Die Nationalversammlung (französisch [a.sɑ̃.ble.na.sjɔ'nal]) ist das Unterhaus (französisch ) des französischen Parlaments. Das Oberhaus heißt in Frankreich Senat (französisch ); sie bilden ein Zweikammersystem. Das politische System Frankreichs hat eine starke Exekutive im Rahmen eines semipräsidentiellen Regierungssystems; der Staatspräsident hat mehr Macht als in den meisten anderen westlichen Ländern.
Erste Nationalversammlung 1789
Am 8. August 1788 berief Ludwig XVI. erstmals nach 174 Jahren für das Revolutionsjahr 1789 die Generalstände (Abgeordnete des Ersten, Zweiten und Dritten Standes) ein. Nach Eröffnung der Versammlung am 5. Mai geschah zunächst nichts, weil der Dritte Stand darauf bestand, die Wahlprüfung, also die Kontrolle, ob alle Abgeordneten rechtmäßig gewählt waren, gemeinsam vorzunehmen, was die Vertreter der beiden anderen Stände verweigerten. Der Dritte Stand war zu keinem Kompromiss bereit, lud aber die Vertreter der anderen Stände ein, an seinen Sitzungen teilzunehmen.
Am 13. Juni folgten drei Geistliche dieser Einladung. Weitere reformwillige Privilegierte schlossen sich in den nächsten Tagen an.
Am 17. Juni erklärten sich 491 gegen 90 Abgeordnete zur Nationalversammlung; sie verstanden sich also nicht mehr als Vertreter ihres Standes, sondern der gesamten französischen Nation.
Damit war die Nationalversammlung eines der ersten modernen, nicht nach Ständen gegliederten Parlamente auf dem europäischen Kontinent. Ihre Hauptaufgabe bestand in der Ausarbeitung einer Verfassung, in der die Machtübernahme durch das Bürgertum festgeschrieben wurde.
Am 26. August 1789 verkündete die Nationalversammlung gegen den Willen des Königs die von Marquis de La Fayette eingebrachte Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte und beschloss deren Übernahme in die Verfassung.
Seit 1789 heißen die französischen gesetzgebenden (und auch die verfassungsgebenden) Versammlungen häufig Nationalversammlung, so
die Gesetzgebende Nationalversammlung in der folgenden kurzen konstitutionellen Monarchie 1791–1792,
der Nationalkonvent (1792–1795),
die Verfassungs- und Gesetzgebenden Versammlungen der Zweiten Republik 1848–1851,
das Parlament der Dritten Republik 1871–1940, ab 1876 zweigeteilt in Abgeordnetenkammer und Senat
die Verfassungsgebenden (und später die gesetzgebenden) Versammlungen der Vierten Republik (1946–1958) sowie
die gesetzgebende Versammlung der Fünften Republik (1958–heute).
In Anlehnung an den Namen wurde oft auch in anderen Ländern eine verfassungsgebende Versammlung als Nationalversammlung bezeichnet.
Die Abgeordneten der Nationalversammlung werden nach dem romanischen Mehrheitswahlrecht in zwei Wahlgängen für jeweils fünf Jahre gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Franzose, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und dem das Wahlrecht nicht aberkannt wurde. Wählbar ist jeder Franzose, der das 18. Lebensjahr vollendet und, soweit dazu verpflichtet, den Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat. Ihm darf auch das Wahlrecht nicht aberkannt worden sein. Bis einschließlich der Wahl 2007 lag das Mindestalter für die Wählbarkeit bei 23.
Für die Wahl zur Nationalversammlung werden 577 Wahlkreise gebildet, in denen jeweils ein Abgeordneter gewählt wird. Erstmals bei der Wahl 2012 werden dabei Wahlkreise für die im Ausland lebenden Franzosen eingerichtet, wodurch sich die Zahl der auf dem Staatsgebiet gebildeten Wahlkreise verringert. Insgesamt bestehen:
539 Wahlkreise im europäischen Frankreich;