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Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Strafrechtliche Prozesse gegen die Hauptverantwortlichen für Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkriegs

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Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, auch Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg deutsche Politiker, Militärs und NS-Funktionäre erstmals für die Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen sowie für den Massenmord in den Vernichtungslagern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Von den 24 Angeklagten wurden zwölf zum Tode und sieben zu Freiheitsstrafen verurteilt, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Wegen Suizids und aus gesundheitlichen Gründen wurde die Verhandlung gegen zwei Angeklagte eingestellt.

Die Verhandlung fand vor einem eigens von den Alliierten eingerichteten Ad-hoc-Strafgerichtshof, dem Internationalen Militärgerichtshof (IMG; englisch International Military Tribunal, IMT), statt. Der Prozess dauerte vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 und fand im Justizpalast an der Fürther Straße in der Stadt Nürnberg statt. Die Angeklagten und zahlreiche Zeugen wurden im angrenzenden Zellengefängnis Nürnberg inhaftiert.

Da ein geplanter zweiter Prozess nicht zustande kam, blieb es der erste und einzige Prozess gegen deutsche Hauptkriegsverbrecher nach dem Londoner Statut. In Nürnberg fanden danach noch zwölf Prozesse auf der Rechtsgrundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vor amerikanischen Nationalen Militärgerichten statt, die wegen der Lokalität und Chronologie als Nürnberger Folgeprozesse bezeichnet werden. Angeklagt wurden führende Personen aus Militär, Einsatzgruppen, SS, Ärzte, Juristen, Diplomaten und Wirtschaftsvertreter wegen Beteiligung an länderübergreifenden schwersten Straftaten.

Für das Kriegsvölkerrecht waren der Internationale Militärgerichtshof und der am 19. Januar 1946 für die Tokioter Prozesse eingerichtete Internationale Militärgerichtshof für den Fernen Osten ein Novum. Der im Vertrag von Versailles vorgesehene besondere alliierte Gerichtshof zur Anklage des ehemaligen deutschen Kaisers Wilhelm II. z. B. wegen der Verletzung des Neutralitätsvertrags mit Belgien (Rape of Belgium) war nach dem Ersten Weltkrieg nicht zustande gekommen. Es hatten nur Militärstrafverfahren vor nationalen Gerichten wie die Leipziger Prozesse in Deutschland stattgefunden. Zugleich waren die Internationalen Militärgerichtshöfe nach dem Zweiten Weltkrieg die Vorläufer des 2002 eingerichteten Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag.

Unter den Alliierten der Anti-Hitler-Koalition sowie allen vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Ländern bestand nach wiederkehrenden Berichten über Kriegsverbrechen und Gräueltaten Einigkeit, dass Personen aus der Führungsschicht des NS-Staates bestraft werden müssten. Im Oktober 1941 erklärten der britische Premierminister Winston Churchill und US-Präsident Franklin D. Roosevelt, dass die Ahndung von Nazi-Verbrechen zu ihren Hauptkriegszielen gehöre. In der Moskauer Erklärung vom November 1943 kamen die drei Hauptalliierten Großbritannien, USA und Sowjetunion überein, dass Kriegsverbrecher in den Staaten abgeurteilt werden sollten, in denen sie ihre Straftaten (Gräueltaten, Massaker und Exekutionen) begangen hatten. Für sogenannte Hauptverbrecher (major criminals) aus dem Führungskreis, deren Verbrechen keinem besonderen geografischen Ort zugeordnet werden könnten, sollte die Bestrafung nach Kriegsende durch eine gemeinsame Erklärung der Alliierten festgelegt werden. Dabei gab es unterschiedliche Meinungen, wer für welche Handlungen wie verantwortlich zu machen sei.

Die UNWCC, an der sich die Sowjetunion nicht beteiligte und die den Verfolgungsdruck der kleineren Länder aus der Erklärung von St. James auffangen sollte, sammelte ab 1943 Fälle von Kriegsverbrechen und erarbeitete Konzepte für eine juristische Verfolgung der Hauptkriegsverbrecher, die aber nicht zur Entscheidung kamen, da Roosevelt und Churchill dem Thema keine Priorität einräumten. Währenddessen hatte die Sowjetunion als Hauptopfer des barbarischen Barbarossa-Feldzugs mit den Kriegsverbrecherprozessen von Krasnodar und Charkow signalisiert, dass sie an einer publikumswirksamen juristischen Aufarbeitung interessiert wäre.

Als Churchill und Roosevelt in der Konferenz von Montréal dem Vorschlag von US-Finanzminister Henry Morgenthau zur summarischen Erschießung der Hauptkriegsverbrecher zustimmten und etwa zeitgleich führende UNWCC-Mitglieder zurücktraten, kam es in den Vereinigten Staaten während des laufenden Präsidentschaftswahlkampfes zur Kontroverse mit dem Kriegsministerium unter Henry L. Stimson, der sich schon lange für eine Fortentwicklung des Völkerrechts starkgemacht hatte. Nach einer heftigen Kontroverse wurde die Entscheidung von Montreal nicht weiter verfolgt, sondern es sollten Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher geführt werden.

Nach der Amtsübernahme von Truman übernahmen die Vereinigten Staaten die Initiative, um sich mit der Sowjetunion, Frankreich und dem Vereinigten Königreich zu verständigen. Bei der Konferenz von San Francisco wurde Anfang Mai 1945 der Vorschlag unterbreitet, die namentlich noch nicht benannten Hauptkriegsverbrecher vor ein internationales Militärgericht der vier Siegermächte zu stellen. Nach sowjetischer Bedenkzeit tauschten sich die führenden Juristen über das weitere Vorgehen aus.

Damit war der Weg für einen regulären Prozess frei, für den eigens der Internationale Militärgerichtshof eingerichtet wurde. Er sollte die Planung und Führung eines Angriffskriegs, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten sowie die Gräueltaten in den Konzentrations- und Vernichtungslagern der Nationalsozialisten untersuchen, beweisen und ahnden.

Das Londoner Viermächteabkommen vom 8. August 1945, das die Rechtsgrundlage des Prozesses für die Strafverfolgung der Hauptkriegsverbrecher kodifizierte und dessen Teil das Statut des Militärgerichtshofes ist, wurde nicht nur von den USA, Großbritannien, Frankreich und der UdSSR unterzeichnet. Auch Griechenland, Dänemark, Jugoslawien, die Niederlande, die Tschechoslowakei, Polen, Belgien, Äthiopien, Australien, Honduras, Norwegen, Luxemburg, Haiti, Neuseeland, Indien, Venezuela, Uruguay und Panama traten dem Abkommen bei.

Die Sowjetunion wollte die Prozesse in Berlin durchführen lassen. Für Nürnberg sprach jedoch, dass der Justizpalast weitgehend unbeschädigt geblieben war und ein großes Gefängnis, das Zellengefängnis Nürnberg, unmittelbar angrenzte. Nürnbergs Bedeutung als Stadt der NSDAP-Reichsparteitage und Verkündungsort der Nürnberger Gesetze war zwar nicht ausschlaggebend für die Wahl als Gerichtsort, verlieh ihm aber symbolische Wirkung.

Die Anklageschrift wurde am 6. Oktober 1945 von den Anklägern der vier alliierten Mächte unterzeichnet. Am 18. Oktober wurde sie im Gebäude des Alliierten Kontrollrats in der einzigen Sitzung in Berlin übergeben. Die eigentlichen Gerichtsverhandlungen begannen jedoch am 20. November 1945 in Nürnberg. Sie fanden im Gerichtssaal 600 des Justizpalastes statt. Am 30. September und am 1. Oktober 1946 wurden dort auch die Urteile verkündet.

Am Ort des Prozesses befindet sich heute das Memorium Nürnberger Prozesse. Vom Zellengefängnis Nürnberg, wo die Angeklagten inhaftiert waren, ist noch ein originaler Zellentrakt erhalten sowie die Gefängniskirche, in der die amerikanischen Militärpastoren tätig waren. Diese Gebäude sind Teil der JVA Nürnberg und daher nur mit einer besonderen Genehmigung zu besichtigen. Das Bayerische Justizministerium plant ihren Abriss wegen Baufälligkeit.

Francis Beverley Biddle und John Johnston Parker (USA),

Iona Nikittschenko und Alexander Woltschkow (UdSSR),

Sir Geoffrey Lawrence und Norman Birkett (Großbritannien) sowie

Henri Donnedieu de Vabres und Robert Falco (Frankreich).

Den Vorsitz des Gerichts übernahm der für seine Umsicht bekannte Brite Lawrence, die erste Sitzung des Gerichts im Kammergerichtsgebäude in Berlin wurde von Nikittschenko eröffnet.

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Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher | World in Stories