeptanz erkennen, die ihren Ausdruck vor allem in verbalen Angriffen auf politische Gegner und Andersdenkende findet.
Rechtsextremisten betonen bei allen sonstigen Unterschieden eine naturgegebene Zugehörigkeit von Menschengruppen zu einem als Ethnie (Abstammungseinheit) oder Rasse verstandenen Volk oder einer Nation. Die Menschen seien durch biologische Abstammung sowie kulturell so stark vorgeprägt, dass kein friedliches, gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Zusammenleben verschiedener Ethnien in einem Staat möglich sei. Die Gesellschaft müsse daher zu einem homogenen „Volkskörper“ vereinheitlicht werden. Damit gehen überhöhter Nationalismus und oft auch Rassismus einher, also die Überhöhung des eigenen Volkes gegenüber anderen Ethnien und Nationen. Zur Rechtfertigung wird bis heute auf Rassentheorien verwiesen, die rassistischen Argumentationen eine scheinbare wissenschaftliche Erklärungsgrundlage liefern sollen.
Deren Gestalt kann variieren und wird meist nur vage umrissen. Das „Volk“ wird nicht immer eindeutig „rassisch“ definiert, sondern oft mit einem Ethnopluralismus umschrieben, der die Eigenarten der Völker betont, um die eigene Abstammungseinheit von anderen Völkern und ethnischen Minderheiten abzugrenzen und Konzepte eines Multikulturalismus abzuwehren. Statt der Höherwertigkeit der eigenen Nation betont dieses Konzept teilweise eine Höherwertigkeit der eigenen Kultur und leitet daraus einen Anspruch auf Vorherrschaft ab. Im älteren Sozialdarwinismus wird dagegen ein Zwang zur nationalen Selbstbehauptung nach innen wie außen postuliert.