An diesem Tag

Parteienfinanzierung

Monetäre Finanzierung einer politischen Partei

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Die Parteienfinanzierung als Begriff der Politikwissenschaft umfasst Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung der politischen Parteien.

Die Einnahmen politischer Parteien stammen in den meisten Demokratien aus vier Hauptquellen: Mitgliedsbeiträge, Parteispenden, (direkte und indirekte) öffentliche Zuwendungen sowie Mandatsträgerabgaben/Parteisteuern (Abgaben bzw. „Sonderbeiträge“ von Abgeordneten und Ministern). Diese Einnahmearten haben bei Parteien in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedeutung. Zuweilen tragen bei einzelnen Parteien zusätzlich Erträge aus der Beteiligung an wirtschaftlichen Unternehmen zur Finanzierung bei.

Die Parteienfinanzierung ist abzugrenzen vom weiter gefassten Begriff der Politikfinanzierung, welche auch die Finanzierung der Fraktionen in supranationalen, nationalen, regionalen und kommunalen Parlamenten, der Abgeordneten (und ihrer Mitarbeiter) in Parlamenten aller Art sowie ggf. der politischen Stiftungen mit einbezieht.

Im internationalen Vergleich zeichnet sich die Parteienfinanzierung in Deutschland durch einige Besonderheiten aus. Der Anteil der Mitgliedsbeiträge an den Einnahmen der Parteien ist relativ hoch (bei sinkenden Mitgliederzahlen und hohen Durchschnittsbeiträgen), der Anteil der Parteispenden ist deutlich geringer, jedenfalls der Spenden von juristischen Personen. Dieser betrug 2008 durchschnittlich 5 %. Die Bedeutung von Spenden für die Parteienfinanzierung in Deutschland hat sich seit den siebziger Jahren erheblich geändert. Während (große und kleine) Spenden im Jahre 1972 noch 44–45 % aller Einnahmen von CDU und CSU ausmachten (bei der FDP 1976 sogar 51 %), stammten aus dieser Geldquelle 2011–2012 noch 13–19 % der Gesamteinnahmen von CDU, CSU und FDP.

Bei der öffentlichen Finanzierung der Parteitätigkeit werden in Deutschland unterschiedliche Wege nebeneinander genutzt: Die staatliche Teilfinanzierung (früher: Wahlkampfkostenerstattung) deckt einen beachtlichen Teil der Gesamtkosten. Hinzu kommen die steuerliche Begünstigung von „Kleinspenden“, Mitgliedsbeiträgen und Mandatsträgerabgaben. Als weitere Formen der indirekten Finanzierung sind kostenlose Sendezeiten für Wahlwerbung in öffentlichem Rundfunk und Fernsehen sowie die Bereitstellung von Plakatflächen durch kommunale Behörden zu erwähnen. In den Grenzbereich zur Politikfinanzierung gehören öffentliche Mittel für die Arbeit von Parlamentsfraktionen und die „Globalzuschüsse“ an die politischen Stiftungen.

Als Konsequenz aus Artikel 21 Grundgesetz berichten die deutschen Parteien durch internetverfügbare Bundestags-Drucksachen alljährlich über alle Einnahmen, Ausgaben und den Stand ihres Vermögens für sämtliche Organisationsebenen (Bund, Land, Kreis und Gemeinde). „Dieser Grad an Transparenz wird von keiner anderen westlichen Demokratie auch nur ansatzweise erreicht“. Am 4. Dezember 2009 hat die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) Deutschland weitergehende Regelungen empfohlen, so etwa die Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten für Wahlkämpfe, ein generelles Verbot für anonyme Spenden, eine deutliche Absenkung der Publizitätsgrenze von derzeit € 10.000. Das Ergebnis einer international vergleichenden empirischen Analyse von Unternehmensspenden unterstützt die Transparenzforderung für Firmenspenden.

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages lehnte diese Vorschläge mit der Mehrheit der (damaligen) Regierungsparteien CDU/CSU und FDP ab.

Unabhängige Wahlkreisbewerber (Direktkandidaten), für die mindestens 10 % der gültigen Erststimmen abgegeben wurden, erhalten für jede gültige Erststimme eine Wahlkampfkostenerstattung.

Einschränkung staatlicher Finanzierung bei festgestellter Verfassungsfeindlichkeit

Nach dem Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber durch die Änderung von Artikel 21 Grundgesetz in Gestalt des neuen Absatzes 3 und 4 die Möglichkeit für einen Ausschluss von der staatlichen Finanzierung geschaffen. 2019 hatten dann Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gemeinsam den 150-seitigen Antrag gestellt, die NPD von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Mit Urteil vom 23. Januar 2024 schloss das Bundesverfassungsgericht die zwischenzeitlich in „Die Heimat“ umbenannte Partei von der staatlichen Parteienfinanzierung aus. Die aus ehemaligen Verbänden der alten NPD gegründete neue NPD ist von dem Urteil hingegen nicht betroffen.

In Frankreich sahen sich alle Parteien lange Zeit berechtigt, ihren politischen Einfluss auf Bau- und Rüstungsvorhaben in Parteispenden umzuwandeln. Auch kam es zu großen Parteispenden, speziell vor Wahlen, aus ehemaligen Kolonien Frankreichs an Parteien oder einzelne Politiker.

Der Journalist Jean Montaldo veröffentlichte 1994 ein Buch unter dem Titel Mitterrand und die 40 Räuber. Darin warf er Mitterrand vor, Korruption sozialistischer Parteifreunde um sich geduldet zu haben und sich mit fragwürdigen Freunden wie Bernard Tapie zu umgeben. Montaldo stützte sich dabei überwiegend auf angebliche Informationen von François de Grossouvre. Dieser war über 35 Jahre einer der engsten Vertrauten Mitterrands und beging 1994 im Élysée-Palast Suizid.

Im Sommer 2010 gab es zwei Spendenaffären: eine um den Staatspräsidenten Sarkozy, eine um seinen Arbeitsminister Éric Woerth.

Das Wahlrecht wurde in Frankreich mit dem Parité-Gesetz 2000 geändert. Seitdem erhalten Parteien weniger Geld, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben nach einer Frauenquote innerhalb ihrer Fraktionen nicht einhalten.

In den Niederlanden gibt es seit 1999 ein Gesetz zur Unterstützung von Parteien. Eine so begünstigte Partei erhält einen Grundbetrag und zusätzlich Geld pro Parlamentsmitglied und pro Mitglied (ab tausend Mitgliedern, die mindestens je 12 € im Jahr zahlen). Dazu kommen:

kostenlose Sendezeit im Rundfunk

Geld für Personal von Fraktionen

Die meisten Parteien verlangen von Volksvertretern, dass sie einen Teil ihrer Diäten an die Partei abführen.

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