Papst ist der deutschsprachige geistliche Titel für den Bischof von Rom als Oberhaupt der katholischen Kirche, bestehend aus der römisch-katholischen Kirche und den katholischen Ostkirchen. Weitere Bezeichnungen sind unter anderem Heiliger Vater, Pontifex Maximus und Patriarch des Abendlandes.
Der aktuelle Amtsinhaber Leo XIV. wurde im Konklave am 8. Mai 2025 gewählt, nachdem sein Vorgänger Franziskus am 21. April 2025 verstorben war.
Das Amt des Papstes als Bischof von Rom existiert seit dem 1. Jahrhundert und ist damit die älteste nachweislich bis heute bestehende Institution der Welt. Der bischöfliche Stuhl des Bistums Rom, auch als Heiliger Stuhl bekannt, ist ein nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt und vertritt den Staat Vatikanstadt und die römisch-katholische Kirche in internationalen Beziehungen. Gemäß dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt verfügt der Papst als dessen Oberhaupt zudem über die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt. Er kann im Völkerrecht im Namen des Heiligen Stuhls und des Vatikanstaats handeln, wobei Letzteres selten vorkommt.
Die Kathedralkirche des Bistums Rom und somit Bischofssitz des Papstes ist die Lateranbasilika. Residenz des Papstes ist seit 1871 der Apostolische Palast.
Spätestens ab dem 2. Jahrhundert war im östlichen Mittelmeerraum griechisch πάππας páppas „Vater“ allgemein eine Ehrenbezeichnung für christliche Würdenträger, darunter auch Äbte und Bischöfe. Als Bezeichnung für den Bischof von Rom begegnet lateinisch pāpa erstmals auf einem Grabstein aus der 2. Hälfte des 4. Jahrhunderts (sub Liberio papa). Seit dem 5. Jahrhundert war dieser Titel im Westen allein dem Bischof von Rom vorbehalten und setzte sich seit dem Frühmittelalter als „Kurzformel für den Inhaber des Petrusamtes“ durch, wenn auch andere Titel (Pontifex Maximus, Servus servorum Dei, Apostolicus, Vicarius Christi) daneben in Gebrauch blieben und der streng lehramtliche, offizielle Titel „Bischof von Rom“ (Pontifex Romanus) lautet. Der Titel pāpa wird auf den Bullen des römischen Bischofs von Anfang an verwendet, in Urkunden seit etwa 1400; die Bezeichnung papatus für die Institution des Papsttums ist seit Mitte des 11. Jahrhunderts bezeugt.
Nachdem im Althochdeutschen zunächst kirchenlateinisch pāpa unverändert entlehnt worden war, wurde wohl aus dem Altfranzösischen, das neben pape die seltene Schreibung papes kennt, letztere als altsächsisch pābos, mittelniederdeutsch pāwes(t) entlehnt (mit -t nach dem Vorbild von höchst und best). Im Mittelhochdeutschen wird der Bischof von Rom als bābes bezeichnet; seit dem 13. Jahrhundert gilt bābest. Das Frühneuhochdeutsche schwankt zwischen Babst und Bapst. Nach Wiederherstellung des lateinischen Konsonantismus entschied Johann Christoph Adelung für die Schreibung Papst.
Das Oberhaupt der Koptisch-orthodoxen Kirche trägt spätestens seit Heraclas (232–248) ebenfalls den Titel Papst (siehe auch Liste der koptischen Päpste).
Der Vorgänger von Papst Franziskus, Benedikt XVI. wurde seit seinem Amtsverzicht zum 28. Februar 2013 als Papa emeritus (emeritierter Papst) bezeichnet. Er starb am 31. Dezember 2022.
Der Anspruch des Petrus und seines Nachfolgers auf Leitungsgewalt wird aus mehreren Bibelstellen abgeleitet, vor allem aus dem „Felsenwort“ Mt 16,18 und dem „Schlüsselwort“ Mt 16,19 , auch von Lk 22,32 („stärke deine Brüder“) und Joh 21,15 ff. („weide meine Lämmer“). Die hermeneutische Grundentscheidung hierbei ist, dass Bibeltexte sich durch historische Erfahrungen in einer Glaubensgemeinschaft erschließen und sozusagen mit Bedeutung anreichern können, so der katholische Kirchenhistoriker Klaus Schatz. Etwas anders urteilt der katholische Neutestamentler Lothar Wehr: Der besondere Petrusdienst, der in der Zeugenschaft für das authentische Evangelium und in der Bewahrung der kirchlichen Einheit bestehe, sei im Neuen Testament einerseits historisch einmalig mit der Person der Simon Petrus verbunden, andererseits auch „ein fortzuführender u. allezeit in der Kirche notwendiger“ Dienst, für das das Neue Testament die „Maßstäbe“ setze, ohne eine Ausgestaltung vorzuschreiben.
Die Wurzeln des Papsttums sind die frühe Petrus- und Paulus-Tradition der stadtrömischen Kirche, verbunden mit der christlich verstandenen Romidee. Obwohl Bischöfe von Rom bereits in der Alten Kirche den Anspruch auf eine Führungsrolle in der Christenheit erhoben, erfolgte die Ausgestaltung des Papsttums erst im Mittelalter, vorbereitet durch die Kirchenreformbewegung des 11. Jahrhunderts. Innerkirchlich wirkten Konziliarismus und Episkopalismus als Gegengewichte. Als Herrscher des Kirchenstaates hatten die Päpste politische Interessen in Mittelitalien, die in Spannung zu ihrer gesamtkirchlichen Aufgabe standen. Gleichzeitig mit dem Verlust des Kirchenstaats 1870 fixierte das Erste Vatikanische Konzil zwei Papstdogmen: den gesamtkirchlichen Jurisdiktionsprimat und, darin eingebettet, die Unfehlbarkeit bei ex-cathedra-Entscheidungen.
Die Stellung des Papsttums im Rahmen der römisch-katholischen Ekklesiologie wird im Folgenden nach Wolfgang Beinert referiert. Die Aussagen des Neuen Testaments zu Simon Petrus fasst er darin zusammen, dieser sei „Garant und Zeuge der kirchlichen Einheit“ angesichts der zentrifugalen Kräfte, die in der Christenheit stets wirksam seien. Von Anfang an und durch Jesu eigene Initiative habe die Wahrung der Einheit eine „personale Gestalt“ gehabt; insofern sei es im Sinne Jesu, dass nach dem Tod des Petrus die Bischöfe von Rom als Garanten der kirchlichen Einheit wirkten. Das bedeutet bei Beinert ausdrücklich nicht, dass schon die legendarischen ersten Bischöfe Roms sich so verstanden hätten. „Das Amt des römischen Bischofs steht seinem Wesen nach in struktureller Identität mit dem Amt des Erstapostels Simon Petrus. Es tritt daher erst dann (mit sich verstärkendem Profil) ins Licht der Geschichte, als es für die Kirche notwendig wurde.“
Die Papstdogmen des Ersten Vatikanischen Konzils müssen vor ihrem zeitgeschichtlichen Hintergrund gesehen werden: Ablehnung der Französischen Revolution und Abwehr des seitdem allgegenwärtigen Liberalismus sowie der zentrifugalen Kräfte (Konziliarismus, Episkopalismus, Gallikanismus). Darüber hinaus sieht Theodor Dieter bei den Konzilsvätern eine Übernahme des politischen Konzeptes der Souveränität in den Raum der Kirche: Nur wenn der Herrscher letztinstanzlich entscheidet, wird Streit beendet, und Friede kehrt ein.
Ursprünglich war ein umfassendes dogmatisches Dokument über die Kirche geplant. Diese ekklesiologische Einbettung der Papstdogmen wurde aber während des Ersten Vatikanischen Konzils nicht durchgeführt, so dass diese nun ein Torso sind. Zum Verständnis der Dogmatischen Konstitution Pastor Aeternus sind die Erläuterungen der Berichterstatter der Glaubenskongregation hinzuzuziehen: Federico Zinelli (für Kapitel 3) und Vinzenz Gasser (für Kapitel 4). Demnach ist die römisch-katholische Kirche bischöflich verfasst. Entweder nehmen die Bischöfe gemeinsam mit dem Bischof von Rom zu einer Frage Stellung oder der Bischof von Rom spricht im Namen aller Bischöfe und für sie.
Jurisdiktionsprimat (Kapitel 3): „Wer also sagt, der römische Bischof habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung (officium inspectionis vel directionis) und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis (potestatem iurisdictionis) über die ganze Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche gehört –; oder wer sagt, er habe nur einen größeren Anteil, nicht aber die ganze Fülle dieser höchsten Gewalt, oder diese seine Gewalt sei nicht ordentlich und unmittelbar, ebenso über die gesamten und die einzelnen Kirchen wie über die gesamten und einzelnen Hirten und Gläubigen, der sei ausgeschlossen.“ Nach Beinert handelt es sich hierbei um ein kirchliches „Notstandsrecht“ für den Fall, dass ein Ortsbischof aufgrund politischer Zwänge oder aus persönlichen Gründen seiner Aufgabe nicht nachkommen kann. Um Schaden von der Ortskirche abzuwenden, kann der Bischof von Rom intervenieren, ohne einen Instanzenweg einhalten zu müssen, jedoch gebunden an Schrift, Tradition und Grundordnung der Kirche (er kann z. B. nicht die bischöfliche Verfassung der Kirche abschaffen).