Der Präsident der Republik Finnland (finnisch Suomen Tasavallan Presidentti, schwedisch Republiken Finlands President) ist das Staatsoberhaupt von Finnland. Er wird direkt vom Volk für sechs Jahre gewählt. Seit 1994 darf der Präsident nicht für mehr als zwei Amtsperioden gewählt werden. Gemäß der finnischen Verfassung muss der Präsident als finnischer Staatsbürger geboren sein. Das Präsidialamt existiert seit 1919. Der derzeitige Präsident ist seit dem 1. März 2024 Alexander Stubb.
Kandidaten für die Präsidentschaftswahl können von allen registrierten Parteien aufgestellt werden, welche in den vorangegangenen Parlamentswahlen mindestens einen Sitz errungen haben. Ein Kandidat kann auch durch mindestens 20.000 Bürger nominiert werden.
Zwischen 1919 und 1988 wurde der Präsident indirekt durch ein Wahlmännergremium gewählt. Für die Präsidentschaftswahlen von 1988 wurde parallel eine direkte und eine indirekte Wahl durchgeführt: Falls keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit in der Volkswahl für sich gewinnen konnte, lag die Entscheidung bei den Wahlmännern. Seit 1994 wird der finnische Präsident direkt vom Volk gewählt.
Falls nur ein Kandidat aufgestellt wird, wird er automatisch zum Präsidenten, ohne dass dafür Wahlen stattfinden. Anderenfalls findet der erste Wahlgang stets am vierten Sonntag im Januar des Wahljahres statt. Wenn im ersten Wahlgang der Kandidat mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereint, dann ist er damit zum Präsidenten gewählt. Falls keiner der angetretenen Kandidaten die erforderliche Mehrheit erreicht, treten die beiden Kandidaten mit dem höchsten Stimmenanteil zwei Wochen später in einer Stichwahl gegeneinander an. Der Sieger aus diesem zweiten Wahlgang ist dann der rechtmäßig gewählte Präsident. Sollte dieser Wahlgang unentschieden ausgehen, wird die Wahl per Losentscheid getroffen. Der finnische Staatsrat (finnisch: Valtioneuvosto, schwedisch: Statsrådet) bestätigt das Wahlergebnis und führt falls notwendig die Ziehung des Loses durch.
In der Geschichte der finnischen Präsidentschaftswahlen gab es einige Abweichungen vom eigentlichen Prozedere. Der erste Präsident Kaarlo Juho Ståhlberg wurde aufgrund einer Übergangsregel der Verfassung von 1919 direkt vom Parlament gewählt. Da in den Jahren 1940 und 1943 wegen des Fortsetzungskrieges eine Wahl der Wahlmänner organisatorisch unmöglich war, nahm das Wahlmännergremium der vorherigen Präsidentschaftswahlen die Wahl vor. 1944 wurde Gustaf Mannerheim durch ein Parlamentsgesetz für sechs Jahre zum Präsidenten gewählt, nachdem Risto Ryti nach der Hälfte seiner Amtszeit zurückgetreten war. Die dritte Amtszeit von Präsident Urho Kekkonen wurde 1973 durch parlamentarisches Ausnahmegesetz um vier Jahre verlängert.
Bei der Präsidentschaftswahl 2018 erreichte Sauli Niinistö schon im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit. Er ist damit der erste direktgewählte Präsident Finnlands, dem dies gelang.
Der gewählte Präsident wird durch den Reichstagspräsidenten und den scheidenden Präsidenten im Parlamentsgebäude feierlich vereidigt. Er bezieht seinen Amtssitz am ersten Tag des Monats nach der Wahl. Die Eidesformel ist in Artikel 56 der finnischen Verfassung verankert und lautet:
Auf Finnisch: „Minä N.N., jonka Suomen kansa on valinnut Suomen tasavallan presidentiksi, vakuutan, että minä presidentintoimessani vilpittömästi ja uskollisesti noudatan tasavallan valtiosääntöä ja lakeja sekä kaikin voimin edistän Suomen kansan menestystä.“
Auf Schwedisch: „Jag N.N., som av Finlands folk har valts till president för Republiken Finland, försäkrar att jag i utövningen av presidentämbetet redligt och troget skall följa republikens konstitution och lagar samt efter all min förmåga främja det finska folkets välfärd.“
Auf Deutsch: Ich N.N., der ich vom finnischen Volk zum Präsidenten der Republik Finnland gewählt worden bin, gelobe hiermit, dass ich in der Ausübung meines Amtes als Präsident die Verfassung und die Gesetze der Republik aufrichtig und ehrlich beachten werde und nach bestem Können das Wohl des finnischen Volkes mehren werde.
Die Amtszeit des neuen Präsidenten beginnt zum Zeitpunkt der feierlichen Erklärung (gegen 12:20 Uhr am Tag der Amtseinführung), zugleich endet die des scheidenden Präsidenten. Nach der Amtseinführung wird der neue Präsident durch seinen Vorgänger zur Ehrenformation außerhalb des Parlamentsgebäudes begleitet.
Die offizielle Anrede des Präsidenten lautet: Seine/Ihre Exzellenz, der/die Präsident/in der Republik Finnland (finn. Suomen Tasavallan Presidentti, schwed. Republiken Finlands President).
Die Aufgaben und Befugnisse des Präsidenten sind direkt in der Verfassung verankert.
Präsidiale Sitzungen der Regierung
Der Präsident der Republik Finnland trifft seine Entscheidungen während der präsidialen Sitzungen der finnischen Regierung, welche üblicherweise ab 11 Uhr jeden Freitag abgehalten werden. Der Präsident trifft seine Entscheidungen in diesen Sitzungen auf Grundlage der Vorträge der jeweiligen Minister, die ihre Geschäftsbereiche vertreten und die für die Entscheidung wichtige Positionen darlegen. Die präsidialen Sitzungen werden vom Präsidenten selbst geleitet.
Sämtliche Minister begleiten die präsidialen Sitzungen der Regierung. Ebenfalls anwesend sind der Justizminister oder sein Vertreter sowie ein Sekretär der Regierungssitzung, der die Einhaltung des Zeitplans überwacht. Da der Präsident die Entscheidungen alleine trägt, wird keine Stimme aufgeführt. Während des Sommers werden die präsidialen Sitzungen nicht wöchentlich abgehalten. Der Versammlungsort ist manchmal in Kultaranta, der Sommerresidenz des Präsidenten in Naantali.
Einberufung durch den Präsidenten
Der finnische Präsident hat kraft seines Amtes die Befugnisse, folgende Ämter zu besetzen: