An diesem Tag

NS-Staat

Bezeichnung für das Deutsche Reich während der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945

Anúncio

Als NS-Staat (kurz für nationalsozialistischer Staat) oder NS-Deutschland (auch Nazi-Deutschland) wird das Deutsche Reich in der Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) bezeichnet. Zum Staatsnamen Deutsches Reich kam im Sommer 1943 Großdeutsches Reich als offizielle Selbstbezeichnung hinzu. In diesem Staat war die Diktatur Adolf Hitlers, die von der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gestützt wurde, an die Stelle der demokratisch verfassten Weimarer Republik getreten.

Das umgangssprachlich auch Drittes Reich genannte NS-Deutschland war geprägt von einem absoluten Herrschaftsanspruch über das Individuum, einem radikalen Antisemitismus, einem ausgreifenden Führerkult und zunehmendem Staatsterror. Die Errichtung der Diktatur begann unmittelbar nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933: Mit der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 wurden wesentliche Teile der Weimarer Reichsverfassung dauerhaft suspendiert, darunter die Gewaltenteilung, die parlamentarische Kontrolle der Regierung sowie grundlegende Bürgerrechte. Der Ausnahmezustand blieb bis zum Ende des NS-Staates bestehen.

Innerhalb weniger Monate schuf das NS-Regime durch die Gleichschaltung von Politik und Gesellschaft einen zentralistischen Staat nach der Ideologie des Nationalsozialismus. Die Gewerkschaften und alle politischen Parteien außer der NSDAP wurden verboten. An die Stelle der früheren Staatsordnung mit ihren klar abgegrenzten Machtbefugnissen trat ein rivalisierendes Nebeneinander sich überschneidender Kompetenzen des Staates und der NSDAP, eine Polykratie, in der Hitler stets die letzte Entscheidungsgewalt in Anspruch nahm. Mit Hilfe der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) und Parteiorganisationen wie SA und SS verwandelte das Regime den Rechtsstaat in einen Polizeistaat mit Konzentrations- und später auch Vernichtungslagern. Holocaust und Völkermord an den europäischen Sinti und Roma;– beides systematische Genozide –, die Verfolgung und Ermordung Oppositioneller, Andersdenkender, Behinderter und Homosexueller wie auch die NS-Krankenmorde forderten mehrere Millionen Menschenleben.

Als Hitler 1934 zusätzlich das Amt des Reichspräsidenten übernahm, fiel ihm auch das Beamtenernennungsrecht zu, das er sich für das höhere Beamtentum persönlich vorbehielt. Bereits unmittelbar nach der sogenannten Machtergreifung hatte sich das Regime vom Prinzip des nur dem Gemeinwohl verpflichteten, unpolitischen Beamten abgewandt. Neben der fachlichen Qualifikation mussten Anwärter auf ein Amt nun auch ihre politische Zuverlässigkeit im Sinne des Nationalsozialismus nachweisen. In Feldern, die ihm besonders wichtig waren, setzte der Diktator Staatskommissare ein, die allen Regierungs- und Verwaltungsstellen übergeordnet waren. Mit der Übernahme der Befehlsgewalt über die Wehrmacht 1938 sicherte Hitler sich auch die unmittelbare Führung des Militärs.

Der NS-Staat ging in dem von ihm in Europa ausgelösten Zweiten Weltkrieg unter. Die Anti-Hitler-Koalition zwang die deutsche Wehrmacht am 8. Mai 1945 zur bedingungslosen Kapitulation. Am 5. Juni 1945 übernahmen die Siegermächte USA, Großbritannien, Sowjetunion und Frankreich auch formell die Regierungsgewalt in Deutschland.

In der politikwissenschaftlichen und historischen Forschung wurde und wird der NS-Staat unter anderem als faschistisch, totalitär, polykratisch, absolutistisch, modernisierend, als charismatische Herrschaft und als Gefälligkeitsdiktatur beschrieben.

Leitvorstellungen nationalsozialistischer Staatsorganisation

Der Nationalsozialismus verstand sich als alle Bereiche von Staat und Gesellschaft umgestaltende, revolutionäre Bewegung. Ziel war es, die parlamentarische Demokratie durch die Diktatur der NSDAP als einziger Partei – beziehungsweise durch die ihres Führers – und die grundsätzlich offene, bürgerliche Gesellschaft durch eine rassistisch definierte Volksgemeinschaft zu ersetzen.

Um den Staat im Sinne des Führerprinzips und einer spezifischen Vorstellung von Volksgemeinschaft umzugestalten, galt es, die individuellen Bürgerrechte und die institutionalisierte Gewaltenteilung zwischen Reichs- und Landesregierungen einerseits sowie Legislative, Exekutive und Judikative andererseits zu beseitigen. Eine „starke Zentralgewalt des Reiches“ gehörte bereits zum 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920.

Nach innen sollte die Idee der Volksgemeinschaft Politik, Moral und Recht zu einem unauflösbaren Ganzen zusammenschweißen. Der keiner höheren Rechtsinstanz verpflichtete „Führerwille“ sollte – von den Parteigliederungen im vorauseilenden Gehorsam erahnt – eine neue nationalsozialistische Herrschafts- und Regierungsform schaffen. An die Stelle der Verpflichtung der Staatsbeamten auf allgemeine Rechtsprinzipien trat die persönliche, durch „Führereide“ zu bekräftigende Verpflichtung. Zentraler Bestandteil der NS-Ideologie war der völkische Nationalismus, Rassismus und Antisemitismus. Juden, aber auch Sinti und Roma sowie weitere als „nicht-arisch“ definierte Bevölkerungsgruppen, konnten demnach nicht Teil der Volksgemeinschaft sein.

Die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur erfolgte in einer Geschwindigkeit, die Gegner und selbst Anhänger der NSDAP überraschte. Bereits am 1. Februar 1933 erwirkte Hitler von Reichspräsident Hindenburg die Auflösung des Reichstags und die Anberaumung von Neuwahlen für den 5. März. So wurde das Parlament für die Zeit bis zur Wahl als Machtzentrum ausgeschaltet. Am 4. Februar erging die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes, die die Presse- und Versammlungsfreiheit so weit einschränkte, dass Hitlers Minderheitsregierung oppositionelle Parteien im Wahlkampf praktisch mundtot machen konnte.

Ebenfalls schon im Februar leitete die Regierung Hitler Maßnahmen ein, um Demokratie und Pluralismus zu beseitigen. Sie zielten darauf ab, konkurrierende Machtzentren in Reich, Ländern und Kommunen auszuschalten und das gesamte staatliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der Ideologie des Nationalsozialismus unterzuordnen. Dieser Prozess der Gleichschaltung betraf neben staatlichen Institutionen alle bedeutenden Organisationen, Verbände und politischen Parteien. Diese wurden entweder verboten oder ideologisch und organisatorisch auf die Linie der NSDAP gebracht.

Die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 setzte verfassungsmäßig verbürgte Grundrechte auf unbestimmte Zeit außer Kraft und begründete den Ausnahmezustand. Die linken Oppositionsparteien wurden gewaltsam unterdrückt, wobei Einheiten von Sturmabteilung (SA) und SS in Preußen als „freiwillige Hilfspolizei“ (Erlass vom 22. Februar 1933) eingesetzt wurden. Bis Herbst 1933 wurden auf Grundlage der Reichstagsbrandverordnung mehr als 100.000 politische Gegner in „Schutzhaft“ genommen. Mit dem Ermächtigungsgesetz wurde schließlich der staatsorganisatorische Teil der Weimarer Verfassung beiseite geschoben, indem die Gewaltenteilung aufgehoben und die Reichsregierung als vollwertiger Gesetzgeber mit der Autorität zu Verfassungsänderungen installiert wurde. Zwar waren die einschlägigen Bestimmungen zur Gesetzgebungskompetenz von Reichstag und Reichsrat in Kraft gelassen worden. Aber der Reichstag existierte lediglich als „Akklamationsinstanz“ Hitlers und seiner Regierung weiter.

Das Ermächtigungsgesetz setzte neues Verfassungsrecht ohne Rücksicht auf geltendes Recht, zwar in den Formen der Verfassungsänderung nach der Reichsverfassung, aber ohne von deren Befugnis gedeckt zu sein. Es brach nicht nur mit der Verfassung, ohne sie außer Kraft zu setzen, sondern verabschiedete Form und Gestalt rechtsstaatlicher Verfassung gleich prinzipiell. Die Weimarer Verfassung galt hiernach nicht mehr, auch nicht in den Teilen, die, formal gesehen, vom Ermächtigungsgesetz und der Reichstagsbrandverordnung nicht berührt worden waren. Wenn dennoch einzelne Verfassungsnormen nach 1933 angewendet wurden, dann ohne Begründung oder unter Berufung darauf, dass sie dem Willen des „Führers“, der auch oberster Gesetzgeber war, nicht widersprachen. Die Weimarer Reichsverfassung war damit in ihrer rechtlichen Substanz faktisch ausgehöhlt. Auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes konnte auch der Föderalismus in Deutschland aufgehoben werden.

Anúncio

Bald in der World in Stories App

Audio, Offline-Download, keine Werbung und mehr.

Premium entdecken
NS-Staat | World in Stories