An diesem Tag

Philipp Heinrich von Reuss

Richter am Reichskammergericht

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Philipp Heinrich von Reuss, auch in der Schreibvariante „Reuß“, mit vollem Namen Philipp Heinrich von Reuss genannt Haberkorn (* 14. Dezember 1705 in Großsteinheim; † 17. Dezember 1785 ebenda) war von 1752 bis 1771 Assessor (Richter) am Reichskammergericht.

Sein Vater, Johann Andreas Reuss (1675–1749), war kurmainzischer Zentgraf und Stadtschultheiß von Steinheim. Kaiser Karl VII. erhob Johann Andreas Reuss und seine Nachkommen 1743 in den Reichsadelsstand mit dem Namenszusatz „genannt Haberkorn“. Die Mutter von Philipp Heinrich von Reuss war Anna Juliana (1683–1749), geborene Will.

Vor 1734 heirateten Philipp Heinrich von Reuss und Maria Anna Widmann (1711 oder 1712–1793). Auch sie war in Steinheim begütert. Aus der Ehe gingen 10 Kinder hervor, darunter:

Johann Andreas Philipp (1734–1800), kurpfalzbayrischer Generalmajor

Philipp Ernst (1737–1766), Jurist, wurde seitens des Fürstbischofs von Eichstätt, Raymund Anton von Strasoldo, 1764 einseitig als Kandidat des Fränkischen Reichskreises für die von diesem zu besetzende Assessorenstelle dem Reichskammergericht vorgeschlagen, verstarb aber noch vor Abschluss des Verfahrens.

Karl Albrecht (1739–1803), kurpfalzbayrischer Hofgerichtsrat in Mannheim

Maria Theresia Ludovica Anna (1743–1815), verheiratet mit Franz Xaver Freiherr von Leonrod, Kämmerer des Markgrafen von Baden-Durlach. Deren Sohn war Karl Ludwig Freiherr von Leonrod, Präsident des Appellationsgerichts Ansbach.

Susanne Sophie Valentine Franziska (1755–1795) heiratete Gottlob Amand von Dalberg.

Philipp Heinrich von Reuss studierte von 1723 bis 1728 an den Universitäten in Straßburg, Mainz, Trier und Würzburg Rechtswissenschaft. Anschließend war er für eineinhalb Jahre Praktikant am Reichskammergericht. Die Promotion zum „Lic. iur.“ erwarb er erst im Rahmen seiner Bewerbung am Reichskammergericht.

Ab 1732 arbeitete er unter seinem Vater – mit dem Recht zur Nachfolge – als Zentgraf in Steinheim. 1735 wechselte er in die Dienste des Fürsten von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und wurde Amtmann in Kupferzell. Ab 1743 war er Kanzleidirektor und Geheimer Rat des Fürsten, ab 1747 von Waldenburg aus für das Gesamthaus Hohenlohe. Weiterhin fungierte er als Gesandter des Fürsten auf den Kreistagen des Fränkischen Kreises.

Bereits zweimal hatte Philipp Heinrich von Reuss versucht, seitens des bayrischen Kurfürsten und seitens des Bayerischen Kreises zum Assessor am Kammergericht vorgeschlagen zu werden – vergeblich. Seit 1746 amtierte am Reichskammergericht als Kammerrichter Karl Philipp Franz zu Hohenlohe-Bartenstein, der zugleich einer der Dienstherren von Philipp Heinrich von Reuss war. Dessen Empfehlung verdankte es Philipp Heinrich von Reuss wohl, dass im dritten Anlauf seine Präsentation als Kandidat für die von Kurbayern zu vergebende Assessorenstelle zustande kam. Diese war nach dem Tod von Hermann Franz von Sonborn 1749 frei. Der erste Versuch, sie neu zu besetzen, scheiterte 1752, weil sich dem in Aussicht genommenen Kandidaten, Egid Valentin Felix von Borié, bessere Karrierechancen in Wien boten. In dieser Situation kam Philipp Heinrich von Reuss zum Zuge, den Kurfürst Maximilian III. Joseph dem Reichskammergericht nun für die von ihm zu besetzende Stelle präsentierte. Das Berufungsverfahren verlief zügig. Da aber alter Adel nicht vorlag und die entsprechenden Behauptungen durch Philipp Heinrich von Reuss einer Überprüfung nicht standgehalten hätten, unterwarf er sich nach entsprechender Aufforderung durch das Gericht einem Promotionsverfahren. Das Berufungsverfahren vor dem Reichskammergericht war gleichwohl bereits nach knapp neun Monaten abgeschlossen. Am 4. Dezember 1752 leistete Philipp Heinrich von Reuss seinen Amtseid.

Die Zweite Wetzlarer Gerichtsvisitation deckte auf, dass der Hoffaktor Nathan Aaron Wetzlar in mehreren Fällen Richter am Reichskammergericht bestochen hatte. Nathan Aaron Wetzlar war Kaufmann (Tuchhändler) und Bankier in Frankfurt am Main, sowie Agent beim Reichskammergericht. Unter den Richtern, die sich hatten bestechen lassen, befand sich auch Philipp Heinrich von Reuss. Drei Fälle, in denen insgesamt 20.000 Gulden geflossen waren, konnten ihm nachgewiesen werden. Er wurde daraufhin zunächst 1771 ohne Bezüge vom Amt suspendiert, zwei Jahre später entlassen. Eine der Auflagen war, dass er Wetzlar verlassen musste. Er wohnte fortan auf seinen Gütern in Steinheim.

1760 wurde Philipp Heinrich von Reuss in den kurpfälzischen Freiherrenstand erhoben. Philipp Heinrich von Reuss blies den Vorgang auf, indem er nachfolgend behauptete, es handele sich um den Reichsfreiherrenstand. Außerdem operierte er im Zuge der Standeserhöhung mit einer gefälschten Abstammung, die auf väterlicher und mütterlicher Seite altadelige Abkunft behauptete.

Wohl nach 1762 wurde Philipp Heinrich von Reuss in den Ritterkanton Odenwald aufgenommen.

Sigrid Jahns: Das Reichskammergericht und seine Richter. Verfassung und Sozialstruktur eines höchsten Gerichts im Alten Reich – Teil 2, Band 1: Biografien (= Friedrich Battenberg, Albrecht Cordes, Ulrich Eisenhardt, Peter Oestmann, Wolfgang Sellert (Hg.): Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich, Band 26). Böhlau, Köln u. a. 2003. ISBN 3-412-06503-X

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