Die MediaMarktSaturn Retail Group GmbH (vormals Media-Saturn-Holding GmbH) mit Sitz in Ingolstadt ist Betreiber Europas größter Elektronikfachmarktkette. Das Unternehmen fasst die ehemals eigenständigen Elektrohandelsketten MediaMarkt und Saturn zusammen. Mit der Neuaufstellung der Metro AG gehört das Unternehmen seit 2017 der Ceconomy. Im Juli 2025 wurde bekannt, dass Ceconomy für rund vier Milliarden Euro mehrheitlich an den chinesischen Konzern JD.com verkauft wird. Im Dezember 2025 wurde bekannt, dass der Verkauf, unter Vorbehalt der Zustimmung der entsprechenden Behörden, definitiv stattfinden wird. Ende Juni 2026 genehmigte das Bundeswirtschaftsministerium unter Auflagen die Übernahme
für einen kolportierten Kaufpreis von 2,2 Milliarden Euro. Im November 2026 wurde bekannt, dass die geplante Übernahme auch von der Europäischen Kommission mit Bedingungen genehmigt wurde. Der Vollzug der Transaktion werde voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen.
Unternehmensgeschichte und Beteiligungsverhältnisse
Eigene Gesellschaften MediaMarkt und Saturn gibt es nicht mehr, lediglich die beiden Marken existieren unabhängig voneinander fort. Die Arbeitsteilung der Marken sieht vor, dass Saturn-Geschäfte häufig in Innenstädten platziert werden, während MediaMarkt-Geschäfte eher „auf der grünen Wiese“ liegend eingerichtet werden. Die Websites mediamarkt.de und saturn.de werden laut Impressum (Stand 2026) von der MMS E-Commerce GmbH betrieben.
Der MediaMarktSaturn-Konzern ist gesellschaftsrechtlich teils dezentral organisiert. Die einzelnen Märkte werden als rechtlich selbstständige Unternehmen geführt, deren Kapitalmehrheit jeweils der MediaMarktSaturn Retail Group gehört. Die Geschäftsführer der Märkte sind als Geschäftsführer in das Handelsregister eingetragen, haben aber durch die fortschreitende Zentralisierung kaum Entscheidungsbefugnisse bezüglich Warensortiment, Preise und Werbung. Die bekannten Werbekampagnen der Marken MediaMarkt, Saturn und redcoon werden von der internen Marketing-Organisation redblue Marketing GmbH in München konzipiert. Der Name bezieht sich auf die Hausfarben der beiden Marken. Die Werbeausgaben der MediaMarktSaturn-Gruppe beliefen sich 2007 auf rund 500 Millionen Euro.
1988 beteiligte sich der Kaufhof mit einer Mehrheit von 54 Prozent an der Holding der 1979 gegründeten Media-Märkte. MediaMarkt übernahm 1990 die konkurrierende Handelskette Saturn, an der Kaufhof bereits beteiligt war. Die Kaufhof Holding AG wurde 1996 mit der Metro Cash & Carry, der Deutschen SB-Kauf AG und der Asko Deutsche Kaufhaus AG (an denen eine Metro-Beteiligungsgesellschaft zuvor jeweils Anteile gehalten hatte) zur Metro AG verschmolzen. Seit der Verschmelzung zur MediaMarktSaturn Retail Group werden MediaMarkt und Saturn als eigenständige Marken in einem zentral gesteuerten Konzern geführt.
Der Metro-Konzern hielt nunmehr 75,41 Prozent am Kapital der Media-Saturn-Holding GmbH. Die Metro Holding ist ihrerseits als AG formal eigenständig, faktisch hielt zu der Zeit jedoch der Beteiligungskonzern Franz Haniel & Cie. die Fäden in der Hand und entscheidet bei strukturellen Fragen der Metro Holding. Ab Januar 2013 verfügte die Metro über rund 78 % der Anteile. Weitere 21,67 % gehören der Familie Kellerhals über ihre indirekt gehaltene Beteiligungsgesellschaft Convergenta Invest.
Bis zum 31. Dezember 2006 war Leopold Stiefel – einer der Gründer von MediaMarkt – Geschäftsführer und Gesellschafter der Media-Saturn-Holding. Seit dem 1. Januar 2011 fungierte Horst Norberg als Geschäftsführer. Er trat am 6. Mai 2014 mit sofortiger Wirkung zurück. Von 2014 bis 2018 war Pieter Haas Geschäftsführer. Dieser musste das Unternehmen mit sofortiger Wirkung nach einer dritten Reduzierung der Gewinnziele und einem damit verbundenem Kurssturz der Aktie im Oktober 2018 verlassen. Der ebenfalls entlassene Finanzchef Mark Frese übernahm bis zur Neubesetzung des Vorstandspostens mit Dieter Haag Molkenteller die Unternehmensleitung.
Im November 2018 wurde der ehemalige Spanien-Chef von Media-Saturn Ferran Reverter zum neuen Hauptgeschäftsführer berufen. Reverter wechselte 2021 zum FC Barcelona, woraufhin der neue Ceconomy-Vorstandsvorsitzende Karsten Wildberger zum neuen Geschäftsführer benannt wurde. Dieser legte sein Amt mit Wirkung zum 5. Mai 2025 nieder, da er am darauffolgenden Tag zum Digitalminister in der Bundesregierung ernannt wurde. Vorübergehende Nachfolger wurden der bisherige Finanzvorstand Dr. Kai-Ulrich Deissner, dessen Posten wiederum Remko Rijnders vorübergehend übernimmt.
Convergenta Invest, die Beteiligungsgesellschaft der Familie Kellerhals, befand sich seit 2011 in teils erbitterten Gesellschafterstreitigkeiten mit der Mehrheitsgesellschafterin Metro AG. Diese mündeten in Entscheidungen des OLG München und des Bundesgerichtshofs. Die Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern gingen danach aber weiter. Convergenta Invest schlug daher Ende 2016 vor, dass der Investor Clemens Vedder in den gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Convergenta Invest und Metro als Mediator aktiv wird. Vedder schlug nach Verhandlungen vor, dass Metro Kellerhals seine MSH-Anteile für rund 2,6 Mrd. Euro abkauft. Kellerhals stimmte dem Vorschlag zu, Metro lehnte ihn ab. Kellerhals starb am 25. Dezember 2017.
Der Gesellschafterstreit konnte im Dezember 2020 beigelegt werden, indem die Minderheitsbeteiligung von Convergenta in einen 29,9-Prozent-Anteil an Ceconomy umgewandelt wurde und Convergenta zudem 130 Millionen Euro erhielt.
Beirat Media-Saturn-Holding GmbH
Vor dem Hintergrund einer schleppenden Geschäftsentwicklung bei Metro-Saturn, insbesondere im Online-Handel, beschloss die Gesellschafterversammlung der Media-Saturn-Holding GmbH mit den Stimmen der Mehrheitsaktionärin, der Metro AG, in 2011 einen Beirat einzurichten. In diesem konnten wichtige Gesellschafterentscheidungen nur noch mit einfacher Mehrheit getroffen werden. Zuvor konnten diese aufgrund besonderer Vetorechte von Kellerhals/Convergenta (für wichtige Entscheidungen bedarf es 80 % der Stimmen) nur mit Zustimmung beider Gesellschafter, nämlich Convergenta und Metro AG, getroffen werden. Über den neu eingerichteten Beirat konnte Metro AG nun diese Entscheidungen auch ohne Zustimmung von Kellerhals treffen. Die Einrichtung eines solchen Beirats war in der Satzung für den Fall vorgesehen, dass sich der letzte Gründer-Gesellschafter aus dem operativen Geschäft zurückzieht – dies war mit dem Rückzug von Leopold Stiefel Ende 2006 der Fall gewesen.
Convergenta sah darin eine unzulässige Umgehung ihrer Gesellschafterrechte und focht den Gesellschafterbeschluss dagegen zunächst vor dem Landgericht Ingolstadt und dann vor dem OLG München an. Sie verlor diese Klage, da das OLG München für die Einrichtung des Beirats eine ausreichende Grundlage in dem Gesellschaftsvertrag sah. Metro ließ im Anschluss daran in einem schiedsgerichtlichen Verfahren feststellen, dass der Beirat für bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen ausschließlich zuständig ist und für Beschlüsse des Beirats die einfache Mehrheit nach Köpfen ausreicht (also Kellerhals kein Vetorecht hat).
Dazu gehören Entscheidungen über das Budget, den Kauf und Verkauf von Töchtern, Mietverträge sowie Personalien wie die Berufung von Geschäftsführern der Landesgesellschaften. Für andere Entscheidungen braucht Metro aufgrund des ursprünglichen Schiedsspruchs weiterhin eine Mehrheit von 80 Prozent, etwa für die Bestellung oder Abberufung von Geschäftsführern der Media-Saturn-Holding. Kellerhals/Convergenta klagte gegen die Vollstreckbarkeit dieses Schiedsspruchs, hatte damit aber nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. April 2015 keinen Erfolg.
Abstimmungsverhalten Metro in Gesellschafterversammlung
In einem weiteren Gesellschafterstreit ging es um die (vermeintliche) Pflicht der Metro AG, in der Gesellschafterversammlung in einem bestimmten Sinne abzustimmen. Anlass war eine Abstimmung Ende 2012 über verschiedene Standortmaßnahmen wie die Eröffnung neuer Standorte von Mediamarkt/Saturn im In- und Ausland und dem Neuabschluss von Mietverträgen. In der Gesellschafterversammlung der Media-Saturn-Holding stimmte Metro in neun Fällen gegen die jeweilige Standortmaßnahme mit der Begründung, es sei hierfür kein Gesellschafterbeschluss notwendig, vielmehr könne dies die Geschäftsführung alleine entscheiden.