Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:
Die NATO kündigte die Aufstellung von 198 neuen mit Atomsprengköpfen bestückten Mittelstreckenraketen vom Typ Pershing II und 464 Marschflugkörpern vom Typ BGM-109G Gryphon in Westeuropa an. Sie begründete diesen Schritt als Modernisierung und Ausgleich einer Lücke in der atomaren Abschreckung, die die Stationierung der sowjetischen SS-20 bewirkt habe.
Sie verlangte Verhandlungen der beiden Supermächte über die Begrenzung ihrer atomaren Mittelstreckenraketen (Intermediate Nuclear Forces – INF mit einer Reichweite zwischen 1000 und 5500 km) in Europa. Dabei blieben die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen ausgeklammert.
Beide Teile, Raketenaufstellung und Rüstungskontrolle, sollten einander ergänzen und parallel vollzogen werden.
Nach dem Scheitern der Genfer Verhandlungen im November 1982 lehnten Bevölkerungsmehrheiten mehrerer NATO-Staaten die geplante Aufstellung ab. Eine Mehrheit des Deutschen Bundestages stimmte ihr am 22. November 1983 zu. Ab Dezember 1983 wurden die neuen Atomwaffen aufgestellt.
Im März 1985 wurde Michail Gorbatschow Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU. Er bot im Oktober 1985 (in Frankreich) und im November 1985 (in Genf) eine weitreichende atomare Abrüstung an. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot all ihrer atomar bestückbaren landgestützten Flugkörper mit Reichweiten von 500 bis 5500 km und ihrer Trägersysteme. Im Mai 1991 wurden die letzten Flugkörper verschrottet.
Seit 1950 waren see- und landgestützte Atomwaffen der USA und deren Trägersysteme in Westeuropa aufgestellt. Die 1949 gegründete NATO bezog diese Systeme im Rahmen der US-Strategie der massiven Vergeltung potentieller sowjetischer Angriffe seit 1958 in ihr Abschreckungs- und Kriegführungskonzept ein. Die USA behielten die letzte Entscheidung über ihren Einsatz. Weil ein Angriff auf NATO-Gebiet laut NATO-Statut als Angriff auf die USA galt, blieben diese in die Verteidigung Westeuropas eingebunden. Die Sowjetunion rüstete die Truppen des 1955 gegründeten Warschauer Pakts ebenfalls mit Atomwaffen aus, was sie als eine Abwehr jedes denkbaren Angriffs des Westens begründete.
Helmut Schmidt als Wehrexperte der SPD warnte 1958 im Bundestag: Landgestützte Atomraketen würden das NATO-Vertragsgebiet zu einem Primärziel sowjetischer Präventivangriffe machen und so Westeuropas Sicherheit enorm herabsetzen. Sie lägen daher ebenso wenig im deutschen Interesse wie die Verfügung der Bundeswehr über eigene Atomwaffen, die Konrad Adenauer und Franz Josef Strauß damals anstrebten. Nach der Kubakrise 1962 erneuerte Schmidt seine Warnung: „Die Ausstattung der Bundesrepublik mit nuklearen Raketen, die Leningrad oder Moskau in Schutt und Asche legen können, müsste die Sowjetunion in der gleichen Weise provozieren, wie etwa die Ausstattung Kubas mit derartigen Raketen die USA herausfordern musste.“
In den 1960er Jahren erreichte die Sowjetunion mit einer starken Aufrüstung ihrer Interkontinentalraketen und Wasserstoffbomben ein annäherndes atomares Gleichgewicht des Schreckens. Seit 1961 entwickelten USA und NATO die Strategie der Flexible Response: Dabei sollte ein mutmaßlich konventioneller sowjetischer Angriff auf Westeuropa punktuell mit kleineren, taktischen Kernwaffen (theater nuclear forces – TNF) gegen flexibel ausgewählte Ziele auf dem Schlachtfeld aufgehalten bzw. abgeschreckt werden. So wollte man eine Eskalation zum interkontinentalen Atomkrieg vermeiden. Die seit 1970 entwickelten Pershing II und BGM-109G Gryphon-Marschflugkörper galten als die ersten Waffensysteme, deren Treffgenauigkeit und Reichweite die angestrebte flexible Zielauswahl ermöglichten.
Die Pershing II konnte in vier bis zehn Minuten bis zu 1800 km weit fliegen, die Marschflugkörper 2500 km in bis zu 2½ Stunden. Beide hatten eine sehr hohe Durchdringungskraft und durch ihren Gelände-Kontur-Abgleich eine sehr hohe Treffgenauigkeit. Mit diesen Eigenschaften waren sie gegen militärische Ziele und sowjetische Führungsbunker einsetzbar, allerdings laut vielen Naturwissenschaftlern, Friedensforschern und vierzehn damaligen NATO-Generälen nur bei einem nuklearen Erstschlag. Auch westliche Militärexperten, die die Pershing II als für einen Erstschlag ungeeignet ansahen, räumten einen erheblichen Destabilisierungseffekt durch ihre verringerte Vorwarnzeit und Bodenstationierung ein, der die NATO im Kriegsfall zum frühen vollständigen Einsatz zwingen würde (use them or lose them).
Die Supermächte hatten sich 1968 im Atomwaffensperrvertrag zum Abbau aller Atomwaffen verpflichtet.
Die atomaren Kurz- und Mittelstreckenraketen blieben aus dem SALT-I-Vertrag von 1972 für Obergrenzen bei strategischen Atomwaffen aber ausgeklammert. Besonders in diesem Bereich ging das Wettrüsten unvermindert weiter, so dass Rüstungskontrolle in den USA seit etwa 1975 als gescheitert galt. Anfang 1976 erreichten die Außenminister der Supermächte Henry Kissinger und Andrei Andrejewitsch Gromyko einen Kompromiss über die Einbeziehung von Mittelstreckenwaffen in das SALT-II-Abkommen. Diesen lehnte US-Präsident Gerald Ford jedoch ab.
Daraufhin begann die Sowjetunion ihre älteren gegen Westeuropa gerichteten R-12- und R-14-Raketen allmählich gegen modernere RSD-10-Raketen (im Westen SS-20 genannt) auszutauschen. Sie hatten eine Reichweite bis 5000 km und hohe Zielgenauigkeit, waren auf mobilen Abschussrampen montiert und mit je drei atomaren Mehrfachsprengköpfen bestückt. Man rechtfertigte sie mit den nicht dem NATO-Oberkommando unterstellten taktischen Atomwaffen Großbritanniens und Frankreichs. Die SS-20 bedrohten die Zweitschlagfähigkeit der USA nicht, weil diese auf unverwundbaren Systemen beruhte, darunter Atomunterseebooten.
Die NATO warnte im Juni 1976 allgemein vor einer Gefährdung des europäischen Gleichgewichtzustands durch sowjetische Aufrüstung. Als Bundeskanzler warnte Helmut Schmidt am 28. Oktober 1977 vor dem International Institute for Strategic Studies in London erstmals vor einer unkontrollierten Aufrüstung der Mittelstreckenraketen, ohne die SS-20 zu erwähnen. Werde diese Waffengattung nicht in Rüstungskontrollverhandlungen der Supermächte einbezogen, dann könne die Sowjetunion das bisherige strategische Gleichgewicht damit unterminieren. Solange ein sowjetischer Angriff auf Westeuropa letztlich nur durch interkontinentale und globale atomare Vergeltung der USA abzuschrecken sei, bleibe Westeuropa erpressbar. Darum forderte Schmidt die NATO zu eigenen Gegenmaßnahmen auf, wobei Verhandlungsangebote Vorrang haben sollten. Die Rede gilt als Auslöser für Überlegungen, die zum Doppelbeschluss führten. Dahinter standen prinzipielle Zweifel, ob die USA auf einen Angriff der Sowjetunion auf Westeuropa mit interkontinentalen Atomraketen reagieren, damit entsprechende Gegenschläge und somit ihre Selbstzerstörung riskieren würden. Wegen dieses Risikos sahen auch die USA ein taktisches atomares Gleichgewicht in Europa als notwendig an.
Für die USA behielt die Begrenzung sowjetischer Interkontinentalraketen, die sie selbst bedrohten, Vorrang. Trotz Schmidts Mahnung bezog US-Präsident Jimmy Carter die Mittelstreckenwaffen nicht in die SALT-II-Gespräche ein, um deren Erfolgschancen zu wahren. Am 12. Oktober 1977 richtete die Nukleare Planungsgruppe (NPG) der NATO eine High Level Group (HLG) mit Vertretern aus zwölf NATO-Staaten ein, die die Grundlagen für den Doppelbeschluss schuf. Carter lehnte landgestützte Mittelstreckenraketen für die NATO zunächst ab. Ab August 1978 unterstützte er die Planung dafür. Bei der Konferenz von Guadeloupe im Januar 1979 zeigte er sich zu einer Nachrüstung bzw. Modernisierung westeuropäischer Atomwaffen bereit. Helmut Schmidt verlangte nun parallele Verhandlungen. Nach dem Abschluss des SALT-II-Vertrags im Juni 1979 wollte Carter dessen Gegnern im US-Kongress entgegenkommen, die den Vertrag als Zeichen der Schwäche sahen und seine Ratifizierung verzögerten. Deshalb, und um die Einheit der NATO zu stärken, drängte Carter nun immer stärker auf eine NATO-Nachrüstung.