Ein Omnibus (lateinisch omnibus ‚allen‘ bzw. ‚für alle‘, Dativ Plural von omnis), kurz Bus, ist ein großes Straßenfahrzeug, das der Beförderung zahlreicher Personen dient, z. B. im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder in der Schülerbeförderung. In Österreich und in der Schweiz sind sie auch als Autobus bekannt. Reisebusse werden in der Schweiz mit dem französischen Wort Car oder Reisecar, seltener auch Autocar bezeichnet.
In der Europäischen Union gelten gemäß den Bemerkungen in Anhang I der Richtlinie 70/156/EWG motorisch angetriebene Landfahrzeuge der Klassen M2 oder M3 mit mehr als acht Sitzplätzen neben dem Fahrersitz amtlich als Kraftomnibus (KOM) und sind Kraftfahrzeuge. In der Schweiz werden Motorfahrzeuge der Klasse M2 über 3,50 t oder M3 gemäß Art. 11 Abs. 2b VTS als Gesellschaftswagen bezeichnet.
Eng mit dem Omnibus verwandt ist der Oberleitungsbus beziehungsweise Trolleybus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn besondere gesetzliche Regelungen.
Vor dem Einsatz von Verbrennungsmotoren beziehungsweise Elektromotoren bezeichnete das Wort Omnibus eine relativ große Kutsche zum Personentransport. Jedoch wurden Postkutschen nicht Omnibus genannt. Die Bezeichnung „Omnibus“ ‚für alle‘ soll ihre Entstehung dem Reklameschriftzug „Omnes omnibus“ über dem Laden eines französischen Kaufmanns namens Omnès in der Stadt Nantes verdanken. Der Fuhrwerksbesitzer Baudry wurde dadurch 1825 zur entsprechenden Benennung seiner Fahrzeuge angeregt. Das Wort erreichte 1828 in seiner neuen Bedeutung Paris; Im Jahr 1835 wurde es im Brockhaus’ Conversations-Lexikon aufgenommen, bezeichnete jedoch bis 1850 allein Pariser Omnibusse. Als allgemeines Wort für öffentliche innerstädtische Pferdestellwagen ist es beispielsweise in Wien 1842 erwähnt (Pferdeomnibus).
Nach der Einführung moderner motorisierter Omnibusse entstanden analog zu Kraftwagen und Automobil die Bezeichnungen Kraftstellwagen, Kraftomnibus, Kraftbus, Motoromnibus, Motorbus, Autoomnibus, Autobus und Automobilomnibus. Die Begriffe dienen der Unterscheidung der neuen Motorfahrzeuge von den im 19. Jahrhundert verbreiteten Pferdeomnibussen beziehungsweise Dampfomnibussen. In Abgrenzung zum Oberleitungsbus spricht man auch von einem Diesel(omni)bus respektive Dieselautobus. Durch neue Antriebstechniken auch im Busverkehr wird die Bezeichnung „Dieselbus“ nicht mehr häufig verwendet.
Seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts wird der Begriff Omnibus zunehmend durch das Kurzwort Bus ersetzt, was auf den Einfluss der englischen Sprache zurückzuführen ist. Der Begriff Omnibus wird in der Regel in schriftlichen und formellen Kontexten verwendet, während Bus heutzutage vorwiegend in der Umgangssprache und im Verkehrswesen gebraucht wird.
Die Wortendung „-bus“, die eigentlich ein Teil der lateinischen Ablativ- oder Dativendung „-ibus“ war, wurde später als eigenständiges Wort benutzt. Es entsteht der Eindruck, das Wort Omnibus bestehe aus den zwei Teilen Omni und Bus und Omnibus und Autobus seien bestimmte Arten von Bussen, wie beispielsweise der Kleinbus oder der Reisebus.
Der Antrieb erfolgte bis in die 2020er Jahre meist durch einen Diesel- oder Gasmotor, seltener sind Batteriebusse, Hybridbusse oder Brennstoffzellenbusse. Auch die Energieversorgung aus Schwungradspeichern wurde erprobt, dieses Konzept nannte sich Gyrobus. Anfang des 21. Jahrhunderts erleben elektrisch angetriebene Busse, wie z. B. der BYD ebus im Linienverkehr oder als Vorfeldbus eine Renaissance. Im Jahr 2016 wurden in China 115.000 Elektrobusse neu zugelassen, was 20 Prozent aller Stadtbusse entspricht. 40 Prozent aller Stadtbusse in China fahren Ende 2016 elektrisch.
Busse haben heute meist einen Heckmotor und Hinterachsantrieb. Der Motor ist dabei meist liegend und unterflur angeordnet. Bei Niederflurbussen kommen auch stehende Motoren vor; in jedem Fall ragt bei ihnen der Motorraum immer mehr oder weniger in den Fahrgastraum und erfordert dort eine besondere Sitzanordnung.
Insbesondere beim Stadtbus sind im Betrieb ausgesprochen viele Schaltvorgänge erforderlich. Deshalb wurde schon früh versucht, die Belastung des Fahrpersonals durch das Schalten zu reduzieren. So waren beispielsweise bereits ab 1933 Omnibusse aus der 700er-Serie von Yellow Coach mit halbautomatischen Getrieben ausgestattet, ab Ende der 1930er-Jahre wurden Automatikgetriebe verbaut. Auch Omnibusse des amerikanischen Herstellers Twin Coach wurden Mitte der 1940er-Jahre standardmäßig mit Wandler-Getrieben ausgerüstet. Andernorts experimentierte man mit dieselelektrischen Antrieben. Mitte der 1970er Jahre wurde in Zusammenarbeit von MAN und Renk mit dem „Doromat 873“ ein geeignetes Automatikgetriebe für den europäischen Markt entwickelt. Inzwischen werden bei Stadtbussen durchgängig Automatikgetriebe mit Drehmomentwandler eingesetzt. Anders verhält es sich bei Überland- und Reisebussen, bei denen wesentlich weniger Schaltarbeit anfällt. Auch sind die Busse wesentlich leichter als vergleichbare (beladene) Lastkraftwagen, sodass bei Reisebussen auch heute noch einfache Sechs-Gang-Schaltgetriebe ausreichen, meist mit einer Form von kraftunterstützter Schaltung und/oder automatischer Kupplung. Inzwischen setzen sich aber auch bei Reisebussen automatisierte Getriebe durch, die durch Rechner anhand der Drehzahl und Geschwindigkeit geschaltet werden.
Beim Aufbau der Karosserie gibt es zwei Konzepte:
Die klassische Lastkraftwagen-Bauweise besteht aus einem Längsträger, der wiederum den Antriebsstrang mit Motor, Rädern und Bremsanlage trägt. Darauf sitzt der Aufbau mit dem Fahrgastraum.
Kleine Busse und einige Hersteller von Reisebussen setzen auf selbsttragende Karosserien wie im Pkw-Bau. Zu den Anbietern von großen Bussen gehört z. B. EvoBus mit der Setra-Baureihe.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Mischformen, je nachdem, ob das Dach mitträgt oder nicht. Der Karosserieaufbau kann zudem entweder in Schalen- oder in Fachwerkbauweise erfolgen. 1952 entwickelte und produzierte die Firma Theodor Klatte den Bustyp Tk 115, bei dem es sich um einen selbsttragenden, vollständigen Leichtmetallbau handelte.
Das Fahrwerk von Bussen besitzt an der Vorderachse häufig eine Einzelradaufhängung. Die Hinterachse ist in der Regel starr. Linienbusse besitzen oft noch starre Vorder- und Hinterachsen.
Die Zuordnung, ob ein Fahrzeug rechtlich die Fahrzeugart Kraftomnibus beziehungsweise Gesellschaftswagen (Schweiz) darstellt, geht aus der Zulassung hervor.
Ein umgangssprachlich z. B. VW-Bus genanntes Fahrzeug ist zulassungsrechtlich ein „Auto“, amtlich Personenkraftwagen (Deutschland und Österreich) bzw. Personenwagen (Schweiz). Kraftfahrzeuge, die zulassungsrechtlich als „Bus“ zum Einsatz im Straßenverkehr zugelassen sind, sind auch als Bus zu betreiben und zu führen/fahren. In Deutschland ist das in der StVZO und der StVO, in der Schweiz in der VTS geregelt.
Für den gewerblichen Einsatz ist je nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG in Deutschland, PBG in der Schweiz) eine weitere Zulassung nach der gewünschten Verkehrsart erforderlich. Man unterscheidet grundsätzlich Busse (für die gewerbliche Verwendung/Verkehrsart) in Busse für Linienverkehr und in Busse für den Gelegenheitsverkehr (manche Busse haben nach dem jeweiligen Gesetz eine Zulassung für beide Verkehrsarten). Der Schulbusverkehr stellt eine Sonderform des Linienverkehrs dar und erfordert eine zusätzliche Ausstattung.