Als Moskauer Prozesse werden vier Moskauer Gerichtsverhandlungen in den Jahren 1936 bis 1938 bezeichnet, in denen hohe Funktionäre der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (Bolschewiki), kurz KPdSU(B), und der Sowjetunion wegen angeblicher terroristischer und staatsfeindlicher Aktivitäten angeklagt und umgebracht wurden. Sie fielen in die Anfangszeit des Großen Terrors unter Josef Stalin, in der dieser die alte Garde der Bolschewiki, die noch aus der Gefolgschaft Lenins stammte, durch sogenannte Säuberungen aus dem Weg schaffte und damit seine Alleinherrschaft sicherte.
Drei Prozesse waren öffentliche Verhandlungen und als Schauprozesse organisiert, einer ein nichtöffentlicher Militärgerichtsprozess. In diesen Prozessen wurde politische Opposition innerhalb der KPdSU(B) zum Gegenstand einer Anschuldigung nach dem Strafrecht gemacht und damit fast die gesamte Führung der Oktoberrevolution ausgeschaltet. Nahezu alle gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe wurden später widerlegt.
Die Moskauer Prozesse liquidierten die Hauptvertreter der Politikergeneration der Oktoberrevolution von 1917: Grigori Sinowjew war unter anderem Vorsitzender des Petrograder Sowjets und des Exekutivkomitees der Komintern gewesen, Alexei Rykow Vorsitzender des Rats der Volkskommissare, Lew Kamenew sein Stellvertreter und zudem Mitglied im Zentralkomitee der Partei der Bolschewiki, Nikolai Bucharin war Politbüromitglied und Chefredakteur der Parteizeitung Prawda gewesen. Sinowjew und Kamenew wurden nach dem Prozess von 1936 erschossen, Rykow und Bucharin nach dem Prozess von 1938. Mit der Ermordung von Leo Trotzki durch sowjetische Agenten im Jahr 1940 in Mexiko war von den sechs bedeutendsten Männern, die Lenin in seinem Testament erwähnt hatte, nur Stalin übriggeblieben. Georgi Pjatakow und Karl Radek, ebenfalls Mitglieder des Zentralkomitees, wurden 1937 verurteilt. Mit den Prozessen entledigte sich Stalin, der im Hintergrund bei allen Prozessen die Regie führte, aller möglichen Opponenten in der Partei. Nahezu alle Parteimitglieder, die 1934 am „Parteitag der Sieger“ als Delegierte teilgenommen hatten, wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Insbesondere gegen die Anhänger des Leningrader Parteisekretärs Sergei Mironowitsch Kirow führte Stalin einen Rachefeldzug.
Am 1. Dezember 1934 wurde Kirow ermordet. Er war ein persönlicher Freund Stalins, der mit ihm zusammen in Urlaub gefahren war und seine politische Karriere sehr gefördert hatte. Der Stalin-Biograph Radsinski nannte Kirow Stalins „loyal henchman“ (treuen Schergen) und zitierte aus Kirows Rede auf dem 17. Parteitag der KPdSU(B) 1934. Darin pries Kirow den „Woschd“ (Stalin) zweiundzwanzigmal mit panegyrischen (lobpreisenden) Worten. Noch am Tag von Kirows Ermordung wurde ein Gesetz erlassen, das die Justiz anwies, Terrorprozesse beschleunigt zu führen und die Todesurteile sofort zu vollstrecken. Dieses Gesetz nahm den Angeklagten weitgehend die ordentliche Verteidigungsmöglichkeit, die Möglichkeit, ihr Urteil überprüfen zu lassen, und die Möglichkeit, eine Begnadigung zu beantragen. Es wurde zu einer der Grundlagen für die politischen Morde der folgenden Jahre.
Chefankläger von 1936 bis 1938 war der Generalstaatsanwalt der Sowjetunion Andrei Wyschinski, der Nikolai Krylenko abgelöst hatte. Beide hatten 1928 im Schachty-Prozess eine tragende Rolle gespielt. In den Prozessen wurde jeweils behauptet, die Angeklagten hätten in einer verschwörerischen Verbindung mit Trotzki und Agenten des kapitalistischen Auslands zum Zwecke der Unterminierung der Sowjetmacht (Artikel 58 des Strafgesetzbuches der RSFSR) gestanden. Wer diese angeblichen Auftraggeber waren, richtete sich nach den jeweils vorherrschenden außenpolitischen Bündniswünschen der Kreml-Führung: Mal wurden sie mehr in Berlin, mal mehr in London angesiedelt.
Anlass der Prozesse war die Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Sergei Kirow 1934, hinter der angeblich Trotzki und seine vermeintlichen Handlanger im Politbüro der KPdSU(B) steckten. Als „Beweise“ hierfür dienten vorher vom NKWD erfolterte Geständnisse der Angeklagten; Sachbeweise wurden nicht vorgelegt. Die zur Verurteilung führenden Geständnisse kamen durch Folter oder psychischen Druck zustande, etwa durch die Drohung, auch Angehörige zu verhaften, zu misshandeln oder zu töten. Mehrere konkrete Aussagen der Angeklagten waren leicht zu widerlegen. Der im ersten Prozess angeklagte Golzmann wollte sich z. B. mit Trotzki bei dessen Besuch in Kopenhagen im Jahre 1932 getroffen haben, nach einem vorangehenden Treffen mit Trotzkis Sohn Leo Sedow im Hotel Bristol. Das Hotel war jedoch bereits im Jahr 1917 geschlossen worden. Sedow, der damals in Berlin wohnte, hatte zudem wegen Visumproblemen überhaupt nicht nach Kopenhagen fahren können. Ein weiterer Angeklagter, Olberg, sagte aus, dass Sedows geplante Reise in letzter Minute abgesagt worden sei. Diese eklatanten Widersprüche zwischen Golzmanns und Olbergs Aussagen erregten jedoch weder die Aufmerksamkeit des Staatsanwaltes, noch anderer Prozessbeteiligter oder der gefügigen sowjetischen Presse.
Der damalige stellvertretende Volkskommissar Georgi Pjatakow, angeklagt im zweiten Prozess, soll nach eigener Aussage im Dezember 1935 mit einem „Sonderflugzeug“ von Berlin nach Oslo geflogen sein, um sich dort mit Trotzki zu treffen. Abgesehen von der äußerst dürren und unwahrscheinlichen Schilderung der Reise konnten die norwegischen Behörden schnell feststellen, dass im Dezember 1935 kein einziges ausländisches Flugzeug in Oslo gelandet war.
Angebliche Tatsachen hielten der Konfrontation mit der Wirklichkeit nicht stand.
Im Einzelnen wurden folgende Prozesse geführt:
Prozess gegen das „trotzkistisch-sinowjewistische terroristische Zentrum“ – Prozess der 16 vom 19. bis 24. August 1936, angeklagt waren
Alle 16 Angeklagten wurden zum Tode verurteilt und am 25. August 1936 exekutiert.
Prozess gegen das „sowjetfeindliche trotzkistische Zentrum“ – Prozess der 17 vom 23. bis 30. Januar 1937, angeklagt waren
Dreizehn Angeklagte wurden zum Tode verurteilt und am 30. Januar 1937 hingerichtet. Die Angeklagten Arnold, Sokolnikow und Radek wurden zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, Stroilow zu acht Jahren. Alle vier starben noch vor Ende 1941 eines gewaltsamen Todes. Radek und Sokolnikow wurden im Mai 1939 angeblich von Mithäftlingen getötet, Arnold und Stroilow im September 1941 auf Geheiß Stalins erschossen.
Nicht öffentlicher Militärgerichtsprozess
Im Juni 1937 wurde ein nicht-öffentlicher Militärgerichtsprozess unter der Anklage des Verrats, der Spionage und der Verschwörung durch eine „anti-sowjetische trotzkistische Militärorganisation“ geführt. Unter dem Vorsitz des Richters Wassili Ulrich, Vorsitzender des Militärkollegiums des Obersten Gerichts der UdSSR, war speziell dazu ein Tribunal von Generalen der Roten Armee gebildet worden.
Angeklagt durch den Generalstaatsanwalt der UdSSR Andrei Wyschinski wurden:
Nicht mehr angeklagt werden konnte J. B. Gamarnik. Er war vor dem Mai 1937 im Range eines Armeekommissar I. Ranges als Leiter der Politischen Hauptverwaltung der Roten Armee und 1. Stellvertreter des Verteidigungsministers Woroschilow tätig. Er wurde ab dem 20. Mai 1937 schrittweise, beginnend mit seiner Versetzung in den Militärrat des Zentralasiatischen Militärbezirks, aller politischen und militärischen Ämter und Ränge enthoben. Am 31. Mai wurde er aus der Roten Armee entlassen und musste nunmehr mit seiner Verhaftung rechnen. Noch am gleichen Abend folgte sein Suizid.
Einige der Angeklagten bezichtigten sich selbst der konstruierten und grotesken Vorwürfe und wiederholten die brutal erfolterten Geständnisse. Fast alle Angeklagten beschuldigten Tuchatschewski der Drahtzieher bzw. Anstifter einer Verschwörung zum Sturz bzw. der Ermordung Stalins gewesen zu sein. Alle Angeklagten wurden vom Tribunal zum Tode verurteilt und am 12. Juni 1937 hingerichtet. Auch viele ihrer Familienangehörigen wurden hingerichtet oder deportiert.