Beim Massaker in den Ardeatinischen Höhlen wurden am 24. März 1944 in den beiden verbundenen Höhlengängen im Süden Roms an der Via Ardeatina im Quartiere Ardeatino 335 italienische Zivilisten, darunter 75 jüdische Geiseln, erschossen. Die Opfer waren ausschließlich Jungen und Männer. Den Befehl dazu gaben die verantwortlichen Offiziere der Wehrmacht, Generalfeldmarschall Albert Kesselring, Generaloberst Eberhard von Mackensen und Generalleutnant Kurt Mälzer (Stadtkommandanten von Rom), als Vergeltungsmaßnahme für den Tod von 33 Südtiroler Angehörigen des Polizeiregiments „Bozen“, die tags zuvor bei einem von der Resistenza durchgeführten Bombenanschlag in Rom, Via Rasella, getötet worden waren. Organisiert und durchgeführt wurde das Massaker vom Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) Rom, Herbert Kappler.
Die heute als Ardeatinische Höhlen (ital. Fosse Ardeatine) bekannten Stollen befinden sich im Quartiere Ardeatino im Süden Roms an der Via Ardeatina, unweit der Calixtus-Katakombe. Es handelt sich dabei um zwei kurze, miteinander verbundene Sandsteinhöhlen, welche einst zur Untertagebau-Gewinnung von Puzzolanen angelegt wurden. Wann die gewerbliche Nutzung der Höhlen als Steinbruch endete, ist nicht bekannt.
Das Attentat in der Via Rasella
Am 23. März 1944 explodierten in Rom gegen 15 Uhr an der Kreuzung Via Rasella und Via del Boccaccio eine in einem Müllkarren verborgene Bombe und eine präparierte Mörsergranate. 33 von insgesamt 156 zu diesem Zeitpunkt vorbeimarschierenden Angehörigen der 11. Kompanie des III. Bataillons des Polizeiregiments „Bozen“, eines von vier Südtiroler Polizeiregimentern, wurden getötet, 67 verwundet. Außerdem starben zwei italienische Zivilisten. Die deutschen Soldaten waren mit Gewehren und teilweise mit Handgranaten bewaffnet und führten mindestens ein Maschinengewehr mit sich, das nach dem Anschlag auch zum Einsatz kam. An diesem Tag marschierte die Einheit mit fertiggeladenen Gewehren. Möglicherweise rechneten die deutschen Offiziere wegen des Datums mit Schwierigkeiten. Es war der 25. Jahrestag der Gründung der faschistischen Kampfbünde der „Schwarzhemden“, die von Mussolini am 23. März 1919 als „Fasci italiani di combattimento“ gegründet worden waren.
Eine römische Gruppe der Resistenza hatte den immer gleichen Weg der militärischen Einheit zu ihrem Wachdienst am Viminal registriert, das Attentat lange geplant und gut vorbereitet. Sie gehörte zur Kommunistischen Partei. Der Anschlag war durch den Militärausschuss des Nationalen Befreiungskomitees (Comitato di Liberazione Nazionale, CLN) gebilligt worden.
Vorbereitung der sogenannten Sühnemaßnahme
Noch am Tag des Attentats berieten Generaloberst Eberhard von Mackensen, Oberbefehlshaber der 14. Armee, Generalleutnant der Luftwaffe Kurt Mälzer, Stadtkommandant von Rom, und SS-Obersturmbannführer Herbert Kappler geeignete Repressalien. Kappler schlug vor, für jeden gefallenen Deutschen zehn Italiener zu erschießen. Er erbot sich, die Opfer dafür in den Gefängnissen des Sicherheitsdienstes der SS aufzutreiben. Albert Kesselring stimmte dem zu. Am Abend noch kam Hitlers Zustimmung zum Vorschlag aus Rom; Generaloberst Alfred Jodl bestimmte, dass die Exekution bis zum nächsten Abend durchzuführen sei und dem Sicherheitsdienst, also Kappler, obliege.
Kappler hatte die Anzahl der Todeskandidaten in den Gefängnissen des Sicherheitsdienstes überschätzt, obwohl auch die noch nicht zum Tode Verurteilten einbezogen wurden. Er geriet bei der Realisierung der Exekution deswegen in Schwierigkeiten. Es war die Erschießung von 320 Personen angeordnet. Als einer der beim Anschlag Verletzten ebenfalls gestorben war, ging es um 330 standrechtlich zu erschießende Personen. Der faschistische Polizeichef Italiens und Roms, Pietro Caruso, überwies ihm in Zusammenarbeit mit Pietro Koch, dem Chef einer gefürchteten parapolizeilichen Spezialeinheit, 50 Insassen römischer Gefängnisse (Via Tasso und Regina-Coeli-Gefängnis) und Straflager, was aber immer noch nicht ausreichte. Die noch fehlenden und fünf mehr requirierte Kappler unter den Juden, die auf ihre Deportation warteten.
Kappler wählte die Fosse Ardeatine als Ort für die Exekution aus.
Erschießung und Bekanntgabe der Maßnahme
Die Gefangenen wurden, die Hände mit Stricken hinter dem Rücken zusammengebunden, auf Lastwagen zu den Ardeatinischen Höhlen gebracht. Dort wurden sie in Gruppen zu je fünf Mann in die Höhlen geführt, mussten dort niederknien und erhielten auf Kommando von SS-Hauptsturmführer Carl-Theodor Schütz einen Genickschuss. SS-Hauptsturmführer Erich Priebke strich ihre Namen von der Liste. Die Hinrichtungen dauerten von etwa 14 Uhr bis gegen 19 Uhr. Als die Leichenberge zu hoch wurden, mussten die neuen Opfer sich auf die bereits getöteten legen. 80 bis 90 SS-Männer, unter ihnen der SS-Scharführer Karl Weidner (Meran, 1908–2004), führten die Hinrichtungen durch. Die Gefangenen, die unter Bewachung vor den Höhlen warteten, konnten die Schüsse hören. Kappler beteiligte sich an den Erschießungen. Ob die Opfer tot waren, wurde nicht kontrolliert. Nach Abschluss der Bluttat wurden die Höhlen gesprengt, manche könnten erst dabei umgekommen sein.
Erst einen Tag nach dem Massaker, mittags am 25. März, wurde von deutscher Seite in einem offiziellen Kommuniqué, das am 24. März um 22.55 Uhr vom deutschen Kommando in Rom herausgegeben worden war, das bereits erfolgte Massaker bekanntgegeben:
326 der 335 Opfer konnten inzwischen identifiziert werden. Unter ihnen befanden sich der Offizier Giuseppe Cordero Lanza di Montezemolo und der Lehrer Pilo Albertelli. Von den neun nicht identifizierten sind allerdings zum Teil Namen und Opfergruppe bekannt. Da mehr Gefangene zum Tatort gefahren wurden, als auf den Todeslisten standen, wurden statt 330 Männern 335 erschossen. Von den meisten ist der Beruf bekannt. Es waren mehrheitlich politische Gefangene und Intellektuelle, zahlreiche Brüder, Väter und Söhne. Unter ihnen befanden sich 77 Arbeiter, 57 Angestellte oder Beamte des öffentlichen Dienstes, 54 Angehörige kaufmännischer Berufe, 38 Offiziere, darunter fünf Generäle, 17 Straßenhändler, zwölf Bauern, zwölf Rechtsanwälte, neun Studenten, acht Künstler, sechs Architekten oder Ingenieure, fünf Professoren bzw. Lehrer, fünf Industrielle, fünf Soldaten, vier Metzger, drei Ärzte, ein Bankkaufmann und ein Priester. Der jüngste Tote war 15 Jahre alt, der älteste 74. 75 waren Juden, darunter auch der aus Deutschland geflüchtete Heinz Erich Tuchmann.
Generaloberst Alfred Jodl wurde im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde am 16. Oktober 1946 vollstreckt.
Generalfeldmarschall Albert Kesselring wurde 1947 wegen der Geiselerschießungen verurteilt und kam 1952 frei.
Generaloberst Eberhard von Mackensen wurde 1947 wegen des Massakers zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde auf 17 Jahre Freiheitsstrafe abgemildert. Er wurde 1952 freigelassen.
Generalleutnant Kurt Mälzer wurde 1947 wegen des Massakers zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde in eine Freiheitsstrafe abgemildert. Er starb 1952 in Haft.
SS-Gruppenführer Wilhelm Harster, Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) in Italien seit dem 9. November 1943, wurde in den Niederlanden verurteilt und verbüßte dort sechs von zwölf Jahren Strafe. Wegen des Massakers wurde keine Anklage erhoben.