Michael Heinz Bonefeld (* 23. April 1964 in Verl, Nordrhein-Westfalen) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler.
Michael Bonefeld studierte nach seinem Abitur am Evangelisch Stiftischen Gymnasium in Gütersloh zunächst an der Universität in Würzburg unter anderem Rechtswissenschaft und wechselte dann an die Universität Innsbruck. Das erste juristische Staatsexamen legte er anschließend an der Universität Göttingen ab, an der er Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerrecht war. Nach einem Auslandsaufenthalt in London promovierte er an der Universität Hamburg (Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht) zum Dr. iuris bei Ulrich Magnus auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Testamentsvollstreckungsrechts. Er ist seit 1994 zugelassener Rechtsanwalt.
Bonefeld war lange Jahre Lehrbeauftragter an der European Business School und ist derzeit Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht. Sein Schwerpunkt liegt auf dem Gebiet des Erbrechts und der Vermögensnachfolge sowie der Rechtsmedizin, wobei er sich insbesondere mit Fehlern bei medizinischen Gutachten zur Frage der Geschäfts- und Testierunfähigkeit beschäftigt. Bonefeld ist Herausgeber der Zeitschrift Recht der Familienunternehmen (RFamU). Zudem ist er Begründer und ehemaliger Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb). Ferner ist er Begründer des Instituts für Erbrecht e. V. und Mitbegründer sowie Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit Gründung ist er Präsident des Deutschen Nachlassgerichtstages e. V. und richtet jährlich den Münchner Erbrechts- und
Deutschen Nachlassgerichtstag aus.
Fachaufsätze auf dem Gebiet des Erb- und Erbschaftsteuerrechts, Gesellschaftsrechts sowie Familienrechts
Dissens von mehreren Testamentsvollstreckern nach § 2224 BGB - Lösungsvorschläge insbesondere für den gesellschaftsrechtlichen Bereich, RFamU 2026, 126
Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines Testamentsvollstreckers, Anmerkung zu OLG München, Urteil vom 07.04.2025 - 33 U 241/22, RFamU 2025, 232
Erste Praxishinweise zu den neuen Empfehlungen des DNotV zur Vergütung des Testamentsvollstreckers, zus. mit J. Klinger, ZEV 2025, 155
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bei Dauervollstreckung über Unternehmensanteile, zus. mit J. Klinger, RFamU 2025, 57
Erbe trotz Scheidung? - Die unterschätzte Gefahr, RFamU 2024, 356
Der neue Ehegatte als Störfaktor für die Unternehmensnachfolge, RFamU 2023, 408
Latente Ertragsteuer und modifizierter Wertbegriff beim Pflichtteil, RFamU 2022, 463
Die neue Bedarfsabfindung des BFH und ihre Auswirkung auf die Gestaltung von Eheverträgen für Unternehmer, zus. mit Daragan, RFamU 2022, 263, RFamU 2022, 364
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers bei Großnachlässen: ein Vorschlag für die Praxis, ZEV 2021, 153
Nachlassverteilung durch Los, ZErb 2018, 3
Regelungen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnisse in der Erbengemeinschaft – Ein Vorschlag für die Praxis, ZErb 2017, 121
Fachbücher auf dem Gebiet des Erbrechtes
Hölscher, Becker, Bonefeld, Familienunternehmen, Nomos Verlag 2025, ISBN 978-3-7560-0833-9