Pharao war ein seit dem Neuen Reich verwendeter Titel für den König von Ober- und Unterägypten. Der Begriff geht auf das ägyptische Wort Per aa („großes Haus“) zurück, das ursprünglich weder ein Herrschertitel noch ein Eigenname war, sondern die Bezeichnung für den königlichen Hof oder Palast. Als Bezeichnung für die Person des Königs kam er erst ab Thutmosis III. auf. Doch auch danach war diese Titulierung nicht die Regel und nur selten Teil des offiziellen Protokolls. Das Koptische als letzte Sprachstufe des Ägyptischen kennt die Entlehnung ⲫⲁⲣⲁⲱ aus dem Griechischen wie auch – in der allgemeineren Bedeutung ‚König/-in‘ – Wörter wie Bohairisch ⲟⲩⲣⲟ/ⲟⲩⲣⲱ, Sahidisch ⲣⲣⲟ/ⲣⲣⲱ, die direkt auf die ägyptische Form zurückgehen.
In der hebräischen Sprache der Bibel werden mit „Pharao“ (פַּרְעֹה) anachronistisch alle Könige des Alten Ägypten bezeichnet. Ebenso benutzen zahlreiche Ägyptologen das Wort „Pharao“ für alle ägyptischen Herrscher, obwohl der Titel „König“ (nesut bzw. nesut-biti) zumindest bis Siamun die korrekte Form wäre. Siamun war der erste Herrscher, der Per aa als Königstitel trug. Er regierte als sechster König der 21. Dynastie (Dritte Zwischenzeit).
Abgesehen von der kompletten fünfteiligen Königstitulatur führen die altägyptischen Texte auch weitere Benennungen beziehungsweise sogenannte Beinamen des Königs auf. Diese sind sowohl innerhalb seiner Titulatur als auch außerhalb dieser belegt: „der vollkommene (gute) Gott“, „der große Gott“, „Herr der Kronen“, „Herr der beiden Länder“, „Herr des Machens der Dinge (der Kulthandlungen)“ sowie „Herr der Sedfeste“.
Eindeutiger Beleg dafür, dass ein Herrscher sich selbst als Pharao sah, ist oft, dass er seinen Namen in eine Kartusche schrieb, die nur königlichen Namen vorbehalten war. Allerdings haben auch Namen von Königinnen und sogar Prinzessinnen seit dem Ende der 12. Dynastie vereinzelt, später dann regelmäßig, Kartuschen. Die nur auf Skarabäen belegten Herrscher der 16. Dynastie tragen andererseits oft keine Kartusche, sind aber durch die Titel Netjer-nefer („der vollkommene Gott“) und Sa Ra („Sohn des Re“) deutlich als Herrscher identifiziert.
Auch die Lokalkönige aller altägyptischen Kleinstaaten während der Zweiten (16. Dynastie) und der Dritten Zwischenzeit können zu Recht als Pharaonen bezeichnet werden, da sie alle eine meist volle königliche Titulatur trugen. Einigen dieser Herrscher – auch Hohepriester, Gottesgemahlinnen und libysche Lokalfürsten – lassen sich sogar Thronnamen zuweisen, was zeigt, dass sie sich durchaus in der Tradition größerer Herrscher sahen. Außerdem sind die Ptolemäer nicht die letzten Pharaonen, auch die römischen Kaiser zählen im Grunde zu den ägyptischen Pharaonen, da dieses Gebiet zu ihrem Herrschaftsbereich gehörte, und sie zumindest teilweise im Alten Ägypten auch hieroglyphisch belegt sind.
Selbstverständnis des Königs (Pharao)
Seit der frühdynastischen Zeit verstand sich der König (Pharao) als Sohn der Himmelsgottheiten; er war zugleich ihr Bevollmächtigter, Abgesandter, Partner und Nachfolger. Die letztgenannte Gleichsetzung bezieht sich auf die Regierungszeit der Götter, die nach altägyptischer Mythologie zuvor auf der Erde herrschten. Die in der Vergangenheit öfter postulierte göttliche Identifikation mit Horus entspricht nicht der Quellenlage und dem Weltbild, das aus drei Ebenen bestand. Vielmehr sah sich der König auf einer eigenen Ebene zwischen dem göttlichen Himmel und den auf der Erde befindlichen Menschen. Dem König wurde mit seiner Krönung das Amt des „göttlichen Horus“ übertragen. Dieser Vorgang manifestierte sich im Horusnamen. Damit übernahm der König als irdischer Herrscher das „väterliche Amt des Horus“ und galt ergänzend seit der 4. Dynastie als „Sohn des Re“.
Die Ägyptologie verwarf zwischenzeitlich das bis weit über die Mitte des 20. Jahrhunderts vertretene Konzept, das den König mit einer Gottheit gleichsetzte, und definierte aufgrund der Quellenlage die Rolle des Königs in Übereinstimmung mit der altägyptischen Mythologie neu. Nur noch wenige Forscher berufen sich auf eine Göttlichkeit des Königs, beispielsweise der Alttestamentler Klaus Koch, ohne jedoch für diese Annahme Belege zu nennen. Die Sonderrolle kennzeichnete den König als „göttlichen Vermittler“, der die Pläne der Himmelsgötter an die Menschen weitergab und darauf achtete, dass der „göttliche Wille“ entsprechend umgesetzt wurde. Die „Göttlichkeit des Königs“ beschränkte sich daher auf sein Amt und bezog sich nicht auf ihn selbst. Somit erreichte der König nur in Verbindung mit seinem Herrscheramt einen göttlichen Status, ohne jedoch selbst mit einer Gottheit identifiziert zu werden. In der Ägyptologie wird in diesem Zusammenhang der Begriff „Gottkönigtum“ verwendet, der sich auf die im göttlichen Auftrag repräsentativen Tätigkeiten des Königs bezieht. Es bleibt unklar, ob sich die frühdynastischen Könige direkt auf die Gottheit Horus bezogen oder den Horusfalken nur als allgemeines „Symbol der fernen Himmelsgottheiten“ benutzten. Nach dem Tod des Königs (Pharao) trat dieser seinen Himmelsaufstieg an, um dort als vergöttlichter König „neu geboren im Verbund der anderen Gottheiten sowie Ahnen“ sein Amt ausüben zu können.
Im Rahmen seiner Amtsausübung trug der König verschiedenste Beinamen, beispielsweise „Vollkommener Gott“, in welchen die göttliche Sohnschaft mit dem Vorgang als wiedergeborener Reichsgott in der Gestalt des Königs zum Ausdruck gebracht werden sollte. Die von Ramses II. zusätzlich gebrauchte Bezeichnung „Großer Gott“ bezieht sich dagegen auf die Aufwertung des irdischen Königsamtes, das in der göttlichen Rangordnung unterhalb der Götter angesiedelt war. Ramses II. gab sich jedoch nicht damit zufrieden, als „weisungsgebundener Gottkönig“ ein „untergeordnetes Amt“ zu bekleiden, weshalb er in seiner Amtsphilosophie den Versuch unternahm, durch entsprechende Beinamen das Königsamt auf eine den Göttern gleichberechtigte Ebene zu heben. Die „Gleichrangigkeitsbemühungen“ von Ramses II. konnten sich nicht durchsetzen, spiegeln aber die gescheiterten Gegenreaktionen von einigen Königen wider, die versuchten, die Wertigkeit des göttlichen Königsamtes zu erhöhen.
Die bei der Krönung „rituell aktivierte Göttlichkeit“ hinsichtlich des Königsamtes versetzte den König in die Rolle des irdischen Repräsentanten der Götter. Damit verbunden übergaben die Gottheiten „ihre Throne, lange Regierungsjahre und das Land Ägypten“, damit der König mit göttlichem Segen die Weltordnung Maat aufrechterhält und gegen ausländische Eroberer schützt. Aus dem zweiten Jahrtausend v. Chr. ist ein Text bekannt, der in zahlreichen Tempeln angebracht wurde und die göttliche Legitimation beschreibt:
Verbot der Namensnennung des Königs (Pharao)
Besonders markant ist das Verbot, den Namen (altägyptisch ren) von Gottheiten zu nennen. Derartige Tabus sind in der Ägyptologie für die alte ägyptische Religion nur sekundär und teilweise untersucht. Herodot berichtete über das Verbot, den Namen von Osiris in bestimmten Zusammenhängen öffentlich auszusprechen. In diesen Themenbereich gehört das Negativbekenntnis von Ramses VI., der sich rühmte, den Namen von Tatenen nicht ausgesprochen zu haben. Der Ritus, den Namen des Königs nicht zu nennen, sondern nur niederzuschreiben und zu lesen, ist öfter bezeugt; beispielsweise ausführlich im Mittleren Reich in der „Lehre eines Mannes für seinen Sohn“ und in Quellen, die „rechtes Verhalten gegenüber dem König“ thematisieren. Gründe für dieses Tabu sind wohl in der Ehrfurcht und Angst vor der jeweiligen Gottheit zu sehen, da durch öffentliches Aussprechen der Empfang negativer magischer Kräfte assoziiert wurde. Im Falle des Verbots der Namenaussprache des Königs dürfte als Hauptmotiv die Furcht vor magischen Folgen liegen, zu dem sich eine mögliche üble Nachrede durch Unvorsichtigkeit ergeben könnte. In diesem Zusammenhang steht das weitere Tabu-Umfeld, die „verborgenen und geheimen Namen bestimmter Götter“ zu nennen.