An diesem Tag

Naturschutz im Nationalsozialismus

Geschichte des Naturschutzes in Deutschland von 1933 bis 1945

Anúncio

Der Naturschutz im Nationalsozialismus begann 1933 mit der Gleichschaltung der Naturschutzverbände und dem Ausschluss der jüdischen Mitglieder aus den Vereinen. Umfassende gesetzliche Neuregelungen in den Jahren 1933 bis 1935 des NS-Regimes im Bereich des Natur- und Umweltschutzes, allen voran das Reichsnaturschutzgesetz (RNG), regelten erstmals den Ausgleich nach privaten Eingriffen und führten neben den Naturschutzgebieten die schwächer geschützten Landschaftsschutzgebiete als neue Kategorie ein. Ausgenommen waren jedoch staatliche Großvorhaben wie verkehrstechnische oder militärische Eingriffe. Institutionell unterstellte man den Naturschutz mit der 1936 eingerichteten „Reichsstelle“ dem Reichsforstamt unter Reichsinnenminister Hermann Göring. Ideologisch wurde der Naturschutz mit einem völkischen Heimat-Begriff, dem Bestreben nach Autarkie sowie mit einer Blut-und-Boden-Ideologie verknüpft, die in der Landschaftsplanung in Osteuropa nach dem Generalplan Ost ihre deutlichen Ausprägungen fanden.

In der Praxis hielt das NS-Regime sich nicht an den anfangs gesetzlich vorgezeichneten Weg eines umfassenden Naturschutzes. Nach der Übernahme der Verantwortung für den Vierjahresplan stellte Hermann Göring die Autarkiepolitik über den Naturschutz. Vielerorts wurde die Natur zerstört, zum Beispiel durch Melioration, Autobahnbau, Intensivierung der Waldnutzung, Bau von Industrie- und militärischen Anlagen (siehe auch Aufrüstung der Wehrmacht). Die vom Reichsarbeitsdienst betriebene Kultivierung von Ödland wurde gerade von Naturschützern kritisiert.

Völkische Bewegung und Heimatbewegung verklärten im 19. Jahrhundert (siehe Romantik) die deutsche Natur und etablierten in Teilen einen völkisch begründeten Heimatbegriff. Ein ideologischer Nationalismus ließ die nationale Identität der Deutschen zunehmend früher in der mittelalterlichen oder sogar germanischen Vergangenheit (Arminiuskult) entstehen. Zwischen der breiteren Heimat- und Naturschutzbewegung und der Völkischen Bewegung gab es ideelle, personelle und organisatorische Überschneidungen. Extreme Vertreter eines „völkischen Heimatschutzes“ forderten unter anderem eine Germanisierung des Christentums oder einen Rückgriff auf einen vorchristlichen Volksglauben (siehe auch Neopaganismus, Deutsche Christen, Akkommodation (Religion), Nationalsozialistischer Weihnachtskult). Zu den frühen Antisemiten gehörte der bekannte „Heidedichter“ Hermann Löns, der 1906 auf dem Niedersachsentag der Naturschützer einen „Rasseschutz“ forderte.

Nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde der rassenbiologische Antisemitismus für viele Naturschützer zu einem anschlussfähigen Deutungsmuster. Die Vorstellung einer ungestörten Natur wurde auf den gesunden und reinen „Volkskörper“ übertragen. Die xenophobe Grundhaltung ließ antisemitische Vorstellungen in ein ideologisches Konglomerat aus darwinistischen Ideen, Neuromantik und Antimodernismus einfließen. Natur- und Heimatschutz wurden als Grundlage einer „unverwechselbare[n] völkische[n] Eigenart und Überlebensfähigkeit“ interpretiert, womit oft die Betonung völkischer Überlegenheit verbunden war.

Nationalsozialistische Naturschutzpolitik und Ideologie

Im NS-Regime und in der NS-Propaganda wurden Topoi wie Natur, Heimat und Deutscher Wald zu Elementen der NS-Ideologie. Die Landschaftspflege wurde in den Naturschutz einbezogen und mit Begriffen wie artgemäße germanisch-deutsche Kulturlandschaft mit Blut-und-Boden-Gedankengut verknüpft.

Der Symbolpolitik folgte die organisatorische und personelle Verflechtung, Naturschutz und Landschaftspflege wurden dem Reichsforstamt des Reichsforstmeisters Hermann Göring unterstellt, der dortige Unterabteilungsleiter Heinrich Wiepking-Jürgensmann wurde zugleich Sonderbeauftragter für Landschaftsgestaltung und Landschaftspflege in Heinrich Himmlers Reichskommissariat für die Festigung des deutschen Volkstums. Der Fokus der nationalsozialistischen Naturschutzbestrebungen lag aber aus rassistischen und ökonomischen Gründen vorrangig auf dem „Blut“ und weniger auf dem „Boden“. Im Gegenteil sollte dieser landwirtschaftlich möglichst intensiv genutzt werden.

Natur- und Heimatschützer wie Paul Schultze-Naumburg, Walther Schoenichen und Hans Schwenkel haben bereits vor 1933 antisemitische Deutungen des Naturschutzes entwickelt, die nach dem Machtübergang an die Nationalsozialisten offen politisch anerkannt wurden. Darstellungen des Juden, „der sich alles nimmt und der alles hat, der aber Heimat nicht lieben kann, weil er Heimat eben nicht hat“ gipfeln in der Utopie einer 'reinen' Umwelt und ihrer „Entsprechung in der Vorstellung einer judenreinen Welt“.

Deutlich ausgeprägt wurde das Konglomerat aus Natur- und Heimatschutz, Landschaftspflege einschließlich der Pflege der deutschen Kulturlandschaft, Blut-und-Boden-Ideologie und Rassismus wie Antisemitismus in der „Allgemeinen Anordnung Nr. 20/VI/42“ – Über die Gestaltung der Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten, die im Dezember 1942 Reichsführer SS Himmler im Zusammenhang mit dem Generalplan Ost erließ. In einer Einführung zu dieser Verordnung ordnete der Verwaltungsjurist und Landschaftsplaner Erhard Mäding unter den Begriff der Landespflege sowohl Landwirtschaft, Landeskultur wie Landschaftspflege und -gestaltung ein. Er schrieb dazu:

„Die Landschaftsregeln des Reichsführers SS sind ein entscheidender Markstein der deutschen Landwirtschaft und deutschen Landeskultur. Zum ersten Mal in der langen Geschichte der deutschen Landespflege sind umfassende Richtlinien für das Gesamtgebiet der Landschaftspflege und -gestaltung erlassen, die vom Gesamtraum ausgehen und seine Funktion und Gestalt im Auge haben.“

Diesen Landschaftsregeln, von Mäding sowie Heinrich Wiepking-Jürgensmann miterstellt und von Himmler unterzeichnet, lagen von der Rassenideologie geprägte Planungsvorstellungen zugrunde. Sie gingen von einem „art- und rassenpolitischen“ Umweltverständnis aus. In den Zielsetzungen der Anordnung wird dazu ausgeführt:

„Die Landschaft in den eingegliederten Ostgebieten ist auf weite Flächen durch das kulturelle Unvermögen fremden Volkstums vernachlässigt, verödet und durch Raubbau verwüstet. (...) Dem germanisch-deutschen Menschen aber ist der Umgang mit der Natur ein tiefes Lebensbedürfnis. (...) Sollen daher die neuen Lebensräume den Siedlern Heimat werden, so ist die planvolle und naturnahe Gestaltung der Landschaft eine entscheidende Voraussetzung. Sie ist eine der Grundlagen für die Festigung deutschen Volkstums. Es genügt also nicht, unser Volkstum in diesen Gebieten anzusiedeln und fremdes Volkstum auszuschalten. Die Räume müssen vielmehr ein unserer Wesensart entsprechendes Gepräge erhalten, damit der germanisch-deutsche Mensch sich heimisch fühlt.“

Unter der Landespflege werden hier Landschaftspflege, Naturschutz, Grünlandplanung und Gartenarchitektur zusammenfasst für eine Idee, nach der die Deutschen „als erstes abendländisches Volk in der Landschaft auch ihre seelische Umwelt gestalten“. Als „Volksgemeinschaft“ nähmen sie die „Kulturaufgaben der Gegenwart“ wahr. Ideologisch wird die Enteignung der ansässigen, zunächst der jüdischen, Bevölkerung in den sogenannten eingegliederten Ostgebieten verbrämt sowie der Ausbau der landwirtschaftlichen Produktion unter dem Begriff Reichsnährstand verklärt. Zudem zeigt die Verordnung den hohen Stellenwert der „deutschen Kulturlandschaft“ als „unlösbare Verbindung zwischen einer expansiven Raumpolitik und einer aggressiven Rassenpolitik“.

Naturschutz und Landschaftspflege waren ab 1936 dem Reichsforstamt unter Hermann Göring, als „Oberster Beauftragter für den Naturschutz“, unterstellt. Die Abteilung Naturschutz (Oberste Naturschutzbehörde) wurde gemäß dem Naturschutzgesetz zur „Abteilung für Naturschutz und Landschaftspflege“ ausgebaut. Zu Beratungs- und Koordinationszwecken entstand parallel die „Reichsstelle für Naturschutz“, die die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen ersetzt hatte. Bis November 1938 leitete diese Walther Schoenichen, anschließend unterstand sie dem Naturwissenschaftler und Mitverfasser des Naturschutzgesetzes Hans Klose.

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
Naturschutz im Nationalsozialismus | World in Stories