An diesem Tag

Martin Sichert

Deutscher Politiker (AfD)

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Martin Johannes Sichert (* 10. Juni 1980 in Nürnberg) ist ein rechtsextremer deutscher Politiker (AfD). Er ist seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages und war von 2017 bis 2019 bayerischer Landesvorsitzender der AfD. Sichert ist gesundheitspolitischer Koordinator der AfD.

Sichert besuchte in den Jahren 1986 bis 1990 die Grundschule Schwarzenbruck und von 1990 bis zum Abitur 1999 das Willibald-Gluck-Gymnasium Neumarkt in der Oberpfalz. Von 1999 bis 2006 studierte er Betriebswirtschaftslehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg mit dem Abschluss als Diplom-Kaufmann. Er arbeitete über sieben Jahre in Regensburg.

In den Jahren 2001 bis 2004 war Sichert Mitglied der Jungen Liberalen. Im Jahr 2004 unterlag er in einer Kampfkandidatur um den Landesvorsitz dem späteren bayerischen FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzenden, Martin Hagen. Im Jahr 2008 war er Mitglied der SPD und von 2009 bis 2012 Mitglied in der FDP.

Unter dem damaligen AfD-Parteichef Bernd Lucke lief gegen Sichert ein Parteiausschluss-Verfahren wegen Rechtsextremismus-Verdachts. Sichert soll nach Aussagen von Lucke unter anderem behauptet haben, im Zweiten Weltkrieg hätten die „zwei größten Massenmörder“ gesiegt, und gefordert haben, einen Sexualtäter zur Frau umzuoperieren und nackt nach Marokko zurückzuschicken.

Sichert war Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Nürnberg/Schwabach und vom 25. November 2017 bis 14. September 2019 Landesvorsitzender der AfD Bayern.

Im Mai 2022 zog Sichert aus privaten Gründen von Bayern nach Zetel im Landkreis Friesland. Seit 2024 ist er Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Friesland-Wittmund.

Martin Sichert ist Mitglied des Vereins Mensa in Deutschland.

Sichert ist mit einer Jesidin verheiratet und hat zwei Kinder. Das Paar lebt getrennt.

Bei der Bundestagswahl 2017 kandidierte Sichert als Direktkandidat im Bundestagswahlkreis Nürnberg-Nord und zog über die bayerische Landesliste in den Bundestag ein. Im 19. Deutschen Bundestag war er ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie.

Bei der Bundestagswahl 2021 trat Sichert erneut im Wahlkreis Nürnberg-Nord an und wurde über die Landesliste der AfD Bayern wiedergewählt.

Nach seinem Umzug nach Niedersachsen übernahm Sichert das Wahlkreisbüro der AfD in Wilhelmshaven. Bei der Bundestagswahl 2025 kandidierte er im Bundestagswahlkreis Friesland – Wilhelmshaven – Wittmund sowie auf Platz 3 der Landesliste der AfD Niedersachsen. Er zog über die niedersächsische Landesliste in den 21. Deutschen Bundestag ein und gehört dort dem Ausschuss für Gesundheit sowie dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe an.

Am 30. Januar 2025 wurde die Immunität von Sichert durch den 20. Deutschen Bundestag zur Durchführung von Strafverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz aufgehoben. Am 26. Juni 2025 hob auch der 21. Deutsche Bundestag Sicherts Immunität auf. Sichert hatte in einem inzwischen gelöschten Beitrag das Foto einer Jugendlichen veröffentlicht, die 2023 zusammen mit Gleichaltrigen über mehrere Stunden eine 13-Jährige misshandelt hatte. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem die Mutter der Jugendlichen ihren Strafantrag in einer außergerichtlichen Verständigung zurückgezogen hatte.

Kandidatur zur Landratswahl in Friesland

Sichert bewarb sich um das Amt des Landrats des Landkreises Friesland, das bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 neu besetzt wird; Amtsinhaber Sven Ambrosy (SPD) tritt nicht erneut an. Am 21. Juli 2026 lehnte es der Kreiswahlausschuss in Jever mit fünf zu einer Stimme ab, Sichert als Bewerber zuzulassen. Der Ausschuss folgte damit einem Gutachten des niedersächsischen Innenministeriums. Angeführt wurden in Votum seine Mitgliedschaft und Ämter in der AfD Niedersachsen, die vom niedersächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, sowie Äußerungen Sicherts in sozialen Netzwerken. Sichert zeige ein „ethnopluralistisches“ Weltbild, er betrachte Staatsbürger mit Migrationshintergrund also nicht als Deutsche. Des Weiteren lägen bei Sichert islamfeindliche Tendenzen vor.

In Niedersachsen müssen Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister schon seit Langem die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Rechtsgrundlage der Prüfung durch das Innenministerium war eine im Frühjahr 2026 mit den Stimmen von SPD und Grünen im Niedersächsischen Landtag beschlossene Änderung des niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes, nach der Wahlausschüsse bei Bewerbern für kommunale Spitzenämter bei berechtigten Zweifeln an deren Verfassungstreue die Kommunalaufsicht einschalten kann, die nach der Überprüfung eine nicht bindende Empfehlung an den Wahlausschuss abgibt. Vor der Neuerung geschah die Überprüfung ausschließlich durch die Wahlausschüsse.

Sichert nannte die Entscheidung eine „Schande“ und bezeichnete sich als verfassungstreu. Ein Rechtsbehelf ist nach dem Kommunalwahlgesetz erst nach der Wahl möglich, durch Einspruch beim neu gewählten Kreistag oder Klage beim Verwaltungsgericht. Der niedersächsische AfD-Landesvorsitzende Ansgar Schledde kritisierte die Entscheidung. Zur Landratswahl zugelassen wurden Rolf Neuhaus (parteilos, unterstützt von SPD und Grünen), Sibylle Raquet (FDP, unterstützt von der CDU) und Jan-Ole Möller (Die PARTEI).

Gegen seinen Ausschluss von der Wahl beantragte Sichert beim Verwaltungsgericht Oldenburg am 5. August 2026 den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Das Gericht lehnte den Antrag am 17. August 2026 ab. Die Überprüfung von Entscheidungen durch Wahlorgane sei grundsätzlich erst nach einer Wahl im Rahmen eines Wahleinspruchs möglich, weil andernfalls eine termingerechte Wahl in Gefahr sei. Eine Ausnahme gelte nur bei offenkundigen Fehlern. Diese seien im vorliegenden Fall jedoch nicht gegeben. So habe der Wahlausschuss nicht ausschließlich auf die Parteimitgliedschaft Sicherts, sondern auch auf dessen Tätigkeit als Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter sowie auf von Sichert getätigte Äußerungen abgestellt. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung am 4. September 2026.

Nach der Bundestagswahl 2017 charakterisierten Journalisten der Wochenzeitung Die Zeit Sichert innerhalb der rechtspopulistischen AfD als „nationalkonservativ“ und befanden, er habe sich im Interview mit einer Lokalzeitung „als eine Art AfD-Robin-Hood“ präsentiert. Dort habe er gesagt, er wolle eine Stimme sein für „den Obdachlosen unter der Brücke, die Rentner, die Pfandflaschen sammeln müssen“, sowie für die Frauen „gerade aus Parallelgesellschaften, die nicht frei sind in der Wahl ihres Ehepartners“. Den politischen Gegner SPD nannte er „Scharia-Partei Deutschlands“.

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