Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) war eine in der Weimarer Republik gegründete politische Partei, deren Programm und Ideologie (der Nationalsozialismus) von radikalem Antisemitismus und Nationalismus sowie der Ablehnung von Demokratie und Marxismus bestimmt war. Sie war als straffe Führerpartei organisiert. Ihr Parteivorsitzender war ab 1921 der spätere Reichskanzler Adolf Hitler, unter dem sie das sogenannte Dritte Reich von 1933 bis 1945 als einzige zugelassene Partei beherrschte.
Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch die Kontrollratsproklamation Nr. 2 vom 20. September 1945 für völlig aufgelöst und illegal erklärt sowie durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 mit allen ihren Untergliederungen abgeschafft, als verbrecherische Organisation eingestuft und damit verboten. Ihr Vermögen wurde, wie schon 1923, beschlagnahmt und eingezogen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist jede NS-Propaganda verboten, wobei deren privater Besitz nicht eingeschränkt wurde (siehe Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen).
Ähnliche Regelungen wurde durch das Verbotsgesetz in Österreich und in der DDR getroffen.
In der Weimarer Republik 1920–1933
Am Abend des 24. Februar 1920 erfolgte im Münchner Hofbräuhaus die öffentliche Bekanntgabe der neuen Partei durch Umbenennung der Deutschen Arbeiterpartei (DAP) in Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP), wobei die offizielle Ummeldung von DAP in NSDAP bereits am 20. Februar 1920 vollzogen worden war. Das Kürzel „NS“ sollte die Besonderheit der Partei hervorheben und wurde von Adolf Hitler, Dietrich Eckart, Hermann Esser, Ernst Röhm und Gottfried Feder an der Parteiführung vorbei eingeführt. An jenem Abend veröffentlichte die NSDAP ihr Parteiprogramm (25-Punkte-Programm) mit den Hauptpunkten „Aufhebung des Versailler Friedensvertrages“, „Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft von Juden“ und „Stärkung der Volksgemeinschaft“.
Kurz zuvor hatte die DAP erste Mitgliedsausweise ausgegeben und eine Mitgliederliste erstellt. Da sie nicht als „unbedeutende Kleinstpartei“ dastehen wollte, begann das offizielle Parteiverzeichnis mit der Nummer 501. Hitler wurde in diesem Verzeichnis mit der Nummer 555 geführt.
Bereits ab 1920 kooperierte die NSDAP mit der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiterpartei (DNSAP) in Österreich und der Tschechoslowakei. Im August 1920 hielten sie ein „zwischenstaatliches Treffen“ in Salzburg ab, anschließend gab es ein „zwischenstaatliches Sekretariat“ mit Sitz in Wien. Im August 1923 wurde sogar ein gemeinsamer, länderübergreifender Parteitag in Salzburg abgehalten, auf dem jedoch Richtungsstreits über die zu verfolgende politische Strategie und Methoden eskalierten.
1922 ergingen eine Reihe von NSDAP-Verboten in mehreren deutschen Ländern: In Baden am 4. Juli und in Thüringen am 15. Juli. Auf Grundlage des Republikschutzgesetzes vom 21. Juli 1922 folgten Verbote in Braunschweig (13. September), Hamburg (18. Oktober), Preußen (11. November) und Mecklenburg-Schwerin (30. November). Der Vollzug der Verbote war von unterschiedlicher Schärfe. In Preußen führte das NSDAP-Verbot auch zum Verbot der dortigen NSDAP-Tarnorganisation Großdeutsche Arbeiterpartei, die ursprünglich als erste norddeutsche NSDAP-Ortsgruppe gegründet werden sollte.
Bis 1923 konnte die NSDAP vor allem in Bayern größeren Anhang gewinnen und nahm die durch Ruhrkampf und Inflation desolate Lage im Deutschen Reich zum Anlass für den Hitlerputsch, der am 9. November 1923 kläglich scheiterte.
Am selben Tag übertrug Reichspräsident Friedrich Ebert auf Grundlage von Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung die vollziehende Gewalt an den Chef der Heeresleitung Hans von Seeckt. Dieser erließ am 23. November 1923 ein reichsweites Verbot gegen die NSDAP, das bis zum 27. Februar 1925 gelten sollte. Das gesamte Parteivermögen wurde konfisziert, die Geschäftsstelle in München geschlossen, die Parteizeitung Völkischer Beobachter verboten. Ebenfalls verboten wurden die Deutschvölkische Freiheitspartei (DVFP), deren Vorsitzender Erich Ludendorff beim Putsch eine zentrale Rolle gespielt hatte, und die Kommunistische Partei Deutschlands, deren Hamburger Aufstand wenige Wochen zuvor gescheitert war.
Hitler befand sich ab dem 11. November 1923 in Untersuchungshaft. In einem Prozess vor dem Münchner Volksgericht wurde er am 1. April 1924 wegen Hochverrats zu fünf Jahren Festungshaft verurteilt, von denen er aber nur wenige Monate verbüßen musste. Zuvor hatte er den Chefredakteur des Völkischen Beobachters Alfred Rosenberg beauftragt, für den Zusammenhalt der Nationalsozialisten zu sorgen. Unter dem Pseudonym Rolf Eidhalt (ein Anagramm aus Adolf Hitler) gründete dieser die Großdeutsche Volksgemeinschaft. Es fehlte ihm aber die nötige Autorität, um die Zersplitterung der Bewegung zu verhindern. Von der Parteispitze wurde er bald durch Hermann Esser und Julius Streicher verdrängt. Daneben bildete sich ein „Völkischer Block in Bayern“ unter Alexander Glaser, der ebenfalls um nationalsozialistische Stimmen warb. Andere Nationalsozialisten wie Gottfried Feder, Gregor Strasser und Wilhelm Frick schlossen ein Wahlbündnis mit Ludendorff und seiner eher bürgerlich-nationalistischen DVFP, die nach dem Freispruch ihres Vorsitzenden im Hitlerprozess rasch wieder zugelassen worden war.
Unter dem Namen Nationalsozialistische Freiheitspartei traten sie bei den Reichstagswahlen vom 4. Mai 1924 an und erreichten 6,6 Prozent der Stimmen. Hitler befürchtete, dadurch würde aus seiner „Bewegung […] eine rein bürgerliche Konkurrenzpartei“, und lehnte diese Zusammenarbeit entschieden ab. Aus der Haft konnte er auf die Entwicklung aber keinen Einfluss nehmen. Im August 1924 schlossen sich Deutschvölkische und Nationalsozialisten organisatorisch zur „Nationalsozialistischen Freiheitsbewegung Großdeutschlands“ zusammen, die von Ludendorff, Gregor Strasser und Albrecht von Graefe geführt wurde. Die organisatorische Einheit überdeckte nur oberflächlich die heftigen inneren sachlichen und persönlichen Gegensätze, die die neue Partei prägten. Bei den Reichstagswahlen vom 7. Dezember 1924, bei der die republikfeindlichen Kräfte allgemein stark verloren, erlangte sie nur noch drei Prozent der abgegebenen Stimmen. Eine weitere Splittergruppe bildete sich in Norddeutschland. Die „Nationalsozialistische Arbeitsgemeinschaft“ des Lüneburger Rechtsanwalts Adalbert Volck verstand sich als „reine Hitlerbewegung“ und trat strikt antiparlamentarisch auf.
Nach seiner Entlassung aus der Festungshaft am 20. Dezember 1924 wurde Hitler, obwohl er damals noch österreichischer Staatsbürger war, nicht ausgewiesen, sondern durfte im Deutschen Reich bleiben.
Reorganisation und Splitterpartei 1925–1930
Im Februar 1925 wurde die NSDAP neu gegründet. Am 26. Mai 1930 kaufte die NSDAP für 805.864 Reichsmark in München das „Braune Haus“, nachdem die Räume in der Schellingstraße 50, wo sich seit 1925 die Parteizentrale befunden hatte, zu klein geworden waren.
Im Juli 1925 erschien der erste Band von Hitlers Buch Mein Kampf; im Dezember 1926 der zweite. Anders als der Titel vermuten lässt, stellt das Buch nicht bloß eine Autobiographie dar, vielmehr überwiegen die programmatischen Aussagen. Für die NSDAP wurden die Ideologeme, die Hitler hier entfaltete, vor allem die nach „Lebensraum im Osten“ und einer „Entfernung der Juden“ verbindlich. Es finden sich auch wütende Angriffe gegen Marxismus und Demokratie.
Hitler löste die NSDAP aus dem Bündnis mit den Völkischen und begann mit der Reorganisation zu einer Führerpartei, die er auf eine strikte Legalitätstaktik festlegte. Entscheidende Schritte dazu wurden auf der Bamberger Führertagung am 14. Februar 1926 gemacht, in der Hitler sich gegen eine Gruppe um Gregor Strasser mit seinen Vorstellungen durchsetzen konnte. Vollendet wurde dies mit dem Beschluss über die Parteisatzung vom 22. Mai 1926, die ganz Hitlers Vorstellungen entsprach.