Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., kurz Max-Planck-Gesellschaft oder MPG, ist eine der führenden deutschen Institutionen im Bereich der Grundlagenforschung. Der gemeinnützige Verein mit satzungsgemäßem Sitz in Berlin unterhält 84 Forschungseinrichtungen, die meisten sind Max-Planck-Institute. Die Generalverwaltung in München wird von einem oder mehreren Generalsekretären geleitet.
Die Max-Planck-Gesellschaft ging 1948 aus der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften hervor und setzt gemäß § 1 der Satzung deren Tradition fort. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln von Bund und Ländern.
Die Max-Planck-Gesellschaft widmet sich vorwiegend der natur-, sozial- und geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Die Arbeit ihrer Forschungseinrichtungen ergänzt die Forschung an Hochschulen und anderen Forschungsorganisationen, indem Schwerpunkte in Forschungsbereichen gesetzt werden, die aufgrund ihrer Transdisziplinarität oder der hohen notwendigen Ressourcen nicht von anderen Einrichtungen der Grundlagenforschung erschlossen werden können. Die Max-Planck-Gesellschaft kooperiert mit zahlreichen Universitäten und anderen Partnern. Die Forschungsergebnisse dienen der Allgemeinheit.
Die Max-Planck-Gesellschaft genießt seit Jahrzehnten globale Anerkennung und hat mit gegenwärtig 31 Nobelpreisträgern die drittmeisten Nobelpreisträger weltweit und die meisten in Europa hervorgebracht. Laut einer Analyse des Magazins Nature im Jahr 2025 zählt sie international zu den forschungsstärksten Institutionen der Welt.
Im Mai 1945 wurde begonnen, das System der deutschen Forschung neu zu ordnen. So wurde von Göttingen aus unter der Führung von Ernst Telschow die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) wieder aufgebaut, deren kommissarischer Präsident Max Planck wurde, der Mitbegründer der Quantenphysik. Nach seiner Rückkehr aus der englischen Internierung trat Otto Hahn am 1. April 1946 dessen Nachfolge an. Am 11. September 1946 wurde in Bad Driburg auf Initiative der britischen Besatzer eine neue Forschungsgesellschaft unter dem Namen „Max-Planck-Gesellschaft“ in der britischen Zone gegründet, da die Briten auf einem anderen Namen für die KWG bestanden. Der damals 88-jährige Max Planck wurde Ehrenpräsident. Der Militärgouverneur der amerikanischen Besatzungszone, General Lucius D. Clay, plante indessen die KWG vollständig aufzulösen. Erst Ende 1947 rückte er von diesem Plan ab.
Die heutige Max-Planck-Gesellschaft wurde in der Folge am 26. Februar 1948 in der britischen und amerikanischen Besatzungszone unter der Präsidentschaft von Otto Hahn und der Leitung von Generalsekretär Ernst Telschow als Nachfolgeorganisation der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft (KWG) in Göttingen gegründet. Am 24. Februar 1948 war die erste, nur in der britischen Zone tätige Max-Planck-Gesellschaft aufgelöst worden, um der Neugründung Platz zu machen.
Zu dieser neu gegründeten Max-Planck-Gesellschaft gehörten zunächst nur die Institute der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden britischen und amerikanischen Besatzungszone, der sogenannten Bizone. Erst im November 1949 traten die in der französischen Besatzungszone gelegenen früheren KWG-Institute der Max-Planck-Gesellschaft bei und 1953 auch die ehemaligen Berliner Institute, die zwischenzeitlich zur Stiftung Deutsche Forschungshochschule zusammengefasst worden waren. Die in der sowjetischen Besatzungszone befindlichen Institute der KWG wurden unter Robert Havemann der Akademie der Wissenschaften (später: Akademie der Wissenschaften der DDR) zugeschlagen.
Vereinbarungen zur Finanzierung
Zunächst wurde jedes Institut im Rahmen der Kulturhoheit jeweils alleine von dem Land finanziert, in dem es seinen Sitz hatte. Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland kam es am 24. März 1949 zum Staatsabkommen über die Finanzierung wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen, dem sogenannten Königsteiner Staatsabkommen, in dem die länderübergreifende Finanzierung festgelegt wurde. Dieses Staatsabkommen stellte die unmittelbare Finanzierung der Max-Planck-Gesellschaft sicher. Das Abkommen wurde zunächst auf fünf Jahre abgeschlossen und dann erst bis 1959 und dann noch mehrmals bis Ende 1969 verlängert. Bis 1964 haben die Länder die investiven Ausgaben nur in einem eingeschränkten Umfang finanziert. Bereits seit Ende der 1950er Jahre wurden vom Bund die baulichen Investitionen auf der Basis von Zuwendungen nach § 64a Reichshaushaltsordnung finanziert.
Ab 1964 wurde zwischen Bund und Ländern ein Verwaltungsabkommen geschlossen, das die paritätische Mitfinanzierung der Länder bei den Investitionen und des Bundes bei den laufenden Betriebsausgaben vorsah. Da der Bund seine Zuwendungen via Verwaltungsakt – Zuwendungsbescheid mit Bewilligungsbedingungen – bewilligte und die Länder aufgrund des Königsteiner Staatsabkommens durch die hierfür eingerichtete Geschäftsstelle (Vorläufer der BLK-Geschäftsstelle und jetzt GWK-Geschäftsstelle), war die Bewilligung der Bund-Länder-Mittel nicht einheitlich und unterschiedlich geregelt. Auf Drängen der Rechnungshöfe kam es daher 1968 erstmals zu Bewirtschaftungsregelungen, die von Bund und Ländern einheitlich zugrunde gelegt worden sind. Diese Finanzierungsregelungen wurden im Laufe der nächsten Jahre immer weiter verfeinert. Mit der Budgetierung erfolgte im Bereich der Stellenbewirtschaftung, der Deckungsfähigkeit und der Mehreinnahmenverwendung eine erhebliche Flexibilisierung.
Mit der Neuordnung des Haushaltsrechts im Jahr 1969 auf Seiten des Bundes und Länder und die Einfügung des Art. 91b GG wurde die Grundlage gelegt, für die 1975 unterzeichnete Rahmenvereinbarung Forschungsförderung sowie die Ausführungsvereinbarung Max-Planck-Gesellschaft, welche die Finanzierungsgrundlagen und notwendigen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern regelt.
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands (1990)
Nach dem Fall der Berliner Mauer startete die Max-Planck-Gesellschaft ein „Sofortprogramm“ für Wissenschaftler in Ostdeutschland: Sie richtete 27 Arbeitsgruppen an ostdeutschen Universitäten (befristet bis 1998) und vorübergehend zwei Außenstellen von Max-Planck-Instituten ein. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 begann der eigentliche „Aufbau Ost“ mit der Gründung neuer Max-Planck-Institute in Ostdeutschland. Bis 1998 wurden 18 neue Institute in den neuen Ländern gegründet. Die Zahl der Max-Planck-Institute erhöhte sich dadurch um rund ein Drittel. Im gleichen Zeitraum mussten in den alten Bundesländern aufgrund des „föderalen Konsolidierungsprogramms“ 740 Stellen abgebaut werden. Die Forschungseinrichtungen der vormaligen DDR wurden großenteils in die Leibniz-Gemeinschaft überführt.
1992 verlegte die Max-Planck-Gesellschaft ihren juristischen Sitz von Göttingen nach Berlin. 1998 feierte sie ihr 50-jähriges Bestehen. 2006 zog das 1994 in Berlin-Mitte gegründete Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte in sein neues Gebäude in Berlin-Dahlem um. Damit war der „Aufbau Ost“ abgeschlossen.
Im Jahr 1997 wurde vom damaligen Präsidenten der MPG Hubert Markl die Kommission „Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus“ eingesetzt. Sie stand unter Vorsitz von zwei Historikern, die der Max-Planck-Gesellschaft nicht angehören: Reinhard Rürup (Technische Universität Berlin) und Wolfgang Schieder (Universität zu Köln). Das Forschungsprogramm Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus wurde im 1999 mit einer internationalen Konferenz eröffnet. Mit diesem Projekt bekannte sich die Max-Planck-Gesellschaft dazu, dass sie im Blick auf Institute, Personal und Aufgaben in der direkten Nachfolge der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft steht. Auch deren Beziehungen zum NS-Regime sind Teil der Vergangenheit der Max-Planck-Gesellschaft. Das Projekt war organisatorisch am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte angesiedelt. Die Kommission arbeitete bis Ende 2005. Die Ergebnisse des Projekts sind in der Buchreihe Geschichte der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Nationalsozialismus dokumentiert. Sie umfasst 17 Bände, die in den Jahren 2000 bis 2008 erschienen.