An diesem Tag

Meister Eckhart

Spätmittelalterlicher Theologe, Autor und Philosoph

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Meister Eckhart, auch Eckhart von Hochheim genannt (* um 1260 in Hochheim oder nahebei in Tambach; † vor dem 30. April 1328 vermutlich in Avignon), war ein einflussreicher spätmittelalterlicher Theologe und Philosoph.

Als Jugendlicher trat Eckhart in den Orden der Dominikaner ein, in dem er später hohe Ämter erlangte. Mit seinen Predigten erzielte er nicht nur bei seinen Zeitgenossen eine starke Wirkung, sondern beeindruckte auch die Nachwelt. Außerdem leistete er einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der deutschen philosophischen Fachsprache. Zu seinen Zielen gehörte die Verbreitung von Grundsätzen für eine konsequent spirituelle Lebenspraxis im Alltag. Aufsehen erregten seine unkonventionellen, teils provozierend formulierten Aussagen und sein schroffer Widerspruch zu damals verbreiteten Überzeugungen. Umstritten war beispielsweise seine Aussage, der „Seelengrund“ sei nicht wie alles Geschöpfliche von Gott erschaffen, sondern selbst göttlich und ungeschaffen. Im Seelengrund sei die Gottheit stets unmittelbar anwesend. Vielfach griff Eckhart Gedankengut der neuplatonischen Tradition auf. Oft wird er als Mystiker charakterisiert, in der Forschung ist die Angemessenheit dieser Bezeichnung allerdings umstritten.

Nach langjähriger Tätigkeit im Dienst des Ordens an wichtigen Positionen wurde Eckhart in höheren Lebensjahren von zwei Mitbrüdern 1325 der Häresie (Irrlehre, Abweichung von der Rechtgläubigkeit) bezichtigt und angeklagt. Der in Köln eingeleitete Inquisitionsprozess wurde am päpstlichen Hof in Avignon neu aufgenommen und 1329 zu Ende geführt. Eckhart starb dort noch vor Abschluss des gegen ihn eingeleiteten Verfahrens. Da er sich von vornherein dem Urteil des Papstes unterworfen hatte, entging er als Person einer Einstufung als Ketzer. Papst Johannes XXII. (1316–1334) verurteilte mit der Bulle In agro dominico (März 1329) eine Reihe seiner Aussagen als Irrlehren und verbot die Verbreitung der Werke, die sie enthielten. Dennoch hatte Eckharts Gedankengut beträchtlichen Einfluss auf die spätmittelalterliche Spiritualität im deutschen und niederländischen Raum.

Eckhart wurde um 1260 im heutigen Landkreis Gotha in Thüringen geboren, entweder in Hochheim oder in Tambach. Wahrscheinlich war er ein Sohn des Ritters Eckhart, „genannt von Hochheim“, dessen Tod in einer Urkunde vom 19. Mai 1305 festgestellt wird.

Vermutlich um 1275 trat er in Erfurt in den Orden der Dominikaner (Predigerbrüder) ein. Im dortigen Dominikanerkloster erhielt er wohl seine Grundausbildung. An einer der Hochschulen (Studium generale) seines Ordens, vermutlich in Köln, absolvierte er ein Studium. Dieses begann mit den artes („Künsten“). Darunter verstand man in der ordensinternen Ausbildung nicht die Gesamtheit der Sieben Freien Künste, sondern speziell die Logik des Aristoteles. Der nächste Abschnitt umfasste die naturalia („Naturkunde“) und die Moralphilosophie. Darauf folgte die theologische Ausbildung und der Empfang der Priesterweihe. In Köln hat Eckhart vielleicht Albertus Magnus, der 1280 starb, noch kennenlernen können. Man hat vermutet, dass er in Paris studierte, doch gibt es dafür keinen konkreten Anhaltspunkt.

Lehrtätigkeit an der Pariser Universität

Von 1293 bis 1294 war Eckhart an der Pariser Universität, der damals berühmtesten Universität des Abendlandes, als Lektor der Sentenzen des Petrus Lombardus tätig. Für dieses Amt war ein Mindestalter von 33 Jahren vorgeschrieben. Seine Antrittsvorlesung, mit der er seine Lehrtätigkeit in Paris eröffnete, hielt er im September oder Oktober 1293. Das erste gesicherte Datum aus seinem Leben ist der 18. April 1294, ein Ostersonntag, an dem er in der Kirche des Dominikanerkonvents St. Jacques in Paris die Festpredigt hielt. Noch vor Ende 1294 kehrte er nach Erfurt zurück.

Im Jahr 1302 wurde Eckhart in Paris zum Magister der Theologie promoviert. Auf seinen eingedeutschten Magistertitel bezieht sich die gängige Bezeichnung „Meister“ Eckhart. Nach der Promotion erhielt er für ein Jahr den für Nichtfranzosen reservierten Lehrstuhl der Dominikaner. Zu seinen Aufgaben gehörte neben der Vorlesung und der Leitung der Disputationen auch das Predigen.

Im Jahr 1294 wurde Eckhart Prior des Erfurter Dominikanerklosters und Vikar (Stellvertreter) des Provinzials, der die Ordensprovinz Teutonia leitete, in Thüringen. Das Amt des Provinzials übte damals der Philosoph Dietrich von Freiberg aus; Einflüsse zwischen beiden werden – in beiden Richtungen – in der Forschung diskutiert.

Auf dem am 8. September 1303 erstmals stattfindenden Provinzkapitel in Erfurt wurde Eckhart zum ersten Provinzial der Ordensprovinz Saxonia gewählt, die weite Teile Nord- und Mitteldeutschlands sowie die heutigen Niederlande umfasste und im Osten bis Lettland reichte. Die Saxonia war aus der Teilung der zu groß gewordenen Provinz Teutonia (Eckharts Heimatprovinz) hervorgegangen, die das Generalkapitel des Ordens zu Pfingsten 1303 beschlossen hatte. Bei ihrer Gründung bestand die Saxonia aus 47 Männerklöstern, zu denen während Eckharts Amtszeit drei weitere hinzukamen, und einigen Frauenklöstern. Sie wurde von Erfurt aus geleitet. Auf dem Generalkapitel in Toulouse Pfingsten 1304 wurde die Wahl Eckharts bestätigt. Wahrscheinlich zu diesem Anlass hielt der neue Provinzial auf dem Provinz- und dem Generalkapitel je eine Predigt und Vorlesung über das 24. Kapitel des Buches Jesus Sirach (Ecclesiasticus).

Zu Pfingsten 1307 wurde Eckhart auf dem Generalkapitel in Straßburg zum Generalvikar (Vertreter des Generalmeisters) für die böhmische Dominikanerprovinz ernannt. In den dortigen Konventen sollte er durchgreifende Reformen durchführen. Im Herbst 1310 wurde er auf dem Provinzkapitel der Ordensprovinz Teutonia in Speyer zu deren Provinzial gewählt. Der Generalmeister weigerte sich jedoch, die Wahl zu bestätigen. Das Generalkapitel in Neapel entband Eckhart am 30. Mai 1311 seines Amtes als Provinzial der Saxonia und schickte ihn zu einer zweiten Lehrtätigkeit wieder an die Universität Paris. Dort besetzte er erneut den für Nichtfranzosen bestimmten Lehrstuhl. Die wiederholte Übernahme des Lehrstuhls war eine Auszeichnung, die vor ihm nur Thomas von Aquin (1225–1274) zuteilgeworden war.

Eckharts Aufenthalt in Straßburg, oft als sein „Straßburger Jahrzehnt“ bezeichnet, soll von 1313/1314 bis 1322/1324 gedauert haben. In der Forschung wird angenommen, dass er als Generalvikar dem dortigen Dominikanerkloster zugewiesen war. Allerdings wird ein durchgängiger Aufenthalt in Straßburg von manchen Forschern bezweifelt, da er nur durch drei datierte Urkunden von 1314, 1316 und 1322 gestützt wird. Oft wird die Ansicht vertreten, dass in diesen Jahren die Seelsorge in Frauenklöstern zu seinen Hauptpflichten gehörte. Einer anderen Forschungsmeinung zufolge war er in Straßburg mit Lehraufgaben betraut.

Ab 1323/24 war Eckhart in Köln. Zu seinen dortigen Hauptaufgaben gehörte das Predigen. Für eine Lehrtätigkeit gibt es keinen Beleg, doch angesichts seiner Qualifikation liegt die Vermutung nahe, dass der Orden ihn als Lektor am Studium generale einsetzte.

In Köln wurde Eckhart 1325 von seinen Ordensbrüdern Hermann de Summo und Wilhelm von Nidecke beim dortigen Erzbischof Heinrich II. von Virneburg der Häresie (Abweichung von der Rechtgläubigkeit) bezichtigt. Laut einer 1327 abgefassten Stellungnahme Gerhards von Podanhs, der Vikar des Generalprokurators des Dominikanerordens war, handelte es sich bei beiden Anklägern um Mönche, die sich mit schwerwiegenden Verstößen gegen die Ordensdisziplin strafbar gemacht hatten; Gerhard forderte ihre Verhaftung. Obwohl die beiden Ankläger offenbar im eigenen Orden keinen Rückhalt hatten, war ihr Vorstoß erfolgreich. Der für Härte in Fällen von Häresieverdacht bekannte Erzbischof leitete eine Untersuchung ein, mit der er zwei Inquisitionskommissare, Reinerius Friso und Petrus de Estate, beauftragte. Reinerius war ein Kölner Domherr, Petrus gehörte dem mit den Dominikanern rivalisierenden Franziskanerorden an. Zwischen August 1325 und September 1326 wurde Anklage erhoben. Die Kommissare, die zugleich die Richter im Häresieprozess waren, legten dem Angeklagten zwei Listen seiner beanstandeten Aussagen vor. Die erste enthielt 49 Sätze aus seinen lateinischen Werken und – in lateinischer Übersetzung – aus einer seiner deutschen Schriften (dem Trostbuch) und aus seinen deutschen Predigten. Die zweite Liste bestand aus 59 ins Lateinische übersetzten Sätzen aus den deutschen Predigten. Offenbar wurden noch weitere Listen erstellt. Schon zuvor hatte der Dominikaner Nikolaus von Straßburg, der damals Generalvikar der Ordensprovinz Teutonia war, eine ordensinterne Überprüfung von Eckharts Rechtgläubigkeit eingeleitet, womit er auf Beschuldigungen reagierte. Nikolaus fand nichts Anstößiges. Weil er sich für Eckhart einsetzte, wurde er ebenfalls angeklagt. Der Vorwurf lautete, er habe die Häresie begünstigt.

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