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Pegel

Einrichtung zur Feststellung des Wasserstandes

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Ein Pegel ist eine Einrichtung zur Feststellung des Wasserstandes in Flüssen, Kanälen und anderen Gerinnen, in Seen und im Meer. Er kann aus einer einfachen Pegellatte bestehen, im erweiterten Sinne bezeichnet „Pegel“ auch die Messstelle als Ganzes. Die genaue Definition ist für Deutschland in der Pegelvorschrift der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) festgelegt.

Das Wort Pegel stammt von niederdt. pegel „Eichstrich“ aus mittellateinisch pagella „Messlatte“ und ist etymologisch verwandt mit „Peilen“ (vgl. auch niederländisch peil ‚Pegel‘), dem Messen einer Richtung.

Umgangssprachlich wird „Pegel“ auch metonymisch für den Wasserstand selbst verwendet. Am Pegel wird aber nur der Pegelstand gemessen, aus dem sich der Wasserstand (Wasserhöhe für einen repräsentativen Abschnitt des Gewässers) ableiten lässt.

In der Hydrometrie wird auch die gesamte Messstelle als „Pegel“ bezeichnet. Man unterscheidet zwischen Pegel an oberirdischen Gewässern und Grundwassermessstellen. In der Schifffahrt wird unterschieden zwischen Brückenpegel, Binnenpegel (Flüsse und Seen) und Küstenpegel (Meer).

Bestimmte Pegelstände dienten auch als Orientierungshöhe für die Landesvermessung (z. B. Amsterdamer Pegel, Wiener Null, Kronstädter Pegel usw.). Nach der ersten Höhenfestlegung (z. B. durch den Normalhöhenpunkt 1879) sind Höhenangaben der Landesvermessung aber von Wasserspiegelschwankungen unabhängig. An die Abhängigkeit von einem Wasserstand erinnert dann nur noch das Wort Pegel im Namen.

Die Messung von Wasserständen reicht lange zurück. Bereits die alten Ägypter haben mit mehreren Nilometern den Pegelstand am Nil gemessen, um diese Informationen bei der Bewirtschaftung ihrer Felder zu nutzen.

In Europa kamen Pegelmessungen an Fließgewässern im Hochmittelalter auf, als sich das vorindustrielle Mühlenwesen entwickelte und die Wasserentnahme einer rechtlichen Grundlage bedurfte. So waren die zunehmend verbreiteten, stärkeren mittelschlächtigen Wasserräder in ihrer Leistung von der Stauhöhe abhängig und anfällig auf Rückstau im Unterwasser. Anrechte auf Stauhöhen führten zwischen den Gewerken zu Konflikten. Ein Beispiel ist der Mühlpfahl, ein Pfahl zur Kontrolle der vorgeschriebenen Stauhöhe (Stauziel) des Mühlwassers. Die Aufgabe der Mühlpfähle wurde durch Haimmarken ersetzt, die die bewilligte Stauhöhe genau markieren und in den amtlichen Wasserbüchern vermerkt werden.

Die ersten regelmäßigen und dokumentierten Beobachtungen der Wasserstände im Hochwasserschutz in Deutschland gehen bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts zurück. Am Pegel Magdeburg (heute: Magdeburg-Strombrücke) wurde bereits 1655 der Ablauf des Februarhochwassers an der Elbe dokumentiert. Seit dem Jahr 1727 liegen dort Wasserstandslisten in ununterbrochener Folge vor. Damit ist der Pegel Magdeburg die längste kontinuierlich dokumentierte Wasserstandsreihe Deutschlands. Weitere Pegel mit lange zurückreichenden Zeitreihen sind an der Elbe Meißen seit 1775 und Dresden seit 1776 (Christian Gottlieb Pötsch) und am Rhein Erfelden seit 1. Juli 1797.

Früher dienten mittlere Pegelstände an großen Flüssen auch als lokaler Höhenbezug für die Höhenmessung – etwa beim Kölner Pegel (Rhein) oder beim Wiener Null (Donaukanal).

Die von Eytelwein ausgearbeitete Pegelinstruktion vom 13. Februar 1810 ist die erste bekannte Dienstanweisung über Pegel. Sie wurde am 14. September 1874 aktualisiert und präzisiert, galt aber weiterhin nur für Preußen. Erst die Pegelvorschrift vom 14. September 1935 stellte die Wasserstandsbeobachtung in Deutschland auf eine einheitliche Grundlage. Sie wurde mit Erscheinen für die Länder Preußen, Anhalt, Bremen, Braunschweig, Hamburg, Lippe, Lübeck, Mecklenburg, Oldenburg, Saarland und Schaumburg-Lippe verbindlich und ab 6. Juli 1936 auch für die süddeutschen Länder Baden, Bayern, Hessen, Sachsen, Thüringen und Württemberg eingeführt.

Der Wasserstand eines stehenden oder fließenden Gewässers wird in Deutschland immer als cm am Pegel ausgegeben und darf nicht verwechselt werden mit der Wassertiefe.

Der Pegel benutzt als Bezugsgröße den Pegelnullpunkt. Der Pegelnullpunkt wird möglichst über der Sohle, aber unter dem niedrigsten, über eine lange Zeit gemessenen Wasserstand festgesetzt, damit auch bei niedrigem Wasserstand keine negativen Werte auftreten (über der Sohle).

In Deutschland wird im Küstenbereich einheitlich ein Pegelnullpunkt verwendet, der bei der Einrichtung auf NHN minus 5 Meter festgelegt wird. Dieser ist nicht identisch mit dem Seekartennull, welches seit 2005 auf den örtlich niedrigsten astronomischen Gezeitenwasserstand (lowest astronomical tide, LAT) festgelegt ist.

Der Wasserstand (Pegelstand) ist die Höhe des Wasserstandes direkt an der Pegellatte. Er wird allgemein in Zentimeter (cm) angegeben und kann direkt an der Messlatte oder an dem Messgerät abgelesen werden. Der Messbereich beträgt meist wenige Meter. Für wichtige Wasserstände gibt es festgelegte Abkürzungen, z. B.:

MW: Mittlerer Wasserstand ist der durchschnittliche Wasserstand, gemessen in einer bestimmten Zeitspanne (1 bis 10 Monate oder mehr Jahre).

MNW: Mittlerer Niedrigwasserstand oder Mittleres Niedrigwasser ist der gemittelte niedrige Wasserstand in einer bestimmten Zeitspanne in einem Gewässer.

MHW: Mittlerer Hochwasserstand oder Mittleres Hochwasser ist der gemittelte hohe Wasserstand in einer bestimmten Zeitspanne in einem Gewässer, das von der Tide betroffen ist.

NNW: Niedrigster Niedrigwasserstand oder Niedrigstes Niedrigwasser ist der niedrigste jemals gemessene Wasserstand.

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