Der Rabatt ist im Handel ein indirekter Preisnachlass von einem Listenpreis für Waren oder Dienstleistungen.
Das Lehnwort „Rabatt“ stammt aus „von einer Summe abschlagen, abziehen“ (italienisch rabattere), einem untergegangenen italienischen Verb aus dem 13. Jahrhundert. Ursprung hierfür ist das Verb „schlagen“ (lateinisch battuere) und das Präfix für „wieder, zurück“ (lateinisch re-) als lateinisch rebattuere, „wieder abschlagen“. Heute heißt der Rabatt auf italienisch „ribasso“. In Deutschland taucht es ersichtlich erstmals im Jahre 1656 bei Georg Philipp Harsdörffer als „Rabat, Rebat“ für „Zinskürzung/Abschlag/Abzug“ auf.
Rabatte sind ein Teil der Preispolitik von Unternehmen. Innerhalb der Preispolitik kann die Rabattpolitik als eigenständiges preispolitisches Instrument dienen, indem sie auf die Wechselwirkung zwischen Handel und Kunden abstellt. Dadurch, dass Rabatte den Listenpreis mindern, kommt es zu einer Preissenkung, die sich positiv auf die Nachfrage auswirken kann. Rabatte sind eine indirekte Preisermäßigung, die direkte ist die Senkung des Listenpreises.
Der Rabatt lässt sich als Preisnachlass wie folgt einordnen:
Zu den Rabattsystemen gehören Bonussysteme und Cashback-Systeme. Bonussysteme sind systematische Angebote von Unternehmen an ihre Kunden, für ein bestimmtes Kaufverhalten spezifische Werteinheiten („Bonuspunkte“) zu sammeln, die ab einer bestimmten Größenordnung (Einlöseschwelle) in Vorteile (Bonus) umgewandelt und zu Käufen genutzt werden können. Bei Cashback-Systemen (deutsch „Geld zurück“) dagegen werden die angesammelten Gutschriften ausgezahlt.
Als Rabattarten gibt es Aktions-, Funktions-, Mengen-, Natural-, Sonder-, Treue- und Zeitrabatte:
Ein Aktionsrabatt wird im Handel im Zusammenhang mit gezielten Werbeaktionen (z. B. Mailings, Couponing, Rabattmarken) verbunden. Der Handel übernimmt damit eine werbende Funktion.
Lieferketten: Rabatte vom Hersteller an den Großhandel oder vom Großhandel an den Einzelhandel;
Absatzfunktionsrabatte: Übernahme der Lagerhaltung, Abholung der Waren, Übernahme des Kundendienstes;
Finanzierungsfunktionsrabatte: etwa bei Vorauszahlung oder Barzahlung („Schnellzahlerrabatt“).
Mengenrabatte werden bei bestimmten Abnahmemengen etwa Großabnehmern gewährt.
Staffelrabatte bedeuten, dass die Rabatthöhe von der gekauften Menge abhängt (etwa 5 % Rabatt bei 20 Stück, 6 % bei 30 Stück).
Naturalrabatte: Anstelle eines Preisnachlasses werden kostenlos Waren verkauft: „Kauf von drei Produkten, Bezahlung nur für zwei“.
Journalistenrabatt ist eine spezielle Vergünstigung oder Preisnachlass auf Waren und Dienstleistungen für Journalisten;
Die Partie im Buchhandel ist eine Kombination aus Naturalrabatt und Staffelrabatt, bei welcher der Großhandel mehr Bücher liefert als bestellt wurden, wobei nur die Bestellung zu bezahlen ist („11/10“ bedeutet, dass 11 Bücher geliefert, aber nur 10 zu bezahlen sind);
Personalrabatt für Betriebsangehörige (siehe Rabattfreibetrag);
Schadensfreiheitsrabatt bei der Autoversicherung: wird durch Verminderung der Versicherungsprämien eingeräumt.
Treuerabatte werden bei langfristigen Geschäftsbeziehungen gewährt, wenn Stammkunden die Ware überwiegend oder ausschließlich von einem einzigen Lieferanten beziehen.