Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika (englisch amtlich President of the United States of America, Akronym im Phillips Code Potus) ist in einer Person Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Seit 1951 darf er nur einmal wiedergewählt werden.
Aktueller Amtsinhaber ist seit dem 20. Januar 2025 Donald Trump. Er ist der 45. Mann in diesem Amt (es gab bisher keine Frau als Präsidentin), wird aber als 47. Präsident gezählt, da die nicht unmittelbar aufeinander folgenden Amtszeiten von Grover Cleveland (22. und 24.) und von Trump (45. und 47.) jeweils einzeln gezählt werden.
Die Wahl des Präsidenten erfolgt indirekt: Die Bürger der einzelnen Bundesstaaten stimmen zunächst über Wahlleute ab, die das Electoral College, das Wahlleutekollegium, bilden. Dieses wählt den Präsidenten. Erhält dabei kein Kandidat eine Mehrheit, entscheidet das Repräsentantenhaus, so geschehen bei den Präsidentschaftswahlen 1800 und 1824. Gleichzeitig mit dem Präsidenten wird ein Vizepräsident gewählt. Dieser hat laut Verfassung nur die Aufgabe, dem Senat vorzusitzen. Wenn aber ein Präsident, etwa durch Tod, Rücktritt oder Absetzung, vorzeitig aus dem Amt scheidet, tritt der Vizepräsident für die restliche Wahlperiode mit allen Rechten an seine Stelle. Der Präsident ernennt Minister (englisch secretaries), die zusammen mit ihm die Regierung bilden. Sie bedürfen der Bestätigung durch den Senat. Ähnlich verhält es sich mit den Berufungen an den Obersten Gerichtshof: Wird eine Richterstelle frei, schlägt der Präsident einen neuen Richter vor, der vom Senat bestätigt werden muss.
Verfassungsrechtliche Stellung
Die Position des Präsidenten wird in Artikel II der Verfassung beschrieben. Vorschriften zu seiner Wahl und Amtszeit enthalten der 12., 20., 22., 23. und 25. Verfassungszusatz („amendment“).
Der Präsident ist Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber zugleich. Damit verkörpert er die Exekutive, die ausführende Gewalt der amerikanischen Bundesebene. Den Präsidenten kontrollieren der Kongress (Legislative, das Parlament) und die Bundesgerichte (Judikative).
Dem Gedanken der Gewaltenteilung entsprechend darf der Präsident daher auch nicht Mitglied des Kongresses oder eines Bundesgerichts sein. Gleichwohl sind die Bereiche nicht vollständig voneinander getrennt. So kann der Präsident beispielsweise einzelne Kongressbeschlüsse durch sein Veto zeitweilig verhindern (siehe unten) und ernennt zudem alle Bundesrichter, wenn auch nur nach Zustimmung des Senats. Es gilt das Prinzip der checks and balances, also der Kontrolle und des Ausgleichs, damit keines der Staatsorgane übermächtig wird.
Nicht in der amerikanischen Verfassung enthalten, aber als Rechtspraxis anerkannt, sind die präsidialen Direktiven Executive Order und Presidential Proclamation.
Der Präsident ist als Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten Inhaber des höchsten Staatsamts. Er schließt im Namen der Vereinigten Staaten Verträge, die vom Senat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden müssen; er entsendet – mit Zustimmung des Senats – Diplomaten der Vereinigten Staaten und empfängt Gesandte anderer Staaten offiziell.
Er ernennt – wiederum mit Zustimmung des Senats – die Richter der Bundesgerichte, insbesondere die Richter des Obersten Gerichtshofs, und alle sonstigen Bundesbeamten. Die Ernennung der obersten Richter erfolgt auf Lebenszeit.
Die Befugnis zur Ernennung der sonstigen Bundesbeamten ist vom Kongress mit Ausnahme der wichtigsten Positionen weiterdelegiert worden. Der Präsident kann, wenn der Senat nicht versammelt ist, eine Person ernennen, selbst wenn dafür die Senatszustimmung erforderlich wäre (Recess Appointment). Diese Ernennung gilt jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Sitzungsperiode des Senates.
Der Präsident hat auf Bundesebene das Recht zur Begnadigung. Er kann sowohl verurteilte Straftäter begnadigen als auch bereits vor einem Urteil eine Begnadigung aussprechen. Die Annahme der Begnadigung durch den Beschuldigten gilt dabei als Schuldeingeständnis.
Die Vereinigten Staaten verwendeten als eine der ersten modernen Demokratien die Bezeichnung „Präsident“ (anstelle eines Monarchen) für das Staatsoberhaupt. Fast alle republikanischen Staaten haben diese Amtsbezeichnung seither in Anlehnung an das amerikanische Vorbild übernommen.
Der Präsident ist auch der Regierungschef der Vereinigten Staaten: Er führt das von ihm – mit Zustimmung des Senats – ernannte Kabinett.
Gleichzeitig hat der Präsident weitere wichtige politische Berater, die dem Kabinett nicht angehören und im Executive Office zusammengefasst sind. Der Präsident besitzt im Kabinett eine vollständige Richtlinienkompetenz, da er einen Minister (secretary) jederzeit entlassen kann. Der Präsident hat dem Kongress von Zeit zu Zeit Bericht über die Lage der Nation zu erstatten. Das geschieht meist in der jährlichen State of the Union Address.
Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und auch der Nationalgarde der Bundesstaaten, sofern sich diese im Einsatz für den Bund befinden. Obwohl das Recht zur Kriegserklärung nach Artikel I Abschnitt 8 der Verfassung dem Kongress zusteht, kann der Präsident den Truppen selbständig nahezu alle Befehle erteilen, sofern er gewisse parlamentarische Kontrollrechte wahrt und nicht formal einen Krieg erklärt. Entsprechend wurden alle bedeutsamen Kriege der Vereinigten Staaten zwischen 1789 und 1950 durch den Kongress erklärt oder autorisiert. Zwar gab es in diesem Zeitraum militärische Einsätze, die allein durch den Präsidenten angeordnet wurden, so zum Beispiel gegen Piraterie oder grenzüberschreitende Kriminalität im Falle Mexikos, jedoch handelte es sich hier nicht um größere Konflikte. Eine Zeitenwende stellte der 26. Juni 1950 dar, als Truman faktisch den Eintritt Amerikas in den Koreakrieg verkündete. Weder davor noch danach ersuchte er eine Autorisierung durch den Kongress. Der Historiker Fisher ordnet Trumans Handeln als einen Verfassungsbruch ein und führt als weiteren präsidialen Fall dieser Art die Teilnahme Amerikas am Kosovokrieg im Rahmen der NATO ein, der ohne Zustimmung der Legislative erfolgte.
Die Atomstreitkräfte der USA können laut Bruce G. Blair (Forschungswissenschaftler an der Princeton University) eigenmächtig durch den Präsidenten eingesetzt werden. Ihm zufolge beriete sich der Präsident vor solch einem Einsatz zuerst mit der militärischen Führung und träfe dann eine Entscheidung. Danach würden die Befehle an die Einsatzkommandos weitergegeben und die Atomwaffen eingesetzt. Dieser Prozess könne im Notfall auf bis zu 15 Minuten reduziert werden. Durch den War Powers Act von 1973 hat der Kongress keinerlei legale Möglichkeit den Einsatz von Atomwaffen zu verhindern.
Aber auch wenn es keine legale Möglichkeit gibt, den Präsidenten an einem Atomschlag zu hindern, ist es dennoch möglich, einen ungerechtfertigten Einsatz zu verhindern. Gemäß Blair kann der Vizepräsident durch eine schriftliche und vom Sprecher des Repräsentantenhauses sowie vom zweithöchsten Mitglied des Senats (dem Präsidenten pro tempore) ratifizierte Stellungnahme, in der begründet wird, warum der Präsident sein Amt nicht ausüben kann, den Präsidenten seines Amtes entheben. In diesem Fall würde der Vizepräsident die Amtsgeschäfte weiterführen. Des Weiteren ist es denkbar, dass das Militär den Befehl zum Einsatz von Atomwaffen verweigern würde, falls keine Notwendigkeit dazu bestünde. General John Hyten (Oberbefehlshaber des US Strategic Command) äußerte diesbezüglich, dass er einen illegalen Befehl zum Einsatz von Atomwaffen nicht ausführen würde. Mark Milley, Vorsitzender des US-amerikanischen Generalstabs, versicherte der Vorsitzenden des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi, in einem Gespräch kurz nach dem Sturm auf das Kapitol im Januar 2021: „Ich kann Ihnen garantieren […] wir werden nicht erlauben, dass irgendetwas Verrücktes, Illegales, Unmoralisches oder Unethisches passieren wird […] Der Präsident alleine kann den Gebrauch der Atomwaffen befehlen. Aber er trifft diese Entscheidung nicht alleine. Eine Person kann sie befehligen, mehrere Leute müssen sie abfeuern.“