An diesem Tag

Max Weber

Deutscher Soziologe, Jurist, National- und Sozialökonom (1864–1920)

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Maximilian „Max“ Carl Emil Weber (* 21. April 1864 in Erfurt; † 14. Juni 1920 in München) war ein deutscher Soziologe und Nationalökonom. Obwohl seiner Ausbildung nach Jurist, gilt er als einer der Klassiker der Soziologie sowie der gesamten Kultur-, Sozial- und Geschichtswissenschaften.

Er lehrte als Privatdozent und außerordentlicher Professor an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin (1892–1894) und als ordentlicher Professor an den Universitäten Freiburg (1894–1896), Heidelberg (1897–1903), Wien (1918) und München (1919–1920). Krankheitsbedingt unterbrach er die universitäre Lehre in Heidelberg für viele Jahre, entfaltete aber in dieser Zeit eine außerordentlich produktive publizistische und journalistische Tätigkeit. Zudem versammelte er zum sonntäglichen Jour fixe namhafte Wissenschaftler, Politiker und Intellektuelle, deren Zusammentreffen den sogenannten „Mythos von Heidelberg“ als intellektuelles Zentrum begründeten.

Mit seinen Theorien und Begriffsprägungen hatte er insbesondere auf die Wirtschafts-, Herrschafts-, Rechts- und Religionssoziologie großen Einfluss. Auch wenn sein Werk fragmentarischen Charakter hat, wurde es dennoch aus der Einheit eines Leitmotivs entwickelt: des okzidentalen Rationalismus und der damit bewirkten Entzauberung der Welt. Eine Schlüsselstellung in diesem historischen Prozess wies er dem modernen Kapitalismus als der „schicksalsvollsten Macht unseres modernen Lebens“ zu. In der Wahl dieses Forschungsschwerpunktes zeigte sich eine Nähe zu seinem Antipoden Karl Marx, die ihm auch die Bezeichnung „der bürgerliche Marx“ eintrug.

Mit Webers Namen sind die Protestantismus-Kapitalismus-These, das Prinzip der Werturteilsfreiheit, der Begriff Charisma, das Gewaltmonopol des Staates sowie die Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik verknüpft. Aus seiner Beschäftigung mit dem „Erlösungsmedium Kunst“ ging eine gelehrte Abhandlung zur Musiksoziologie hervor. Politik war nicht nur sein Forschungsgebiet, sondern er äußerte sich auch als klassenbewusster Bürger und aus liberaler Überzeugung engagiert zu aktuellen politischen Streitfragen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik. Als früher Theoretiker der Bürokratie wurde er über den Umweg US-amerikanischer Rezeption zu einem der Gründungsväter der Organisationssoziologie gekürt.

Max Webers Ehefrau Marianne Weber engagierte sich politisch als Frauenrechtlerin, verfasste nach seinem Tod die erste und jahrzehntelang einzige Biographie ihres Mannes und gab einige seiner wichtigen Werke postum heraus.

Max Weber war ein selbstbewusstes Mitglied der bürgerlichen Klasse. In seiner Freiburger Antrittsrede 1895 stellte er sich seinen Zuhörern wie folgt vor: „Ich bin ein Mitglied der bürgerlichen Klassen, fühle mich als solches und bin erzogen in ihren Anschauungen und Idealen“. Das war er nach Jürgen Kaube im Hinblick auf „Besitz, politischer Stellung, Gelehrtentum, Bildung und Lebensstil“. Wolfgang J. Mommsen bezeichnete ihn als „klassenbewußten Bourgeois“ und ebenfalls als „bürgerlichen Marx“, der „als …Nachfahre französischer Hugenotten“ wie kaum jemand anderer mit solcher Konsequenz bürgerliche Lebensideale verfochten habe. Als Wissenschaftler konnte er sich laut Werner Gephart mit gutem Grund Jurist, Nationalökonom, Historiker, Soziologe und Kunstwissenschaftler nennen.

Max Weber wurde am 21. April 1864 in Erfurt als erstes von acht Kindern geboren, von denen sechs (vier Söhne und zwei Töchter) das Erwachsenenalter erreichten. Seine Eltern waren der Jurist und spätere Reichstagsabgeordnete der Nationalliberalen Partei Max Weber sen. (1836–1897) und Helene Weber, geborene Fallenstein (1844–1919), beide Protestanten mit hugenottischen Vorfahren; Helene Fallenstein war eine Enkelin des Kaufmanns Cornelius Carl Souchay. Sein 1868 geborener Bruder Alfred wurde ebenfalls Nationalökonom und Universitätsprofessor im Fach Soziologie, der 1870 geborene Bruder Karl wurde Architekt. Max Weber war über die mütterliche Linie Neffe von Hermann Baumgarten und Vetter von Fritz und Otto Baumgarten; sein Onkel väterlicherseits war der Textilfabrikant Carl David Weber. Über seine Tante mütterlicherseits Henriette Fallenstein (1840–1895) war er ein Neffe von Adolf Hausrath und damit Cousin von August und Hans Hausrath.

Max Weber wuchs in einer relativ intakten Familie auf, „deren Zusammenhalt sich nicht zuletzt in Streitigkeiten manifestierte“. Er galt als Sorgenkind, das bereits im Alter von zwei Jahren an Meningitis erkrankt war. Das Recht des Erstgeborenen machte er früh geltend und fühlte sich in der Familie als Vermittler von Streitigkeiten zwischen Eltern und Kindern. Die schulischen Anforderungen bewältigte er „mühelos und mit Bravour“. Mit dreizehn las er Werke der Philosophen Arthur Schopenhauer, Baruch de Spinoza und Immanuel Kant, aber auch Belletristik wie Werke von Goethe.

Nach dem Abitur am Königlichen Kaiserin-Augusta-Gymnasium in Charlottenburg studierte Weber von 1882 bis 1886 Jura, Nationalökonomie, Philosophie, Theologie und Geschichte in Heidelberg, Straßburg, Göttingen und Berlin. In seinem Hauptfach Jura war einer seiner Studienschwerpunkte römisches Recht und die für die damalige Juristenausbildung in Deutschland vorgeschriebene Pandektenwissenschaft, eine auf der Sammlung von römischen Rechtstexten systematisierten Rechtswissenschaft, die auch die Grundlage für das 1900 verabschiedete Bürgerliche Gesetzbuch bildete. Nur teilweise war sein Studium von seinem Wehrdienst 1883/1884 als Einjährig-Freiwilliger in Straßburg unterbrochen, wo er die historischen Seminare seines Onkels Hermann Baumgarten besuchen konnte. Die Militärzeit erlebte er anfangs als „stumpfsinnig“ und beendete sie als Reserveoffizier. Während des Straßburger Militärdienstes verbrachte er viel Zeit in der Familie seines Onkels, „ein alter 48-er Liberaler“, der für ihn zu einer Art Ersatzvater und Mentor wurde. Sein studentischer Alltag war einerseits von harter Arbeit, ausgiebiger Lektüre und intellektuellen Kontakten, andererseits vom damaligen Studentenleben zwischen Mensuren und exzessiven Trinkgewohnheiten geprägt. Weber war Mitglied der Studentenverbindung Burschenschaft Allemannia (SK), aus der er per Brief vom 17. Oktober 1918 seinen Austritt erklärte. In seinem Austrittsbrief an den Vorsitzenden der Philisterkommission hob er die Verdienste der Verbindung für die „Pflege der Männlichkeit“ hervor, kritisierte aber die „geistige Inzucht“ und „Beschränkung des persönlichen Verkehrs“ des Verbindungswesens, die ihn zu dieser Entscheidung bewogen habe.

Nach bestandenem Ersten Juristischen Staatsexamen am 15. Mai 1886 am Oberlandesgericht Celle begann Max Weber ein vierjähriges Referendariat in Berlin, das er am 18. Oktober 1890 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen abschloss. 1886 war er auch aus finanziellen Gründen in sein Berliner Elternhaus zurückgekehrt, wo er bis zu seiner Hochzeit 1893 wohnte. Die Metropole Berlin, in der Weber gut 25 Jahre seines Lebens verbrachte, prägte mit ihren vielfältigen Kommunikationskreisen die bürgerliche Erfahrungswelt des jungen Akademikers.

Noch während des Referendariats wurde Weber mit der Dissertation Die Entwickelung des Solidarhaftprinzips und des Sondervermögens der offenen Handelsgesellschaft aus den Haushalts- und Gewerbegemeinschaften in den italienischen Städten am 1. August 1889 an der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin zum Dr. jur. (mit der Note magna cum laude) promoviert. Sein Doktorvater war der Jurist und Handelsrechtler Levin Goldschmidt. Bei der öffentlichen Disputation kam es zur berühmten Intervention von Theodor Mommsen: „Sohn, da hast Du meinen Speer, meinem Arm wird er zu schwer.“ Schon in dieser Erstlingsschrift entdeckt der Rechtshistoriker Gerhard Dilcher „spätere Grundfiguren des Weberschen soziologischen Denkens“, wie „Gemeinschaft“ und „Gesellschaft“ sowie das „Erklärungsparadigma der Rationalisierung“.

Universitätslaufbahn und politische Positionen

Im Februar 1892 erfolgte die Habilitation für Handelsrecht und Römisches Recht bei August Meitzen in Berlin mit der unmittelbar anschließenden Ernennung zum Privatdozenten. Webers Habilitationsschrift trug den Titel Die römische Agrargeschichte in ihrer Bedeutung für das Staats- und Privatrecht. Nach dieser „glänzenden Juristenkarriere“ wurde er im Oktober 1893, im Alter von 29 Jahren, zum außerordentlichen Professor für Handelsrecht und deutsches Recht an der juristischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität ernannt und weiterhin mit der Vertretung seines erkrankten Lehrers Levin Goldschmidt beauftragt. Im gleichen Jahr heiratete er in Oerlinghausen seine Cousine Marianne Schnitger, die später als Frauenrechtlerin, Schriftstellerin und Politikerin aktiv wurde. Die Ehe blieb kinderlos.

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