An diesem Tag

Norbert Geis

Deutscher Politiker, MdL und MdB

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Norbert Geis (* 13. Januar 1939 in Großwallstadt) ist ein deutscher Politiker (CSU). Er war von 1987 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und aktiv in der Europa-Union Parlamentariergruppe Deutscher Bundestag. Geis erregte durch seine dezidiert katholisch-konservativen Positionen Aufsehen.

Nach dem Abitur am Humanistischen Gymnasium Aschaffenburg absolvierte Geis ein Studium der Philosophie, der Theologie und der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und der Universität Würzburg, welches er 1966 mit dem ersten juristischen Staatsexamen beendete. Das anschließende Referendariat schloss er 1969 mit der Großen Juristischen Staatsprüfung ab. Danach war er kurzfristig als wissenschaftlicher Assistent beim Deutschen Bundestag tätig. Seit 1970 ist er selbständiger Rechtsanwalt in Aschaffenburg.

Partei und Abgeordnetentätigkeit

1967 wurde Geis Mitglied der Jungen Union und der CSU. Von 1971 bis zur Gebietsreform 1972 war Geis Bürgermeister von Edelbach, das im Zuge dieser Gebietsreform eine Gemarkung der Gemeinde Kleinkahl wurde. Von 1972 bis 2007 war er langjähriger Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Aschaffenburg und ist seit 2007 Ehrenvorsitzender des CSU-Kreisverbandes Aschaffenburg-Land.

Von 1972 bis 1978 gehörte Geis dem Gemeinderat von Kleinkahl an. Seit 1972 ist er Mitglied des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg.

Über die unterfränkische Wahlkreisliste rückte er 1981 in den Bayerischen Landtag nach, dem er bis 1986 angehörte.

Von 1987 bis 2013 war Geis Mitglied des Deutschen Bundestages. Hier war er von 1990 bis 2002 Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Zuletzt gehörte er dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an (17. Wahlperiode). Er war Mitbegründer des Kardinal-Höffner-Kreises, einem Zusammenschluss von christlichen Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Norbert Geis ist stets als direkt gewählter Abgeordneter des Bundestagswahlkreises Aschaffenburg in den Deutschen Bundestag eingezogen. Bei der Bundestagswahl 2009 erreichte er hier 42,8 % der Erststimmen.

Geis wollte auch 2013 als Direktkandidat für den Bundestag kandidieren, unterlag jedoch im Oktober 2012 bei der parteiinternen Kandidatenwahl seiner Konkurrentin Andrea Lindholz in der Stichwahl mit 71 zu 87 Stimmen. Sein Ausscheiden aus dem Bundestag wurde von Teilen der politischen Gegner sowie der Medien begrüßt. Der Grünen-Politiker Volker Beck schrieb in der SZ, Geis’ schrille und oft menschenverachtende Thesen ließen „seine Gegner dabei meist als Inkarnation des gesunden Menschenverstandes erscheinen. Insofern verdanke ich ihm objektiv viel. Als Gegner wird er mir fehlen.“

2006 unterzeichnete er den von der Wochenzeitung Junge Freiheit inszenierten „Appell für die Pressefreiheit“ gegen den Ausschluss der Jungen Freiheit von der Leipziger Buchmesse. Norbert Geis ist regelmäßiger Kolumnist der Zeitung.

Geis ist Mitglied im Kuratorium des Forums Deutscher Katholiken sowie im Vorstand von Kirche in Not.

Geis ist Präsident des Vereins „Rhein-Donau-Stiftung“, die dem Opus Dei nahesteht. Diese Nebentätigkeit hatte Geis, entgegen den Bestimmungen, beim Bundestag nach eigenen Angaben „aus Versehen“ zunächst nicht angegeben.

Norbert Geis ist verheiratet und hat vier Kinder.

1993 erregte Norbert Geis Aufsehen, als er einen Deutschland-Auftritt von Madonna im Rahmen ihrer The-Girlie-Show-Tournee verbieten lassen wollte. 2002 verteidigte Geis in der hr-Fernsehsendung Vorsicht! Friedman gegenüber Michel Friedman einen Wahlkampfspruch Edmund Stoibers aus dem Jahr 1988 von der „durchrassten Gesellschaft“ und zog damit Kritik auf sich.

Er wandte sich 2003 gegen den Parteiausschluss des CDU-Abgeordneten Martin Hohmann, da dessen umstrittene Rede missverstanden worden und Hohmann kein Antisemit sei.

Im August 2006 schlug Geis vor, sogenannte „Rail-Marshalls“ (bewaffnete Zugbegleiter) zur Abwehr von Terroranschlägen auf den Bahnverkehr einzusetzen. Im Juli 2007 befürwortete er in einem Interview die „gezielte Tötung von potenziellen Aggressoren“ als Präventivmaßnahme sowie die Sicherungsverwahrung von „Gefährdern“ ohne Prozess. Im November 2010 sprach sich Geis dafür aus, terroristische Gefährder vorsorglich in Gewahrsam zu nehmen.

Bis 2009 blockierte Geis als Berichterstatter der Unionsfraktion die generelle Rehabilitierung für Kriegsverrat im Nationalsozialismus. Im Mai 2007 hielt er in dieser Funktion die Rede zum Antrag der Linksfraktion, mit dem Titel „Pauschale Aufhebung von Urteilen, die auf Kriegsverrat gestützt sind, abzulehnen“.

1995 lehnte Geis einen von der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorbereiteten Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe ab. Geis argumentierte, dass es einen Unterschied mache, ob der Ehemann Täter ist oder ein Fremder oder auch der nichteheliche Lebensgefährte, da in der Ehe eine „besondere Nähe“ existiere. Der Ehefrau solle deshalb ein „Widerspruchsrecht“ und die Möglichkeit eingeräumt werden, „aus dem Strafverfahren wieder herauszukommen“ und den Ehemann vor weiterer Strafverfolgung zu schützen. Das Widerspruchsrecht sah Geis als eine „Chance, die Ehe zu retten“, auch im Fall, wenn der Täter sein Opfer zwingt, davon Gebrauch zu machen. Geis hatte bereits 1991 ein Gesetz gegen Vergewaltigung in der Ehe für unpraktikabel und systemwidrig erklärt.

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