Obergefell v. Hodges ist die Sammelbezeichnung für vier vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelte Fälle zur staatlichen Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Die Kläger machten geltend, dass die Weigerung bundesstaatlicher Behörden, gleichgeschlechtliche Eheschließungen zuzulassen oder anzuerkennen, gegen ihre von der Verfassung der Vereinigten Staaten geschützten Grundrechte verstoße. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Position am 26. Juni 2015 mit einem Grundsatzurteil an.
Am 19. Juli 2013 reichte James Obergefell beim zuständigen United States District Court in Cincinnati, Ohio, Klage ein mit dem Ziel, den Bundesstaat Ohio dazu zu verpflichten, ihn im Falle des Todes seines schwerkranken Ehegatten John Arthur als hinterbliebenen Witwer auf der Sterbeurkunde einzutragen. Die Ehe war in Maryland geschlossen worden, wo solche Eheschließungen seit dem 1. Januar 2013 zulässig waren. Die Klage richtete sich gegen eine Änderung der Verfassung von Ohio im Jahr 2004, nach der nur Ehen zwischen einem Mann und einer Frau staatlich anzuerkennen sind. Weitere ähnliche Verfahren, die alle die staatliche Anerkennung von in anderen Bundesstaaten geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen bewirken sollten, wurden in Tennessee und Kentucky geführt und in diesem Verfahren konsolidiert.
Die Beschwerde des lesbischen Krankenpflegerinnenpaares April DeBoer und Jayne Rowse auch namens ihrer beiden Adoptivsöhne gegen Gouverneur Rick Snyder von Michigan erstritt die Zulassung des Paares zur Eheschließung und zur gleichberechtigten ehegemeinschaftlichen Adoption der Säuglinge.
Die Gesetzgebungskompetenz zur Gestaltung der Ehegesetzgebung liegt in den USA nicht auf nationaler Ebene, sondern grundsätzlich bei jedem der Einzelstaaten, ist also Ländersache.
Das Eherecht divergierte landesweit bis 2015 vor allem hinsichtlich des Zwangs zur Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten. Das reichte von der Voraussetzung, dass zwei sich ehelich Verbindende lediglich ehefähig sein mussten – deren Geschlecht also keine Rolle spielte – bis hin zu der Vorschrift, dass die Ehe nur jeweils die Verbindung eines Mannes und einer Frau sei.
Bis 2013 bestand ein Bundesgesetz, der Defense of Marriage Act. Dieses Gesetz ächtete die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen auf Bundesebene. Gleiches bewirkten die nun beklagten bundesstaatlichen Gesetze, die seit 2004 erlassen und vom Wahlvolk mit Mehrheiten von 59 % bis 81 % ratifiziert worden waren – darunter auch einzelstaatliche Verfassungszusätze. Sie untersagten explizit Ehen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen und damit lokal unmittelbar deren staatliche Anerkennung:
Gegen die erstinstanzlichen Urteile, die den Beschwerdeführern jeweils ihren verfassungsmäßigen Anspruch auf Gleichbehandlung zuerkannt hatten, legten die betroffenen vier Staaten im Herbst 2014 vor dem für sie zuständigen 6. Bundesberufungsgericht Rechtsmittel ein. Damit waren sie erfolgreich. Martha Daughtrey, die sich als einzige Richterin diesem Urteil nicht anschloss, spekulierte, ihre Kollegenmehrheit hätte möglicherweise damit einem abschließenden Urteil des Supreme Court für eine bundeseinheitliche Regelung dieser Frage den Weg öffnen wollen.
Die eingelegte Beschwerde wurde Anfang 2015 zur höchstrichterlichen Entscheidung angenommen.
Der Oberste Gerichtshof hatte über die Frage zu entscheiden, ob das Gleichbeschützungsgebot des 14. Zusatzartikels zur Verfassung der Vereinigten Staaten gleichgeschlechtlichen Paaren gleichberechtigt Schutz vor benachteiligender Ungleichbehandlung verbrieft, und zwar bei der
grenzüberschreitenden Freizügigkeit als Ehepaar und
innerstaatlichen Zugangsfreiheit zur Eheschließung.
Bei Ersterem geht es um die Frage, wie ein Paar, das in einem Staat, der die gleichgeschlechtliche Ehe zulässt, geheiratet hat, in einem Staat behandelt wird, der das ablehnt. Bei der zweiten Frage geht es darum, ob ein gleichgeschlechtliches Paar einen Anspruch darauf hat, eine Ehe eingehen zu dürfen.
Tenor des historischen Grundsatzurteils
Der Oberste Gerichtshof verlautbarte am 26. Juni 2015 sein Urteil, dass die Gesetze der beklagten Staaten tatsächlich den Beschwerdeführern verfassungswidrig unangemessen Freiheiten genommen hatten, und hielt dabei alle US-Bundesstaaten dazu an, die in jeweils anderen Staaten geschlossenen Ehen anzuerkennen sowie beim Zugang in den Ehestand gleichgeschlechtlichen Brautpaaren genau den gleichen rechtlichen Rahmen zu gewähren.
Der Vortrag des berichterstattenden Richters Anthony Kennedy (nominiert von Ronald Reagan) befand sich in Übereinstimmung mit der Beurteilung der vier von Bill Clinton und Barack Obama nominierten Richter Ginsburg, Breyer, Sotomayor und Kagan. Dagegen stimmten die vier von republikanischen Präsidenten nominierten Richter Scalia, Thomas, Alito und Roberts. Letztere ließen ihre Minderheitsvoten einzeln protokollieren.
Begründung der Mehrheitsmeinung
Kennedys Begründung betonte pathetisch die großartige, lang tradierte und zunehmend liebevoll kultivierte rechtliche Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft, der durch das Begehr der Beschwerdeführer keinerlei Wertminderung drohe. Ein Zulassen der gleichgeschlechtlichen Ehe beseitige lediglich eine hartnäckig verteidigte rechtliche Scheuklappe, die die Legitimität der gleichgeschlechtlichen Ehe bestreite, ähnlich wie im Fall Loving v. Virginia. Mit dem Urteil in dieser Sache wurde 1967 das Verbot gemischtrassiger Ehen beseitigt. Die gleichgeschlechtliche Ehe sei gerade auch zur Absicherung des Nachwuchses und der verwandtschaftlichen Bindung, auch über das Lebensende hinaus genauso zu gestatten:
Begründungen der Minderheitsmeinungen