Die Preußische Nationalversammlung ging nach der Märzrevolution von 1848 aus den ersten allgemeinen und gleichen Wahlen in Preußen hervor. Ihre Aufgabe war die Ausarbeitung einer Verfassung für das Königreich Preußen. Die Preußische Nationalversammlung tagte vom 22. Mai bis September 1848 in Berlin im Gebäude der Sing-Akademie zu Berlin hinter der Neuen Wache und von September bis November im Schauspielhaus am Gendarmenmarkt. Am 9. November 1848 verfügte die Regierung die Ausweisung der Preußischen Nationalversammlung nach Brandenburg an der Havel, am 5. Dezember 1848 wurde sie durch königliche Order aufgelöst. Die von ihr erarbeitete demokratische Verfassung wurde zwar von der Regierung abgelehnt, viele grundlegende Artikel wurden aber in der von König Friedrich Wilhelm IV. im Dezember 1848 oktroyierten Verfassung und in der revidierten Verfassung von 1850 übernommen.
Wahlen und Aufgabe der Nationalversammlung
Hauptziel König Friedrich Wilhelms IV. und des liberalen Märzministeriums unter Ludolf Camphausen bei der Ausschreibung von Wahlen zur Nationalversammlung war, die vielfach spontane und unberechenbare revolutionäre Bewegung durch eine Verrechtlichung in kontrollierbare Bahnen zu lenken. Der wiedereinberufene Vereinigte Landtag beschloss als Ziel der kommenden Nationalversammlung eine „Vereinbarung [des Parlaments mit dem König] der preußischen Verfassung“. Dies verbot damit ausdrücklich einen eigenständigen Entwurf des Parlaments.
Das Wahlgesetz sah allgemeine, gleiche und indirekte Wahlen vor. Alle Männer, die älter als 24 Jahre waren, länger als sechs Monate an ihrem Wohnort lebten und keine Armenunterstützung bezogen, besaßen das aktive Wahlrecht. Kein größerer deutscher Staat verfügte über ein ähnlich breites Wahlrecht wie Preußen. Die Urwahlen fanden am 1. Mai 1848 (gleichzeitig mit denen zur deutschen Nationalversammlung) statt. Die so bestimmten Wahlmänner entschieden am 8. und 10. Mai 1848 über die Zusammensetzung des Parlaments.
Die personelle Zusammensetzung des Parlaments unterschied sich deutlich von der in der Frankfurter Nationalversammlung. Professoren, aber auch freiberufliche Juristen waren in Berlin gering vertreten, Journalisten, hauptberufliche Publizisten oder Schriftsteller fehlten ganz. Anders als in Frankfurt gab es in Berlin unter den Abgeordneten Handwerker, Bauern (46) und Großgrundbesitzer (27). Stärker als in Frankfurt waren außerdem Richter vertreten. Ähnlich wie in Frankfurt bildeten aber die Staatsdiener im weitesten Sinn (unter Einschluss von Lehre, Verwaltung und Justiz) die größte Zahl der Mitglieder.
Insgesamt war die Nationalversammlung in Berlin deutlich stärker vom unteren Mittelstand und weniger vom Bildungsbürgertum geprägt als die Versammlung in Frankfurt. Dabei spielte eine Rolle, dass die bekannteren Persönlichkeiten in den Wahlkreisen tendenziell eher nach Frankfurt entsandt wurden. Dagegen galten die Berliner Abgeordneten als volksnäher.
Wie in Frankfurt bildeten sich bald auch in Berlin unterschiedliche Fraktionen heraus. Der äußere Anlass war dabei die Frage, ob sich die Abgeordneten zur Eröffnung der Nationalversammlung ins königliche Schloss begeben sollten. Während die liberale und konservative Rechte darin kein Problem sah, war dies für die demokratische Linke eine Grundsatzfrage. Der Abgeordnete Temme betonte, dass die Abgeordneten „Repräsentanten des preußischen Volkes und nicht als Diener eines Monarchen gewählt [seien]. Es sei überall Recht des Volkes und daher parlamentarischer Brauch, dass der Fürst sich zu den Vertretern des Volkes in ihr Sitzungslokal begebe, nicht umgekehrt sie bei ihm zu Hofe kämen.“
Allerdings machen mehrere Abspaltungen und das Fehlen offizieller Mitgliedschaften das Bild der einzelnen Fraktionen unübersichtlich und Mitgliederzahlen können daher nur eine Annäherung an die Wirklichkeit sein. Insgesamt war die preußische Nationalversammlung deutlich radikaler und stärker nach links positioniert als ihr Pendant in Frankfurt. Die eigentliche konservative Rechte um die neue Kreuzzeitung der Brüder Ludwig Friedrich Leopold und Ernst Ludwig von Gerlach war so gut wie überhaupt nicht vertreten, so dass die „Rechte“ von altpreußischen Liberalen gebildet wurde, die im Vormärz und noch während des Vereinigten Landtages den Kern der Opposition gebildet hatten und einen streng konstitutionellen Staat anstrebten. Hierzu gehörten rheinische Großbürger wie Camphausen und Hansemann, ostpreußische Adelige und westfälische Katholiken wie Johann Friedrich Joseph Sommer. In ihrer politischen Ausrichtung entsprach diese Gruppe in etwa dem Frankfurter Casino. Von den Rechten spaltete sich die Fraktion Harkort (benannt nach Friedrich Harkort) ab, unterschied sich aber nicht wesentlich von deren konstitutionell-liberalen Positionen.
Im rechten Zentrum sammelten sich die demokratischen Liberalen und Verfechter eines Konstitutionalismus mit einer starken parlamentarischen Komponente – in etwa vergleichbar mit dem Württemberger Hof. Das linke Zentrum stimmte in vielen Punkten mit der eigentlichen Linken überein und entsprach politisch etwa der Frankfurter Westendhall. Dieser Gruppe kam eine Schlüsselstellung zu, da sie zusammen mit der Linken eine Mehrheit bilden konnte.
Die Linke selbst teilte sich in einen parlamentarischen und einen republikanisch-aktionistischen Flügel. Insgesamt stand die Linke einer demokratisch-parlamentarischen Monarchie aufgeschlossener gegenüber als die Frankfurter Deutscher Hof und Donnersberg. Auch wenn die Linke keineswegs die Mehrheit hatte und auch in wichtigen Fragen Abstimmungen verlor, prägte sie doch deutlich stärker als in Frankfurt die Verhandlungen.
Auch die führenden Einzelpersönlichkeiten des Parlaments Benedikt Waldeck und Jodocus Temme waren Vertreter der Linken und bestimmten häufig den Gang der Verhandlungen. Paroli konnte ihnen nur Karl Rodbertus, der Führer des linken Zentrums, bieten.
Petitionen und Einflussnahme von außen
Das Parlament agierte nicht im luftleeren Raum, sondern verschiedene Gruppen versuchten auf die Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Dazu gehörte die Berichterstattung in der sich politisierenden Presse. Hinzu kam die Bildung von Interessenorganisationen verschiedener Art. Neben diesen eher indirekten Einflussversuchen kamen direkt zahlreiche Petitionen von Gruppen und Einzelpersonen. Allein bis August 1848 gingen 6000 Petitionen ein. Diese Menge konnte nur noch von einem eigens eingerichteten Ausschuss bewältigt werden, der aber auch über Arbeitsüberlastung klagte. Vor allem in der ersten Phase bis Juni 1848 dominierten dabei Petitionen zur Agrarfrage mit fast 60 %. In der zweiten Phase traten die Schulfrage und die Kirchen in den Mittelpunkt. Wichtig waren auch Fragen von Handel und Gewerbe sowie Steuerprobleme.
Debatten um die Anerkennung der Revolution
In den ersten Wochen war das Parlament vor allem mit seiner Konstituierung, Geschäftsordnungsdebatten und anderen vorbereitenden Tätigkeiten beschäftigt. Den Auftakt zu im engeren Sinne politischen Debatten machte Ludolf Camphausen, der in der letzten Sitzung des Monats Mai eine Art Vertrauensabstimmung für seine Regierung in Form einer Adresse an den König verlangte. Dahinter steckte das Ziel der Regierung, sich dem Parlament gegenüber als voll verantwortlich zu präsentieren. Damit machte sie ihr Verbleiben im Amt von der Zustimmung des Hauses abhängig. Allerdings war die Folge, dass die Debatte nicht nur zur Fraktionsbildung beitrug, sondern sich auch die Fronten von Teilen der Abgeordneten zur Regierung verhärteten. Nicht zuletzt führte die Demonstration der Verantwortlichkeit zum Misstrauen des Königs, der zu Recht befürchtete, dass etwaige „Befehle“ von ihm mit Hinweis auf die Verantwortlichkeit dem Parlament gegenüber verweigert werden könnten. Die Minister kämpften daher an zwei Fronten gleichzeitig, einmal gegen die Opposition im Parlament und zum zweiten gegen den König und seine Kamarilla.
Die erste konfliktreiche Debatte im Parlament folgte auf den Antrag von Julius Berends, der am 8. Juni verlangte, „die hohe Versammlung wolle in Anerkennung der Revolution zu Protokoll erklären, dass die Kämpfer des 18. und 19. März sich wohl ums Vaterland verdient gemacht hätten.“ Der Antrag zielte darauf ab, den Umbruch der Revolution klar herauszustellen, und richtete sich gegen die Verlautbarungen der Regierung, die immer wieder die Kontinuität zur vorrevolutionären Zeit betonte. Letztlich stand dahinter die grundsätzliche Anerkennung eines „Rechts zur Revolution“ und der „Volkssouveränität.“ Die Gegenposition bezog Camphausen. Im Sinne seiner früheren Äußerungen nannte er die Revolution, die er Begebenheit nannte, zwar eine wichtige Ursache der Veränderungen, damit sei aber nicht die gesamte Verfassung des Staates umgeworfen worden. In den folgenden Tagen ging die Debatte weiter, als der Abgeordnete Sommer von der Rechten den Antrag als „Präöcupation“ (sic!) bezeichnete. Dies führte bei der Linken zu einer Verschärfung des Antrages. Johann Jacoby versuchte zu vermitteln. Einerseits stimmte er zu, dass die Debatte zur Unzeit erfolge. Andererseits sei sie nunmehr ausgebrochen und daher gelte es eine Entscheidung zu treffen. Er verwies mit Nachdruck darauf, dass es außerhalb des Parlaments noch immer starke Kräfte gebe, die die bisherige Entwicklung rückgängig machen wollten. „Um der Wahrheit willen, um der Ruhe des Landes willen, müssen wir dieser Partei entschieden entgegen treten: (…) durch volle Anerkennung der Revolution in allen ihren Folgen.“ Im weiteren Verlauf wurde ein Kompromissvorschlag des Abgeordneten Zachariä eingebracht, der darauf hinauslief, zur Tagesordnung zurückzukehren. Die Abstimmung ergab schließlich, dass sich 196 Abgeordnete für den Übergang zur Tagesordnung aussprachen, während 177 dagegen votierten. Letztlich war die Versammlung damit der entscheidenden Frage, ob das Parlament in der Kontinuität der vorrevolutionären Zeit stehe oder auf revolutionärem Recht beruhe, ausgewichen.