Neuwerk [nɔɪ̯'vɛʁk] (; niederdeutsch Neewark), genannt auch Insel Neuwerk, ist eine bewohnte deutsche Insel im südöstlichen Teil der Helgoländer Bucht bzw. am Südwestrand der Außenelbe, mit den unbewohnten Nachbarinseln Scharhörn und Nigehörn. Letztere wurde 1989 durch Aufschüttung geschaffen. Politisch bildet die Inselgruppe den Stadtteil Hamburg-Neuwerk, zugeordnet dem Bezirk Hamburg-Mitte der Freien und Hansestadt Hamburg, deren Stadtgebiet ca. 120 km Luftlinie in Richtung Ostsüdost entfernt liegt. Neuwerk ist das Zentrum des 1990 gegründeten Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer (NPHW), zu dem, neben dem Wattgebiet, auch die beiden Nachbarinseln gehören. Neben der Prägung Neuwerks durch die jahrhundertealten wirtschaftlichen Interessen Hamburgs an einer der meistbefahrenen Schifffahrtsstraßen sind die Insel und das Watt ein maritimer Lebensraum für Flora und Fauna.
Die Insel Neuwerk liegt ungefähr 15 km nordwestlich von Cuxhaven, das sich auf dem Festland in Niedersachsen befindet. Hamburg liegt etwa 120 km ostsüdöstlich.
Die etwa drei Quadratkilometer große Fläche der Insel lässt sich in die beiden Vorländer und den eingedeichten Innengroden unterteilen. Das Neuwerker Watt und das schützende Außendeichgebiet, das Vorland, ermöglichen die Prozesse des Gezeitenwechsels zu verfolgen, der regelmäßig (und besonders nach Stürmen) Bernstein anschwemmt.
Im Gezeitenzyklus erreicht das Tidehochwasser den Neuwerker Anleger 30 Minuten vor dem Steubenhöft in Cuxhaven, da die Gezeitenwelle um den mittleren amphidromischen Punkt in der Nordsee gegen den Uhrzeigersinn läuft. Ein Tideniedrigwasserstand lässt sich für Neuwerk nicht feststellen, da der Pegel und fast die komplette Insel trockenfallen.
Neuwerk und das umliegende Watt gehören in der naturräumlichen Haupteinheitengruppe Ems- und Wesermarschen (Nr. 61) zum Naturraum Watten im Elbe-Weser-Dreieck Jadebusen. Auf oberer Ebene gehört es als Teil des Marschlandes zur Großregion Norddeutsches Tiefland.
Der Inselkern (Binnengroden oder Innengroden) ist von einem etwa sieben Meter hohen Deich umgeben und nimmt etwa 120 ha ein. Neben den Höfen, Wegen und Wiesen liegt im Süden die nochmals eingedeichte und erhöhte Turmwurt, in der sich neben dem Turm noch einige Häuser und der Turmplatz befinden, auf dem die Sahlenburger und Duhner Wattwagen ihre etwa einstündige Pause einlegen, bevor sie ihre Rückfahrt in gleicher Tide antreten.
Das Vorland wird durch den äußeren Deichfuß und die Hochwasserlinie begrenzt. Es umfasst 182 ha. Auf der Nordost- und Ostseite liegen Lahnungsfelder aus den 1930er-Jahren, die zuletzt nur teilweise Mitte der 1990er-Jahre unterhalten und wissenschaftlich vermessen wurden. Das Vorland ist bei Hochwasser Rastplatz für Wattvögel, zur Zugzeit Rastplatz für Ringelgänse und zur Brutzeit Nistplatz von Seeschwalben, Möwen und Enten. Das Vorland wird von einem Sommerdeich durchzogen, der einen Teil des Vorlandes gegen die leichteren Sommersturmfluten schützt. Das Neuwerker Vorland besitzt eine Bedeutung für den Vogelschutz, beispielsweise als Rastplatz für Pfeifenten, Ringel- und Nonnengänse während des Vogelzuges oder als Brutgebiet für den Rotschenkel und weitere Limikolen.
Der östliche Teil des Vorlandes ist überwiegend dem Schutzstatus der „Zone I“ unterstellt, eingezäunt und kann nur auf einem Weg betreten werden. Er wird nicht beweidet. Die Salzwiesen werden von Prielen durchzogen und gehen in den Lahnungsfeldern in das Watt über. Im Übergang zum Nordvorland steht die Ostbake.
Das Vorland nördlich des Deiches wird fast vollständig mit Steinpackungen vom Watt abgegrenzt, die seit 1931 die Insel vor Erosion schützen sollen. Im Westen grenzen sie an das Fahrwasser „Hundebalje“ und im Norden an den „Kleinen Vogelsand“. Ein Zaun verhindert, dass die hier weidenden Rinder, Schafe und Pferde den Deich oder das Ostvorland betreten.
Die ebenfalls zu Hamburg gehörenden nahegelegenen Inseln Scharhörn und Nigehörn bilden ein Vogelschutzgebiet. Besucher dürfen Scharhörn nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Vogelwart über einen sieben Kilometer langen Wattweg betreten, damit der Schutz der dort anzutreffenden bedrohten Arten sichergestellt bleibt. Das Betreten von Nigehörn ist verboten. Das gesamte Areal bildet mit dem umliegenden Wattenmeer den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer.
Trotz des Marschcharakters Neuwerks und der kurzen Periode der Marschbildung, die sich in Sedimentproben des Bereiches Neuwerk/Scharhörn findet, ist es dennoch eher eine Sandinsel wie Trischen oder Mellum. Die jüngeren Schichten zeigen oberhalb der Kleischichten feinen, kalkhaltigen Sand. Dieser Meeresboden konnte ebenso durch Bohrungen in Turmnähe nachgewiesen werden. Im Nordosten des Vorlandes finden sich noch heute letzte Überreste der Sanddünen. Wie bei vielen Nord- und Ostfriesischen Inseln hat sich die Küstenlinie Neuwerks zumindest über die letzten Jahrhunderte stark verschoben. So zeigen frühe Karten noch ein ausgedehntes Nordwestvorland, in dem noch 1751 die Feuerblüse und die Nordbake standen. In gleichem Zuge hat sich auch die Fahrrinne der Elbe nach Norden verschoben, die früher noch dicht an der Nordküste entlang verlief. Auch bot die Insel einen Hafen für Handelsschiffe, über den der Werkzoll eingetrieben wurde.
Hamburg erhielt am 14. April 1286 die Hälfte der Insel „O“ vom Herzog von Sachsen-Lauenburg, mit dem Recht, einen 35 Meter hohen Turm als Seezeichen und als Vorposten gegen See- und Strandräuber zu errichten, und verpflichtete sich, dort ein Seezeichen mit dauerndem Leuchtfeuer zu errichten. Im Jahr 1316 wurde im Bündnisvertrag zwischen den Wurtfriesen der Marsch Land Wursten und Hamburg die Insel Neuwerk als Nova Ocht und in anderen Quellen als Nova O, Nige Oge und Nova Och bezeichnet. Ende des 14. Jahrhunderts kam es zu einer Fehde mit den Lappes, bei der Neuwerk kurzzeitig unter die Verwaltung der Lappes in Ritzebüttel fiel, bevor sie ihre Besitztümer 1393 an Hamburg verkaufen mussten. Hamburg schützte die Elbmündung nun vom 1394 neugegründeten hamburgischen Amt Ritzebüttel aus; dadurch verlor Neuwerk an Bedeutung als Sitz des Hauptmanns.
Eberhard Ovelacker plünderte 1535 mit 5000 Mann die Insel, nachdem der Vogt Bernd Beseke einem Viehdieb samt Vieh auf der Insel Schutz gewährt hatte.
Im Jahr 1575 baute Hamburg zwei Lotsenhäuser auf Neuwerk.
Am 3. Dezember 1723 strandeten mit dem Abendhochwasser im Westertill 21 Pottwale. Drei konnten sich selbst wieder in tieferes Wasser retten, 18 verendeten. Vier Tage später gingen vier Kadaver bei Hochwasser in Richtung Norden ab. Die restlichen Tiere wurden von den Bauern zerlegt und von Kaufleuten aus Hamburg und Bremen aufgekauft. Nach einer weiteren Strandung Januar oder Februar 1762 vor Scharhörn wurde der Strandvogt vom Amtmann verwarnt und zwei an der Bergung beteiligte Duhner bestraft, da die Kadaver als Eigentum der Regierung angesehen wurden.
Das im Mittelalter noch umfängliche Vorland brach im Süden und Westen mit der Zeit immer weiter ab. Zur Mitte des 18. Jahrhunderts wurden die Südwestecke und das nur wenige Meter hinter dem Deich liegende Fischerhaus nur noch durch einen Schardeich geschützt. Erst die im Watt 1795 bis 1797 unter Reinhard Woltman errichtete Pfahlwand konnte den Deich am Fischerhaus endgültig retten, wurde später nach Norden verlängert und steht noch heute. An der Südostecke wurde der Deich im gleichen Zuge auf 400 m um circa 70 m zurückversetzt.
Die Fregatte HMS Proserpine strandete 1799 vor Scharhörn. An Bord befand sich der britische Diplomat Thomas Grenville in geheimer Mission nach Berlin. Mit ihm fanden die Besatzung und die Passagiere im Turm von Neuwerk Zuflucht, bevor er später über Cuxhaven weiterreisen konnte.
In der Hamburger Franzosenzeit war das Amt Ritzebüttel mit Neuwerk ein Kanton im Département des Bouches de l’Elbe, die Insel zählte 81 Einwohner. Der Kommandant von Cuxhaven Joseph Barbanègre vertrieb 1810 die Engländer von Neuwerk.