Die Polizei (von altgriechisch πολιτεία politeía, deutsch ‚Staatsverwaltung‘, wie altgriechisch πολιτική ‚Politik‘, ‚die staatlichen Angelegenheiten betreffendes‘, altdeutsch Polizey) ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet.
Ihre Befugnisse sind unter anderem im Polizeirecht (Recht der Polizei) geregelt. Sie hat in den meisten Staaten die Aufgaben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten oder wiederherzustellen, den Straßenverkehr zu regeln bzw. zu überwachen und als Strafverfolgungsbehörde strafbare und ordnungswidrige Handlungen zu erforschen. In der erstgenannten Funktion kommt ihr dabei oft die Rolle einer Notfallhilfe mit eigenem Notruf zu. Eine weitere Aufgabe in allen Staaten der Welt ist die Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, das heißt die Verhütung oder Unterbindung von Taten, die entweder straf- oder bußgeldbewehrt sind oder einem gesetzlichen Verbot unterliegen.
Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen oder Organen – mit, je nach Staat, wenigen Ausnahmen wie den Zollbehörden oder der Armee – ist der Polizei als Exekutivorgan des staatlichen Gewaltmonopols beim Einschreiten die Anwendung von Gewalt durch unmittelbaren Zwang, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und innerhalb gesetzlicher Grenzen erlaubt. In fast allen Ländern wird die Polizei mittels ihrer Vollzugsbeamten tätig. Charakteristisch für diese ist die von ihnen getragene Polizeiuniform.
Die Polizei gehört zu den erstalarmierten Institutionen in der Kette der Einsatzorganisationen für Notfälle. In Ländern der Europäischen Union, der Schweiz und einigen anderen Ländern ist die Polizei, neben Feuerwehr und Rettungsdienst, über den Euronotruf 112 telefonisch erreichbar.
Abgrenzungen zu anderen Diensten
Die polizeilichen Strukturen weisen von Staat zu Staat starke Unterschiede auf. Die Abgrenzung zwischen Militär und Polizei als bewaffneten staatlichen Exekutivorganen ergibt sich aus der Ressortzuständigkeit: Die Polizei untersteht dem Innenministerium des Bundeslandes oder des Nationalstaats (in den USA der Kommune oder einer bemächtigten Behörde, wie einer Universität) und vertritt üblicherweise den Staat nach innen, während das Militär dem Verteidigungsministerium untersteht und den Staat nach außen und an dessen Grenzen militärisch sichert. Dies schließt nicht aus, dass die polizeiliche Organisation eines Staates militärähnlich oder militärisch organisiert sein kann. Beispielhaft stehen dafür die italienischen Carabinieri oder bis 2005 der deutsche Bundesgrenzschutz, heute Bundespolizei. Teilweise gehören diese Polizeieinheiten zum Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, sind Teil der regulären Armee oder militärisch ausgebildet, auch wenn sie in Friedenszeiten ausschließlich Polizeiaufgaben im Auftrag des Innen- und Justizministeriums wahrnehmen. Sie können im Kriegsfall als Kombattanten eingesetzt werden, wenn sie die völkerrechtlichen Anforderungen des Kombattantenstatus erfüllen. Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Einsatz der Carabinieri nach dem Irakkrieg im Irak.
Abzugrenzen ist die Institution Polizei ferner von privaten Sicherheitsdiensten (Wachschutz/Sicherheitsdienst/Security), die vom Staat meistens nicht mit besonderen Rechten ausgestattet sind, daher keine ausführenden Organe des staatlichen Gewaltmonopols sind und deshalb häufig nur als ausführende Organe für privates Hausrecht fungieren. Sie nehmen stellvertretend für die Eigentümer deren Rechte wahr und besitzen zudem die Rechte, die jedem Bürger zustehen (Notwehr, Nothilfe, Notstand, Recht zur vorläufigen Festnahme und Sachwehr). Für weitergehende Schritte müssen sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.
Die meisten Staaten sind Mitglied der Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO-Interpol), gegründet zur Verbesserung der internationalen Kooperation und Koordination vor allem (aber nicht nur) im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität.
Die Organisation der Polizei ist sehr verschieden.
Repressives Polizeihandeln bezeichnet das Tätigwerden der Polizei zur Verfolgung und Ahndung von bereits begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Hier liegt das Haupttätigkeitsfeld der Polizei. Hierzu gehören beispielsweise Einsätze, Kontrollen, Ermittlung, Festnahmen oder die Aufnahme von Strafanzeigen.
Neben der repressiven Polizeiarbeit, also zum Einschreiten, wenn eine Straftat oder eine Gefahr bereits eingetreten ist, hat die Polizei noch eine weitere wichtige Aufgabe: Straftaten und Gefahren möglichst frühzeitig zu verhindern. Diese Arbeit wird als Prävention bezeichnet.
Präventive Polizeiarbeit setzt an, bevor etwas passiert. Ziel ist es, Gefahren zu erkennen, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Dafür ist die Polizei auf vielfältige Weise unterwegs – sowohl im öffentlichen Raum als auch im direkten Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern.
Verkehrskontrollen dienen nicht ausschließlich dazu, Verstöße zu ahnden. Durch sichtbare Polizeipräsenz und Kontrollen sollen Verkehrsteilnehmer dazu bewegt werden, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Dadurch können Unfälle und schwere Verletzungen verhindert werden.
Zudem spielt die Kriminalprävention eine wichtige Rolle. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte informieren und beraten beispielsweise über Einbruchschutz, Betrugsmaschen oder den sicheren Umgang mit digitalen Medien. Bürgerinnen und Bürger erhalten dabei konkrete Tipps, wie sie sich selbst besser vor Straftaten schützen können.
Besonders wichtig ist auch die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Polizei besucht beispielsweise Schulen und spricht dort über Themen wie Gewalt, Mobbing, Drogen, Cyberkriminalität oder den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien. Dabei geht es nicht nur darum, vor möglichen Gefahren zu warnen, sondern auch darum, Vertrauen aufzubauen und Ansprechpartner zu sein.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Prävention ist die sichtbare Präsenz der Polizei. Streifenfahrten, Fußstreifen oder der Einsatz bei Veranstaltungen können dazu beitragen, dass sich Menschen sicherer fühlen und potenzielle Täter abgeschreckt werden.
Informationsmaterial der Deutschen Polizei zu vielen Bereichen der Prävention findet man über folgende polizeiliche Internetportale:
Etymologisch stammt der Begriff Polizei von altgriechisch πόλις polis, „Stadt“, ab. Die Ableitung πολιτεία politeía, „Staatsverwaltung“, wurde im Spätlatein erst als politia übernommen, später änderte sich die Schreibweise zu policia. Dieser Begriff bezeichnete außerhalb Griechenlands zunächst als Modewort der Römer die gesamte öffentliche Verwaltung (heute noch etwa in den Begriffen „baupolizeilich“ und „feuerpolizeilich“ erkennbar). Seit dem Mittelalter wurde gute Policey als Ausdruck für eine gute Verwaltung verwendet. Damit wurde eine auf möglichst alle Lebensbereiche sich erstreckende, sowohl fürsorgliche (Wohlfahrtsstaat) als auch repressive Tätigkeit eines allzuständigen Staates verstanden. Hierzu zählt etwa die sogenannte Gesundheitspolizei oder Sanitätspolizei.