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Postleitzahl (Deutschland)

Postleitzahlen in Deutschland

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Die Postleitzahl gibt es in Deutschland seit 1941, als im Deutschen Reich zweistellige Postleitgebietszahlen eingeführt wurden, zunächst für den Paket- und Päckchendienst. Ab 1944 galten diese Postleitgebiete auch für den Briefverkehr. Die Zahlen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg weiterverwendet. 1962 fand in der Bundesrepublik und 1965 in der DDR ein Wechsel zu jeweils eigenständigen vierstelligen Postleitzahlsystemen statt. Beide Leitsysteme wurden 1993 von einem von der Deutschen Bundespost entwickelten fünfstelligen System für das wiedervereinigte Deutschland abgelöst.

Die fünfstellige Postleitzahl ist eine Ziffernkombination innerhalb von Postadressen auf Briefen, Paketen oder Päckchen, die den Zustellort eingrenzt. Neben den Postleitzahlen für geografische Zustellgebiete gibt es eigene Postleitzahlen für Großempfänger und Postfächer. Für die Vergabe neuer Postleitzahlen ist die Deutsche Post AG als Nachfolgerin der Bundespost zuständig.

Geschichte der Postleitzahlsysteme in Deutschland

Mit Hilfe von Ringnummernstempeln ermöglichte es die Verwaltung der Thurn-und-Taxis-Post zum ersten Mal 1853, Orte aus einer Region an einem Zahlenbereich zu erkennen. Ab Nummer 338, vergeben am 1. Oktober 1854 an die Post in Lehesten, sind die Nummern zufällig vergeben.

Carl Bobe gliederte 1917 Deutschland in Großräume, regionale Bereiche und örtliche Bereiche in einem Organisationsschema.

Das ein- bis zweistellige System

Die Einführung eines Postleitzahlensystems liegt im Zweiten Weltkrieg begründet. Während des Krieges stieg das Postaufkommen durch Feldpostsendungen und vor allem Feldpostpäckchen enorm an. Die meisten erfahrenen Postbediensteten, die die Sendungen sortierten, waren bereits zur Wehrmacht eingezogen und durch kurz angelernte Postsortierer und Fremdarbeiter mit unzureichenden geografischen Kenntnissen ersetzt worden, was zu einer deutlichen Verlängerung der Zustellzeiten führte. Erschwerend kam hinzu, dass auch vordem unbekannte und umbenannte Orte im Generalgouvernement und den anderen deutsch besetzten Gebieten zu bedienen waren, die auch erfahrenen Kräften kaum bekannt waren.

Am 25. Juli 1941 gab das Reichspostministerium mit der Verfügung 407/1941 in seinem Amtsblatt die Einführung von „Päckchenleitgebieten“ bekannt. Diese galten zunächst für den Paketdienst. Es gab 24 Päckchenleitstellen mit Unterleitstellen, die von 1 bis 24 durchnummeriert wurden. Die Gebiete entsprachen im Allgemeinen der Gaueinteilung und damit auch den Oberpostdirektionsbezirken. Diese wurden durch zweistellige, numerische Postleitzahlen gekennzeichnet, zum Beispiel 21 für die Provinz Westfalen.

Am 19. Oktober 1943 erschien eine „Anweisung für den Briefverteildienst“ mit der allgemein verbindlichen Einführung von 32 Leitgebieten im zivilen Postverkehr.

Anfang 1944 wurde die Bevölkerung aufgerufen, die Postleitzahl bei allen Postsendungen – auch Briefen – zu verwenden:

Gleichzeitig wurden Muster für die Empfängeranschrift auf Briefen sowie Karten mit den Postleitgebieten in der Presse veröffentlicht.

Darüber hinaus erließen der Normenausschuss und der Reichsausschuss für wirtschaftliche Verwaltung beim Reichskuratorium für Wirtschaftlichkeit Anfang des Jahres 1944 Richtlinien für das Eindrucken der Postleitzahl in genormte Briefe, Rechnungen usw. Die Postleitzahl war vor die Ortsangabe zu setzen. Nach dem Wunsch der Reichspost sollte sie von einem Kreis umgeben sein; sofern der Aufwand hierfür hoch war (z. B. zweiter Druckgang), wurde aus kriegswirtschaftlichen Gründen empfohlen, die Postleitzahl in runde Klammern zu setzen.

Die Postleitzahl sollte in einem Kreis etwa in der Größe eines Groschens links neben dem Bestimmungsort erscheinen, bei Schreibmaschinenschrift in Klammern gesetzt. Der Bestimmungsort war zusätzlich zu unterstreichen.

Bei manchen Ortsnamen kamen zusätzliche amtliche Bezeichnungen hinzu.

Orte, die durch Landkraftposten postalisch versorgt wurden, mussten mit der Angabe „über“ und dem Namen des zuständigen Leitamtes unterhalb des Bestimmungsortes gekennzeichnet sein.

Der Straßenname wurde unterhalb des Bestimmungs- beziehungsweise Leitamtsortes geschrieben.

Eine Übersicht der Postleitgebiete von 1944 befindet sich in der Liste der Postleitregionen in Deutschland.

Ab dem Jahr 1944 wurde die Benutzung der Leitzahlen durch werbliche Maßnahmen unterstützt, dabei wurden insbesondere Einsatzstücke in Maschinenstempeln verwendet. Ab Ende März sollte die Angabe der Postleitzahl auf allen amtlichen Formblättern (vor allem auf allen Nummernzetteln usw.) erfolgen. Um die Anwendung der Leitzahlen weiter zu forcieren, sollten ab Juni 1944 die Zahlen in die postalischen Stempel eingefügt werden. Dies galt auch für die außerhalb der Postämter stehenden Absenderfreistempel. Vom Prinzip her gilt diese Vorgabe immer noch.

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