An diesem Tag

Murat Kurnaz

Türkischer Staatsbürger; in Guantanamo auf Kuba inhaftiert (2002–2006)

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Murat Kurnaz (* 19. März 1982 in Bremen) ist ein in Deutschland geborener und aufgewachsener türkischer Staatsbürger, der von Januar 2002 bis August 2006 ohne Anklage im Gefangenenlager der Guantanamo Bay Naval Base festgehalten wurde. Er beschrieb dies in seiner Autobiografie Fünf Jahre meines Lebens, die 2013 verfilmt wurde.

Kurnaz machte in Bremen seinen Hauptschulabschluss und begann daraufhin eine Ausbildung zum Schiffbauer. Im Sommer 2001 heiratete Kurnaz in der Türkei. Die Ehe wurde während seiner Gefangenschaft geschieden, wovon er Meldungen zufolge erst auf seiner Heimreise nach Deutschland erfuhr.

Im Herbst 2001 begann er, sich zunehmend am Islam zu orientieren, ließ sich einen Bart wachsen und besuchte regelmäßig die Abu-Bakr-Moschee in Bremen-Mitte. Dort bekam er Kontakt zur sunnitisch-orthodoxen Organisation Tablighi Jamaat. Der Bundesverfassungsschutz sieht laut seines Berichtes von 2006 die Gefahr gegeben, dass die Tablighi Jamaat aufgrund ihres strengen Islamverständnisses und der weltweiten Missionstätigkeit islamistische Radikalisierungsprozesse fördert. Demnach existieren belegte Einzelfälle, bei denen die Infrastruktur der Missionsbewegung von Mitgliedern terroristischer Vereinigungen zu Reisezwecken genutzt wurde.

Wenige Wochen nach den Anschlägen vom 11. September 2001, am 3. Oktober 2001, flog Kurnaz im Alter von 19 Jahren von Frankfurt nach Karatschi (Pakistan), um – so seine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss – in den Moscheen der Tablighi Jamaat mehr über den Koran zu lernen, bis seine Frau im Dezember aus der Türkei nach Deutschland komme.

Verhaftung und Internierung in Guantanamo Bay

In Pakistan wurde Kurnaz am 1. Dezember 2001 bei einer Routinekontrolle von der pakistanischen Polizei festgenommen, von dieser an das pakistanische Militär und schließlich gegen Kopfgeld von 3000 Dollar an die US-Streitkräfte in Afghanistan übergeben, die ihn zunächst auf einer US-Air Force Base im Kriegsgebiet bei Kandahar in einem provisorischen Gefangenenlager unter freiem Himmel festhielten.

Kurnaz wurde als feindlicher Kämpfer eingestuft und im Januar 2002 aus Afghanistan zum Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba verlegt. Er war einer der ersten Gefangenen in dem wenige Wochen zuvor eröffneten Lager.

Kurnaz selbst gibt an, während seiner Inhaftierung in Afghanistan und Guantanamo wiederholt gefoltert worden zu sein, unter anderem durch Schläge, erzwungenen Schlafentzug und dem Waterboarding ähnliche Praktiken.

Nach der Entlassung aus fast fünf Jahren Internierung (1727 Tage) traf er am 24. August 2006 wieder in Deutschland ein. Kurnaz erhob seitdem wiederholt in den Medien schwere Vorwürfe gegen die deutsche Bundesregierung. So behauptete er, er sei Ende 2001 in Afghanistan von Angehörigen des Kommando Spezialkräfte der Bundeswehr misshandelt worden. Sein Anwalt warf der Regierung Schröder vor, sie habe eine frühere Freilassung Kurnaz im Jahre 2002 vereitelt. Kurnaz berichtete zudem von schweren physischen und psychischen Misshandlungen durch US-Soldaten in Afghanistan und auf Kuba.

Seit seiner Rückkehr nach Deutschland lebt Kurnaz in Bremen. Er ist zum zweiten Mal verheiratet und hat zwei Kinder. 2007 erschien seine autobiographische Schilderung Fünf Jahre meines Lebens. Ein Bericht aus Guantánamo, die unter dem Titel 5 Jahre Leben 2013 verfilmt wurde. Er setzte sich für die Freilassung des seit 2002 in Guantánamo inhaftierten Younous Chekkouri ein. 2013 gab Kurnaz an, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen zu wollen.

Kurnaz ist bei Veranstaltungen von Amnesty International aufgetreten und arbeitet seit der Flüchtlingskrise in Deutschland 2015/2016 als Trainer und Betreuer in Flüchtlingsunterkünften. Im Oktober 2016 nahm Kurnaz an einem World Meeting der rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania Boxclub im hessischen Dietzenbach teil, lehnte dann das Angebot einer Mitarbeit ab. Der Verein und seine Teilorganisationen wurden im Juli 2018 in Deutschland verboten.

Sein Buch ist in über 12 Sprachen übersetzt worden. In Vorträgen und Artikeln spricht er sich für Integration und den Glauben an die Menschen aus.

Murat Kurnaz wurde im Rahmen des Kriegs in Afghanistan von US-Streitkräften gefangengenommen. Nach Unterlagen des Pentagons war der Hauptgrund dafür seine „enge Verbindung“ zu Selçuk Bilgin, mit dem Kurnaz im Herbst 2001 nach Pakistan reisen wollte. Allerdings wurde Bilgin aber am Frankfurter Flughafen wegen einer nichtbezahlten Geldstrafe festgenommen. Während Kurnaz stets bestritt, dass Afghanistan sein Reiseziel war, erklärte Bilgins Bruder in einer (später allerdings teilweise zurückgenommenen Aussage), Bilgin „wollte nach Afghanistan und gegen die Amerikaner kämpfen“. Auch ein 2003 wegen der Entführung eines Reisebusses verhafteter Deutsch-Libanese sagte aus, Bilgin habe ihn für al-Qaida angeworben und dabei erklärt, er habe „schon einmal einen jungen Mann in den Dschihad nach Afghanistan geschickt. Es war der Murat Kurnaz.“ Ein Ermittlungsverfahren gegen Bilgin wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung wurde im Oktober 2002 eingestellt.

Kurnaz wurde als ungesetzlicher Kombattant eingeordnet. Dieser Begriff wurde von George W. Bush im sogenannten Krieg gegen den Terror verwendet und dient als Rechtfertigung, den Inhaftierten ihre Rechte im Ermittlungsverfahren zu versagen. So durften die Gefangenen zum Beispiel keinen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung beauftragen, sich mit keinem Anwalt allein unterhalten und ihre Angehörigen nicht sehen. Wann ihr Prozess vor einem US-Militärgericht sein würde, war ungewiss.

Sein Anwalt Bernhard Docke klagte zusammen mit den Anwälten anderer freigelassener Guantánamo-Häftlinge dagegen vor einem US-Bundesgericht. Die zuständige Richterin Joyce Hens Green stellte am 31. Januar 2005 fest, dass Kurnaz’ Einstufung als ungesetzlicher Kombattant unbegründet und somit seine Inhaftierung rechtswidrig gewesen sei. Die Richterin, die Zugang zu Kurnaz’ gesamter Gefangenenakte inklusive der Geheimhaltung unterliegender Informationen hatte, stellte fest, es gebe keine Beweise, dass Kurnaz Verbindungen zu al-Qaida gehabt oder eine besondere Bedrohung der USA dargestellt habe. Am 9. Februar 2011 legte die US-Regierung Berufung gegen dieses Urteil ein.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verwies im Frühjahr 2002 das Verfahren gegen Kurnaz wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zurück an die Staatsanwaltschaft Bremen. Der Generalbundesanwalt erklärte sich für nicht zuständig, da er nach Prüfung der Ermittlungsakten zu dem Schluss kam, dass kein ausreichender Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorlag. Der Bremer Staatsanwalt stellte 2002 das Ermittlungsverfahren gegen die zwei weiteren Verdächtigen (Selcuk B. und Ali M.) mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Gegen Kurnaz und den Beschuldigten Sofyen B.-A. wurde das Verfahren zunächst vorläufig eingestellt, weil diese sich nicht persönlich äußern konnten. Am 17. Oktober 2006 teilte die Staatsanwaltschaft Bremen mit, dass nun auch das Verfahren gegen Kurnaz eingestellt sei.

Die Rolle der deutschen und türkischen Regierung

Seit Januar 2002 war die deutsche Regierung über die Gefangennahme des türkischen Staatsbürgers Kurnaz informiert und arbeitete eng mit den amerikanischen Sicherheitsdiensten zusammen. Schon im Januar 2002 wurde ihr die Möglichkeit zum Verhör angeboten. Versuche des Auswärtigen Amts, Kurnaz konsularisch zu betreuen, wurden von amerikanischer Seite mit dem Verweis auf dessen türkische Staatsbürgerschaft abgelehnt. Nach Art. 5 lit. a und des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen ist es Aufgabe der jeweiligen Heimatstaaten, die Interessen ihrer Bürger im Ausland zu schützen und ihnen Hilfe und Beistand zu leisten. Da insoweit die Türkei berufen war, begegnet die Ablehnung der deutschen Konsulartätigkeit keinen staatsrechtlichen Bedenken. Die damalige türkische Regierung intervenierte nicht zu Gunsten Kurnaz’.

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