Ein Notruf ist ein Signal, das übermittelt wird, um bei einem Notfall Einsatzkräfte wie Rettungsdienste, Feuerwehren oder die Polizei zu alarmieren. Je nach Situation wird bei der Rufannahme entschieden, ob ein Einsatz erfolgt.
Der Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich telefonisch, aber auch über Rufsäulen, Fax, Seenotsignale und Funk (z. B. Amateur-, Betriebs-, See- oder Flugfunk; oft über bestimmte Notruf-Frequenzen). Auch elektronisch via Internet, etwa per E-Mail oder Mobile App am Smartphone, können heutzutage mancherorts Notrufe abgesetzt werden. Für Gehörlose ist etwa in Österreich auch eine Mobiltelefonnummer zur Kommunikation per SMS eingerichtet. International anerkannte Notsignale sind etwa „SOS“ oder „Mayday“ in geschriebener oder gerufener Sprache, sowie als Morsecode ▄ ▄ ▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄▄▄ ▄ ▄ ▄ . In der wortlosen Kommunikation gelten, z. B. in den Bergen (Alpines Notsignal) oder auf See, regelmäßiges Blinken mit einer Lichtquelle oder Winken mit beiden Armen, sowie dauerhaft wiederholtes Hupen, Knallen oder Pfeifen als Notsignale, bei Verschüttung auch gleichmäßiges Klopfen (z. B. an ein Rohr).
Die einheitliche (Telefon-)Euronotrufnummer 112 gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der EFTA sowie in Russland, der Ukraine und einigen weiteren Ländern in Europa seit 11. Februar 1991. In Kanada, Mexiko und den USA ist hingegen 911 die übliche Notrufnummer.
Notrufe spielen eine entscheidende Rolle im Konzept der Rettungskette, die mit den Erste Hilfe leistenden Ersthelfern beginnt, die auch den Notruf durchführen bzw. veranlassen. Es ist zwischen gezielten Notrufen, also dem direkten Anrufen bei einer Leitstelle, und ungezielten Notrufen wie der Abgabe des alpinen Notsignals zu unterscheiden, mit dem man sich bei Menschen in der Umgebung bemerkbar macht, die dann gegebenenfalls ihrerseits die erforderlichen Hilfsdienste herbeirufen. Telefone, mit denen gezielt Notrufe abgesetzt werden können, sind in öffentlichen Einrichtungen und größeren Gebäuden durch die Sicherheitszeichen Brandmeldetelefon oder Notruftelefon gekennzeichnet.
Notrufe können auch automatisiert ausgelöst werden, beispielsweise wenn sich eine Person nicht mehr meldet, wie bei einer Totmanneinrichtung oder durch die Sicherheitsuhr bei einem Hausnotrufgerät. Auch das Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung kann man als Notruf bezeichnen (siehe auch tonfrequentes Übertragungssystem). Weit verbreitet sind auch Notrufsender für Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind. Sie tragen einen Funksender bei sich, der bei Knopfdruck einen Impuls an ein Zusatzgerät am Telefon in der Wohnung sendet, welches dann automatisch an eine vorher definierte Leitstelle den Alarm weitergibt. Solche Systeme nennt man Rufhilfe oder Hausnotruf. Des Weiteren gibt es stille Einbruchs- und Überfallalarme, die in der Leitstelle der örtlichen Polizei auflaufen.
Mit der Weiterentwicklung des Mobiltelefons sowie des Global Positioning System (GPS) haben sich weitere Möglichkeiten eröffnet. So gibt es Notrufsender, die in Kraftfahrzeugen eingebaut sind und bei einem Unfall durch abnormale Lageveränderungen automatisch einen Notruf an die Leitstellen der Verkehrsclubs – wie ADAC oder ÖAMTC – absetzen.
Durch die Verbreitung der Mobiltelefone hat sich ergeben, dass oft die vor Ort angebotenen Notrufsysteme kaum mehr genutzt werden, was aber andererseits dazu führt, dass die Verständigungszeiten verlängert statt verkürzt werden. So passiert es oft bei Unfällen in Tunneln, dass nicht über die Telefone der Notrufnischen, sondern über Handys langwierig alarmiert wird. Der Verzicht auf die Nutzung der Notrufnischen erschwert dabei der Überwachungszentrale die genaue Lokalisierung der Unfallstelle und verhindert bzw. verzögert zudem die Aktivierung automatischer Notfallmaßnahmen wie z. B. die Verstärkung der Beleuchtung.
Damit in Notsituationen Menschen helfend eingreifen konnten, hatten gemäß Anordnungen des 18. Jahrhunderts zur Brandverhütung im Kurfürstentum Trier und in weiteren Kurfürstentümer des Heiligen Römischen Reiches Nachtwächter „mit einem Blashorn Lärmen zu machen“, an die Türen und Fenster zu klopfen und „wo eine Thurm- oder Sturmglocke vorhanden ist, dieselbe läuten zu lassen“.
Der Notruf, der die meisten Menschen direkt im Unglücksfall betrifft, ist der telefonische. Für das Verhalten und die wesentlichen Informationen beim Tätigen eines Notrufs wurden einige Regeln über die Angaben erstellt, die das problemlose Abwickeln erleichtern sollen:
Der Anrufer sollte erst auflegen, wenn die angerufene Leitstelle keine Fragen mehr hat und das Gespräch beendet. Das Nennen der Rückrufnummer ist wünschenswert, weil dadurch die Möglichkeit besteht, bei Rückfragen Kontakt mit der mitteilenden Person aufzunehmen. Dies ist vor allem dann erforderlich, wenn die Rettungskräfte den Einsatzort nicht auffinden können.
Da die Mitarbeiter bei den verschiedenartigen Leitstellen immer qualifizierter ausgebildet werden, wird man als Anrufer in der Regel vom Disponenten schon gezielt nach einem bestimmten Abfrageschema abgefragt, etwa dem AMPDS. So beginnt das Schema meist mit der Frage nach dem genauen Unfall- oder Einsatzort. Weitere Fragen sind jene nach der Rückrufnummer und dem Grund des Anrufes.
Darüber hinaus soll beim Notruf auch auf Besonderheiten aufmerksam gemacht werden, wie beispielsweise Feuer, Auslaufen von Flüssigkeiten oder eingeklemmte Personen. Bei Vergiftungen sollte man, falls möglich, auch die eingenommene Substanz (zum Beispiel Medikamente, Spülmittel oder Pflanzenteile) mitteilen. Bei Verkehrsunfällen mit Gefahrguttransporten sollte auf die orangefarbigen Warntafeln und eventuell vorhandene Kennzahlen auf den Tafeln hingewiesen werden.
Ein Notruf kann von jedem Telefon aus immer kostenlos erfolgen, Münzen oder Telefonkarten sind nicht erforderlich. Dies gilt auch für Mobiltelefone. Hier wurden international im GSM-Standard die 112 sowie die 911 (die in Nordamerika üblich ist) als Notrufnummern eingeführt. Auch ohne SIM-Karte oder PIN kann man in vielen Ländern, so beispielsweise in Österreich, diese Nummern wählen und wird daraufhin mit einer Leitstelle wie Rettungsdienst oder Polizei verbunden. Mobiltelefone vieler Hersteller erlauben sogar das Wählen dieser Nummer bei aktivierter Tastensperre. In Deutschland wurde die zunächst vorhandene Möglichkeit, Notrufe auch ohne betriebsbereite SIM-Karte abzusetzen, wegen umfangreichen Missbrauches – zu bestimmten Zeiten bis zu 80 % der Anrufe – mit der Notrufverordnung vom 6. März 2009 abgeschafft. Die Regelung trat am 18. März 2009 mit einer Übergangsfrist bis 1. Juli 2009 in Kraft (BGBl. I S. 481). In Österreich gab es auch zahlreiche Missbrauchsfälle, so Anfang 2014 in Gmunden. Ob der Täter anhand der ebenfalls mitübertragenen Identifikationsnummer des Handys ausgeforscht werden konnte, ist unbekannt.
In der Bundesrepublik Deutschland gab es bis 1973 keine einheitlichen Notrufnummern. Dann traten die neuen Regeln des Notrufsystems 73 in Kraft. Damit wurden die Nummern 110 und 112, welche bereits seit 1948 regional verwendet wurden, bundesweit verbindlich. Veranlasst wurde dies durch den Tod des achtjährigen Björn Steiger, der im Mai 1969 nach einem Verkehrsunfall starb, weil die Rettungskräfte zu spät eintrafen. Die Eltern des Unfallopfers, Ute und Siegfried Steiger, engagierten sich später für eine Verbesserung des Notrufs und gründeten die Björn-Steiger-Stiftung.
In der gesamten DDR waren die 110 für Polizei und 112 für die Feuerwehr als einheitliche Notrufnummern bereits seit mindestens 1958 gültig. Die 115 für medizinische Notfälle wurde im Jahr 1976 einheitlich in der DDR eingeführt.
Seit 11. Februar 1991 gilt in allen Mitgliedstaaten der EU (damals EG) und der EFTA sowie in Russland, der Ukraine und einigen weiteren Ländern in Europa die einheitliche Euronotrufnummer 112.
Anlässlich dieses Ereignisses ist eine Sonderbriefmarke erschienen, entworfen von Annette le Fort und André Heers.
Die Einrichtung der US-amerikanischen Notrufnummer 911 wurde durch den Mordfall Kitty Genovese im Jahr 1964 beschleunigt. Die New York Times berichtete daraufhin fälschlicherweise, dass etliche Menschen die Tat beobachtet hätten, ohne einzugreifen (Zuschauereffekt). Dies bildete den Anlass zur landesweiten Einführung eines funktionierenden Notrufs.