Radio (lateinisch radius ‚Strahl‘) als Kurzwort für Radio- oder Rundfunk-Empfangsgerät bezeichnet einen Apparat zum Empfang von Hörfunksendungen. Diese werden bei herkömmlichen Radios von einer Rundfunk-Sendeanlage mittels terrestrischer Übertragung (wie Antennenfernsehen) über hochfrequente elektromagnetische Wellen ausgesendet oder über Breitbandkabel (wie Kabelfernsehen) anschließend gezielt an Endkunden weitergeleitet. Die empfangene Information wird im Wesentlichen in Schall umgewandelt; zu einem kleinen Teil kann das Sendesignal zusätzlich auch Daten und Informationen enthalten, wie die RDS-Daten, die es beispielsweise ermöglichen, den Sendernamen oder ähnliches zu übertragen.
Neben einem Radioempfänger kann Hörfunk mit speziellen Erweiterungen, Zusatzgeräten, USB-Sticks, Computerprogrammen bzw. dazu geeigneten Modellserien empfangen werden, beispielsweise von:
Computern (Streaming Audio, Internetradio),
audiovisuellen Abspielgeräten (Kassettenrekorder, CD- und DVD-Spieler) und Fernsehgeräten
analogen und digitalen Satelliten- oder Empfangsgeräten für Kabelfernsehen.
digitalen Empfängern verschiedener Empfangstechniken wie SDR bzw. Digital Radio Mondiale (DRM), DAB, HD Radio und weiterer DVB-Verfahren
Historisch konkurrierten zu Beginn des Rundfunks in Deutschland die Begriffe „Radio“, „Rundfunk“ und „Broadcasting“. 1924 stand in österreichischen Behördenbriefen „Broadcasting“ in Klammern nach Rundfunk. Die Reichspostverwaltung in Berlin lehnte das Modewort „Radio“ ab. Radio sei nichts anderes als Strahl. Die Reichspost gebärdete sich damals als Sprachbewahrer. Sie verbannte aus ihrer Korrespondenz zum Beispiel die Worte „poste restante“ und „rückkommandierter Brief“. Ihr Votum gegen das Wort Radio hatte also Gewicht.
Gemeindeutsch heißt es das Radio, abgeleitet vom Radiogerät. In Mittel- und Norddeutschland ist es immer ein Neutrum. In Süddeutschland, im österreichischen Deutsch und Schweizer Hochdeutsch ist der Radio ebenfalls üblich, abgeleitet vom Radioapparat.
Außerdem bezeichnet sowohl im deutschsprachigen Raum als auch im globalen Sprachgebrauch das Wort „Radio“ einen Hörfunk- bzw. Radiosender oder eine Senderkette wie z. B. Radio Bremen, Schweizer Radio und Fernsehen oder Radio Canada International. Die Kurzform „Radio“ ist in dieser Bedeutung immer sächlich, sofern nicht ein Kompositum gebildet wird, das anderes verlangt (wie „der Radiosender“).
Einstufung als Rundfunkempfangsgerät
In Deutschland ist ein Radio ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne des deutschen Rundfunkgebührenstaatsvertrages, d. h. eine „technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet ist“.
Im deutschsprachigen Raum begann der Rundfunkbetrieb 1920 zuerst in der Schweiz und Deutschland mit Testsendungen, erste regelmäßige Programmausstrahlungen folgten Ende 1922 und Anfang 1923 durch zwei schweizerische Flugplatzsender, im Herbst 1923 mit der reichsdeutschen Funk-Stunde Berlin und im Oktober 1924 mit der österreichischen RAVAG in Wien. Ort der ersten reichsdeutschen Rundfunksendungen war das erste Tonstudio Deutschlands, das heutige Altbaustudio der Universität der Künste Berlin in Berlin.
Entwicklung der Empfangsgeräte
In den Anfangsjahren war die Technik analoger Empfangsgeräte für einen Großteil der Bevölkerung unerschwinglich. Allerdings war durch den Selbstbau beispielsweise eines Detektorempfängers ein Empfang von Ortssendern auch für ärmere Bevölkerungsschichten möglich. Nicht zuletzt war nach dem Ersten Weltkrieg weltweit eine große Anzahl deaktivierter Militärfunker vorhanden, die nicht nur technische Erfahrung mit Empfangsgeräten hatten, sondern ein Mitspracherecht bei der Entwicklung des künftigen Hörfunks einforderten. Allein in Deutschland waren dies etwa 100.000 ehemalige Militärfunker.
Am 22. Dezember 1920 fand im Deutschen Reich (Weimarer Republik) die erste öffentliche Rundfunkübertragung eines Weihnachtskonzerts durch den Sender Königs Wusterhausen der Reichspost statt. Dieses Ereignis war ein bedeutender Meilenstein zur Entwicklung des öffentlichen Rundfunks in Deutschland. Die allmähliche Entwicklung des Radios zum Massenmedium machte es auch für kommerzielle Zwecke interessant. Im Mai 1924 genehmigte die Reichspost daher den Regionalgesellschaften Radiowerbung in Form der sogenannten „Radio-Inserate“.
Ende der 1920er Jahre wurden dank neuer Fertigungsmethoden besonders Röhrenradios deutlich preiswerter angeboten. So wurde das erste weitverbreitete Gerät im deutschsprachigen Raum, der fünf Jahre lang produzierte Ortsempfänger OE333 der damaligen Loewe-Audion GmbH (zuvor Radio Frequenz Loewe) in Berlin-Steglitz, vorgestellt auf der Funkausstellung 1926. Wegen der modernen Methoden wird Siegmund Loewe in der englischsprachigen Literatur als „deutscher Henry Ford“ beschrieben. Der OE333 kostete 36,50 Reichsmark einschließlich der Dreifachtriode 3NF, in der auch passive Bauelemente integriert waren. Lediglich die entsprechenden Antennenspulen aus Draht mussten dazugekauft werden.
Um alle Bevölkerungsschichten mit der nationalsozialistischen Propaganda effektiver zu erreichen, wurde 1933 der Volksempfänger entwickelt und im August 1933 vom Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda präsentiert. Das Gerät kostete etwa halb so viel wie die bis dahin in Deutschland erhältlichen Radios. Es war ein einfach konstruiertes Gerät, das zu einem Preis von 76 Reichsmark verkauft wurde (entspricht inflationsbereinigt in heutiger Währung 433 Euro).
Hochwertige Radiogeräte waren mit einer Gegentaktendstufe bestückt. Zur Vereinfachung der Senderwahl gab es schon vor dem Zweiten Weltkrieg vereinzelte Gerätemodelle mit einem automatischen, durch einen Motor angetriebenen Sendersuchlauf sowie mit mehreren sogenannten Sendertasten zum Umschalten häufig gehörter Sendestationen. Auch die Entwicklung von Autoradios begann schon vor dem Krieg in Europa und Übersee, sie spielten auf dem Markt aber noch kaum eine Rolle, da sie teuer und recht anfällig waren.