Die klassische Piraterie oder Seeräuberei bezeichnet kriminelle Überfälle auf hoher See, ausgehend von bewaffneten Besatzungen von Seefahrzeugen (genannt: Piraten oder Seeräuber) auf die Besatzungen anderer Seefahrzeuge, zu eigennützigen oder terroristischen Zwecken. Bei derartigen Überfällen werden üblicherweise Eigentumsdelikte, Geiselnahmen, Menschenhandel, Erpressungen, Gewaltaktionen und Tötungen begangen. Das Pendant zur Piraterie, die auf Gewässern stattfindet, ist die Luftpiraterie, die sich auf Flugzeuge im Luftraum bezieht.
Bis zum völkerrechtlichen Übereinkommen über die Hohe See 1958 wurden unter Piraterie meist dieselben Taten verstanden, soweit sie überhaupt auf See oder auch von See aus begangen wurden.
Bis ins 19. Jahrhundert gab es noch staatlich mittels Kaperbriefs autorisierte Private (Freibeuter, Kaperfahrer), die wie Piraten agierten und nicht als Kaperer zu erkennen waren. Mit Unterzeichnung der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856 begann die allmähliche internationale Ächtung der Kaperei.
Die Strandräuberei wird oft als „Strandpiraterie“ bezeichnet, wobei diese Begrifflichkeit nach der Bedeutung der Piraterie eigentlich unzutreffend ist.
Das Wort Pirat ist abgeleitet von lateinisch pirata „Seeräuber“. Dieses ist ein lateinisches Lehnwort zu altgriechisch πειρατής peirātḗs, das sich über πεῖρα peira „Wagnis, Unternehmen, Überfall“ von πειρᾶν peiran „versuchen, unternehmen, auskundschaften“ ableitet. Da πειρατής im Griechischen auch einfach einen Kämpfer zur See bezeichnen konnte, dessen Legitimität man bestritt, gab es daneben den präziseren Ausdruck καταποντιστής katapontistḗs, der tatsächlich ausschließlich einen Seeräuber im engeren Sinne bezeichnete.
Die Wörter Flibustier und Bukanier bezeichnen ursprünglich zwei Gruppen von Freibeutern in der Karibik, sie werden jedoch bisweilen auch als Synonyme für die Freibeuterei – also Seeräuberei im Auftrag einer kriegführenden Macht – oder gar die Piraterie im Allgemeinen verwendet.
Piraterie ist international geächtet. Alle Staaten sind daher unabhängig von der Nationalität der Täter und ihrer Fahrzeuge sowie vom Tatort zu ihrer Bekämpfung und Verfolgung berechtigt und dabei zur Zusammenarbeit verpflichtet. Im Altertum wurden Piraten meist nicht von Kriegführenden unterschieden, ihre Beschäftigung galt häufig als ehrbar. Entsprechend wurden sie nach Gesichtspunkten der Opportunität entweder bekämpft oder in Sold genommen. Etwa seit 1400–1200 v. Chr. existierte im Mittelmeer ein Seevölkerrecht, aber erst um die Zeit des attisch-delischen Seebundes im 5. Jahrhundert v. Chr. änderte sich darin die Auffassung des Piraten vom Feind zum Verbrecher. Im ersten Jahrhundert v. Chr. bezeichnete Cicero die Piraten als Feinde der Menschheit, gegenüber denen kein Versprechen und kein Schwur zu halten sei. Nach einer Periode relativer Bedeutungslosigkeit des Seerechts verfestigte sich diese Ansicht im Hochmittelalter in der pauschalen Friedloserklärung des vermeintlich außerhalb der christlichen Gemeinschaft stehenden Piraten. Dies wirkte noch bis ins 19. Jahrhundert fort im Recht, Piraten auf See jederzeit ohne weiteres töten zu dürfen. Mittlerweile werden auch Forderungen nach weniger moralisierenden bzw. parteiischen Zugängen zum Thema Piraterie laut.
Dennoch tritt Piraterie als überdauerndes Phänomen der Kulturgeschichte immer auf, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Dies ist überall dort der Fall, wo der Seehandel ein ausreichend großes Aufkommen erreicht, gleichzeitig die Intensität der Überwachung und Bekämpfung ein bestimmtes Maß im Verhältnis zur Küstenlänge nicht überschreitet und ein Teil der Bevölkerung in der Piraterie eine lohnende Alternative zu anderer Beschäftigung sieht. Es trifft vor allem auf Schwellenländer und einzelne große Häfen mit wenig effizienten Behörden zu und auch auf Seegebiete, wo wichtige internationale Schifffahrtsrouten an Küsten entlangführen, an denen dadurch die Kapazitäten der lokalen Behörden überfordert sind. Relativ hohe Risiken für die Schifffahrt bestehen im Gebiet um Indonesien und in der Straße von Malakka, vor West- und Ostafrika einschließlich des Golfes von Aden sowie vor Chittagong. Daneben gibt es noch in der Karibik und in Indien nennenswerte Piraterie. Betroffen ist weit überwiegend die Frachtschifffahrt, die meist ihres Bargeldes und der Wertgegenstände, seltener des Schiffes oder der Ladung beraubt wird. Vor Somalia fanden Anfang des 21. Jahrhunderts sehr viele Entführungen von Schiff und Besatzung mit Erpressung der Reedereien statt.
Die Piraterie breitete sich in der Geschichte vor allem in der Folge von Aufschwüngen des Seehandels aus, wurde dann aber jeweils bald unterdrückt. Der vermeintlich heldenhafte und ruhmreiche Charakter der Piraterie im herrschaftsfreien Raum der hohen See und die Vorstellung von zusammengetragenen Reichtümern haben wesentlich zur bleibenden Faszination der literarisch-medialen Figur des Piraten beigetragen. Die Darstellung der Piraten schwankt hierbei zwischen Dämonisierung und romantisch verklärter Überhöhung.
Die erste dokumentierte Piraterie stammt aus dem 14. Jahrhundert vor Christus in Ägypten.
In der Antike betrieben alle seefahrenden Völker Piraterie. Es überwog Küstenpiraterie, bei der mit Ruderbooten und ungedeckten Galeeren Küstenorte überfallen und küstennah fahrende oder rastende Schiffe bei günstigen Gelegenheiten überfallen wurden. Erst mit der Entwicklung der Triere im 6. Jahrhundert v. Chr. wurde es technisch möglich, auch andere Schiffe zu verfolgen und Piraterie auf See effektiv zu betreiben. Insgesamt folgte die Entwicklung der Piraterie den technischen Möglichkeiten des jeweiligen Zeitalters.
In der hellenistischen Epoche war Kreta ein berüchtigter Piratenstandort. Der Schwerpunkt der Piraterie verschob sich im 2. Jahrhundert v. Chr. nach Kilikien. In der Schwächephase der römischen Republik im letzten Jahrhundert v. Chr. wurde die Bedrohung der ägyptischen Kornlieferungen durch kilikische Piraten sogar für Rom zu einer nahezu existentiellen Bedrohung. Rom überließ die Bekämpfung der Piraten lange den griechischen Verbündeten. Erst die entschiedene Kampagne unter Gnaeus Pompeius im Jahr 67 v. Chr. stellte die Sicherheit der Seewege im Mittelmeer wieder her. In der weiteren Geschichte ist nie wieder in so kurzer Zeit ein so vollständiger und dauerhafter Sieg über das organisierte Piratentum errungen worden.
In der zweiten Hälfte des 3. Jahrhunderts und im 4. Jahrhundert werden Sachsen als Piraten an den Küsten Britanniens und Galliens genannt.
Vom Ende des 8. bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts suchten skandinavische Seeräuber (Wikinger) die Küsten Nordeuropas heim. Mit ihren typischen schnellen Wikingerschiffen drangen sie entlang der großen Flüsse bis tief ins Binnenland vor und plünderten nach verheerenden Überraschungsangriffen zahlreiche Klöster, Städte und Handelsplätze.
Bereits im Spätmittelalter begannen Landesherren und Städte im Rahmen des Fehdewesens damit, Schiffskapitäne mit Kaperbriefen auszustatten. Dadurch erhielten die Kaperfahrer theoretisch einen legalen Anspruch, von der Gegenseite als Kombattanten behandelt zu werden, allerdings nur so lange, wie der kriegerische Konflikt andauerte. Setzten sie ihre Räubereien in Friedenszeiten fort – was leicht geschah, da sie im Gegensatz zu Söldnern keinen festen Sold erhielten, sondern nur einen Anteil an der Beute (Prise) –, machte dies sie umgehend zu gewöhnlichen Piraten. Im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts kam es auch in Nord- und Ostsee zu einem bedeutenden Anstieg des Piratenwesens. Die Likedeeler oder Vitalienbrüder bedrohten und schädigten den Handel der Hanse zeitweilig ernsthaft. Wie einige spätere Seeräuber im so genannten „Goldenen Zeitalter“ teilten sie ihre Beute zu gleichen Teilen, daher stammt die Bezeichnung ‚Likedeeler‘ (Niederdeutsch für „Gleichteiler“).
Allein zwischen 1390 und 1597 wurden mindestens 428 Seeräuber auf dem Grasbrook, einer Insel vor den Toren Hamburgs, hingerichtet. Unter ihnen waren nachweislich die Vitalienbrüder Gödeke Michels und Magister Wigbold sowie mutmaßlich Klaus Störtebeker.