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Mechthild von der Pfalz

Gräfin von Württemberg, verlobt im Alter von 8 Monaten 1419 und 1. Ehe 1436 (oder 1434) -1450 mit Ludwig I. von Württemberg; 2. Ehe 1452-1463 mit Albrecht VI. von Österreich, Erzherzogin von Österreich; Pfalzgräfin bei Rhein

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Mechthild von der Pfalz (* 7. März 1419 im Heidelberger Schloss; † 22. August 1482 daselbst) war eine kurpfälzische Prinzessin sowie durch Ehe Gräfin von Württemberg und Erzherzogin von Österreich.

Mechthilds Bedeutung für die deutsche Geschichte rührt nicht aus ihren dynastischen Verflechtungen, sondern auch aus ihrem Wirken für das Hochschulwesen im deutschen Südwesten.

Bis zum Tod ihres ersten Mannes Ludwig I. von Württemberg

Sie war das zweite Kind des Kurfürsten Ludwig III. von der Pfalz, genannt der Bärtige, und das erste aus seiner zweiten Ehe mit der Gräfin Matilda von Savoyen-Achaja und somit ältere Schwester des Kurfürsten Ludwig IV.

Bereits am 25. November ihres Geburtsjahres wurde sie als Säugling im Alter von acht Monaten mit dem damals siebenjährigen Grafen Ludwig I. von Württemberg (* 1412) verlobt. Sie wuchs in Heidelberg auf, der Stadt, in der ihr Urahn Ruprecht II. und sein Onkel Ruprecht I. 1386 die älteste Universität des heutigen Deutschlands, die „Ruprecht-Karls-Universität“ gegründet hatten.

Am 21. Oktober 1436 wurde die 17 Jahre zuvor vereinbarte Ehe mit Ludwig von Württemberg in Stuttgart geschlossen. Nach Vormundschaft (1419–1426) regierte er zunächst gemeinsam mit seinem Bruder Ulrich V. bis zur Landesteilung 1441. Ab da regierte er im Uracher Landesteil. Sie hatten fünf gemeinsame Kinder:

Mechthild (* nach 1436; † 1495), verheiratet seit 1454 mit Ludwig II., Landgraf von Hessen (1438–1471)

Ludwig II. (* 1439; † 1457), ab 1450 Graf von Württemberg-Urach

Eberhard V. im Bart (* 1445; † 1496), ab 1457 Graf von Württemberg-Urach, ab 1482 Graf von ganz Württemberg, ab 1495 als Eberhard I. Herzog von Württemberg

Elisabeth (* 1447; † 1505), verheiratet 1. seit 1470 mit Graf Johann III. von Nassau-Saarbrücken (1423–1472), und 2. ab 1474 mit Graf Heinrich dem Älteren zu Stolberg (1436–1511)

Am 24. September 1450 verstarb ihr Ehemann an einer Seuche, so dass ihr Einfluss am Uracher Hof sehr geschwächt war. Für sie als 31-jährige Witwe mit vier Kindern im Alter zwischen drei und dreizehn Jahren war dies eine heikle Situation.

Sofort versuchte ihr Schwager Graf Ulrich V. von Württemberg (der Vielgeliebte), die Vormundschaft über die vaterlosen Grafenkinder zu bekommen, wobei anzunehmen ist, dass seine väterliche Fürsorge vor allem den erbberechtigten Kindern galt. So bezog Mechthild noch im gleichen Jahr ihren Witwensitz in Böblingen, das ihr gemäß dem Ehevertrag als Wittum zustand.

Wie damals üblich waren nämlich im Verlobungsvertrag 1419 alle diesbezüglichen Einzelheiten festgelegt worden, so dass ihr dann ab der Eheschließung – als Ausgleich für ihre dann sicher auch nicht geringe Mitgift – als „Morgengabe“, also als späteres Witwengut im Todesfall ihres Mannes, die Städte Böblingen, Sindelfingen, Dagersheim und eine ganze Reihe weiterer Orte vertraglich zugesichert worden sind.

Dies bedeutete nicht nur, dass sie auf dem Schloss Böblingen residieren und über alle Einnahmen aus den Abgaben der zugeteilten Gebiete verfügen konnte, sondern ihr stand auch die tatsächliche, rechtsgültige Herrschaft über genau dieses Gebiet zu. So ist 1419 im oben erwähnten Vertrag auch festgelegt worden, dass ihr dort alle Bewohner zu huldigen hatten, und diese ihr den Gehorsam auch zu beeiden hatten. Zudem stand sie dort wie dann auch ihre spätere Schwiegertochter Barbara Gonzaga einem eigenen Hofgericht vor, welches die oberste Berufungsinstanz für das Böblinger Stadtgericht und die Dorfgerichte war.

Das damals noch recht kleine Böblingen war für die schöne Grafenwitwe durchaus attraktiv, denn es gehörte ein beliebter Jagdbezirk dazu, so dass Mechthild dort auch der standesgemäßen Jagdtätigkeit nachgehen konnte. Theodor Schön ging zu Anfang des 20. Jahrhunderts zumindest davon aus: „Stolz zu Roß, den Jagdfalken auf der schönen Hand, ging sie in der seenreichen Umgegend Böblingens auf die Reiherbeize.“

Zweite Ehe mit Erzherzog Albrecht VI.

Im Jahr 1452 heiratete sie in zweiter Ehe den Erzherzog Albrecht VI. von Österreich (* 18. Dezember 1418; † 2. Dezember 1463), einen Bruder des Kaisers Friedrich III. Aus dieser Ehe hatte sie keine Kinder.

Der hohe Rang ihres Mannes zeigte sich schon bei der Hochzeit am 10. August 1452 – die „Böblinger Fürstenhochzeit“ war das prachtvollste Ereignis in der Geschichte der Stadt. Mechthild wurde durch die Hochzeit zur Schwägerin des Kaisers und somit nach dessen Frau zur ranghöchsten Dame des ganzen Reiches. Trotz ihrer erneuten Heirat behielt sie ihr Böblinger Witwengut bei und kam auch immer wieder nach Böblingen und in den Böblinger Raum.

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