Mark war der Name verschiedener gesetzlicher Zahlungsmittel der Sowjetischen Besatzungszone in Deutschland und der DDR von 1948 bis 1990. Sie wurden ab 1948 von der Deutschen Notenbank und ab 1968 von der Staatsbank der DDR herausgegeben. Folgende auf „Mark“ lautende Währungen wurden im Territorium der DDR emittiert:
Deutsche Mark der Deutschen Notenbank (DM) 24. Juli 1948 bis 31. Juli 1964
Mark der Deutschen Notenbank (MDN) 1. August 1964 bis 31. Dezember 1967
Mark (M) der Deutschen Demokratischen Republik (auch Mark der DDR) 1. Januar 1968 bis 30. Juni 1990
Eine Mark war unterteilt in 100 Pfennig (Pf.).
Die Mark der DDR war eine Binnenwährung, das heißt im Außenhandel und internationalen Reiseverkehr nicht konvertierbar. Einfuhr und Ausfuhr von Mark waren verboten und standen unter Strafe. Im internationalen Zahlungsverkehr wurde mit Valuta-Verrechnungseinheiten bzw. der Valuta-Mark gerechnet. Ausländisches Geld (Sorten) war im DDR-Einzelhandel als Zahlungsmittel in der Regel nicht zugelassen. Ausgenommen waren die Intershops, in denen ausschließlich mit harten Währungen (Devisen oder Westgeld) oder den zur sofortigen staatlichen Abschöpfung der Devisen eingeführten sogenannten Forumschecks bezahlt werden konnte. Für Reisen in andere sozialistische Länder konnten DDR-Bürger in begrenztem Umfang auch Mark in andere Landeswährungen tauschen. Reisende aus dem westlichen Ausland mussten ab 1964 als Mindestumtausch einen festgelegten Betrag in Mark der DDR wechseln. Diese Regelung wurde im inoffiziellen Sprachgebrauch als „Zwangsumtausch“ bezeichnet.
Die Kaufkraft der Mark der DDR lässt sich nur sehr eingeschränkt mit der der Deutschen Mark (DM) der Bundesrepublik Deutschland vergleichen: Für viele in der DDR subventionierte oder preiskontrollierte Güter des täglichen Grundbedarfs wie Grundnahrungsmittel, Wohnungen oder öffentliche Verkehrsmittel, aber auch für Bücher hatte sie eine deutlich höhere Kaufkraft als die Deutsche Mark in der Bundesrepublik. Für Konsumgüter wie Fernsehgeräte oder Autos war ihre Kaufkraft dagegen deutlich geringer. Auf dem freien Markt wurde die Mark der DDR lange Zeit für etwa 0,2 Deutsche Mark gehandelt; auch dies taugt aber nur sehr bedingt zur Einschätzung der Kaufkraft. Der Mauerbau im Jahr 1961 ließ den Kurs zur Westmark durch verknapptes Angebot vorübergehend auf fast 2:1 steigen, um sich danach wieder zurückzubilden. Intern wurde mit Hilfe sogenannter Richtungskoeffizienten im Jahr 1988 eine Deutsche Mark 4,40 Mark (der DDR) gleichgesetzt. Im Durchschnitt erzielten die Kombinate der DDR in den Jahren 1987 bis 1989 für eine aufgewendete Mark im NSW-Export 0,23 DM. Offizieller Kurs war jedoch stets 1:1 – allerdings war eine Konversion von M in DM nur sehr begrenzt möglich. Für genehmigte Reisen in die Bundesrepublik Deutschland konnte zum Beispiel bei der Staatsbank der DDR ein fester Betrag von 15 Mark gewechselt werden.
Die Kaufkraft der DDR-Mark lässt sich am besten an den Preisen in der DDR abschätzen, wenn man diese in Relation zu den durchschnittlichen Einkommen betrachtet. Nach den Tabellen zur Rentenberechnung war ein durchschnittliches Monatseinkommen in der DDR zum Beispiel:
Die Preise blieben bei vielen Produkten über Jahre stabil und wurden häufig nur durch Veränderungen der abgepackten Mengen angepasst (runde Preise, dafür aber unrunde Packungsmengen). Bei der Einführung neuer Produkte wurden ebenfalls Preiserhöhungen durchgeführt. Indirekte Preiserhöhungen wurden gelegentlich durch Sortimentsverschiebungen in den Mengen vorgenommen, sodass billigere Artikel in geringerer Zahl als teurere produziert wurden. Weiterhin gab es Preiserhöhungen im Vergleich zu ähnlichen Vorgängerprodukten, was mit einer „Gebrauchswerterhöhung“ begründet wurde. Bei alkoholischen Getränken gab es seit den 1960er Jahren mindestens zwei offiziell bekanntgegebene Preis- bzw. Alkoholsteuererhöhungen. Für gewerbliche und private Abnehmer gab es teilweise verschiedene Preise für die gleichen Produkte, beispielsweise für Baustoffe. Gelegentlich waren auch Bezugsscheine nötig, etwa der „Bleischein“ für den Kauf von Autoakkumulatoren, den man nur für die Abgabe eines alten erhielt.
Die Preise für „Grundbedürfnisse“ (Grundnahrungsmittel, Mieten, Energie, Fahrkarten, Zeitungen) waren auf Vorkriegsniveau eingefroren. Viele Preise wurden über Jahrzehnte staatlich subventioniert und dadurch konstant niedrig gehalten. Dagegen waren die Preise für „Luxusgüter“, zu denen auch Fernseher und Waschmaschinen gezählt wurden, extrem überhöht. Die durchschnittlichen Nettolöhne betrugen etwa 800 M, die durchschnittlichen Renten betrugen etwa 300–600 M (1988). Schätzungen aufgrund von Berechnungen des Warenkorbs gehen heute davon aus, dass die Kaufkraft der Mark der DDR 1989 insgesamt etwa genauso groß war wie die der D-Mark.
– Durchschnittliche Werte, wobei es regionale Abweichungen, besonders bei der Wohnungsmiete und bei Lebensmitteln, gab. –
Am 20. Juni 1948 wurde zur Währungsreform in der Trizone (die drei westlichen Besatzungszonen) die Reichsmark abgeschafft und die Deutsche Mark (der Bank deutscher Länder, später Deutsche Bundesbank) eingeführt. Nun wurden dort wertlos gewordene Reichsmarkbestände in größeren Mengen in die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands gebracht, in der die Reichsmark noch gesetzliches Zahlungsmittel war. Dies verursachte eine plötzliche Inflation, durch die alle privaten Bargeldbestände in Ostdeutschland über Nacht praktisch wertlos wurden. Als Notmaßnahme wurde am 23. Juni 1948 durch die sowjetische Militäradministration mit Befehl 111 auch eine Währungsreform für die Sowjetische Besatzungszone beschlossen. Diese erfolgte vom 24. Juni bis zum 28. Juni 1948 als Bargeldumtausch. Pro Person konnten Reichsmarknoten im Wert von maximal 70 Reichsmark 1:1 umgetauscht werden. Das galt auch für Spareinlagen im Betrag bis zu 100 Reichsmark. Spareinlagen im Betrag von über 100 bis 1000 Reichsmark wurden im Verhältnis 5:1 umgetauscht bzw. umgewertet. Die Guthaben der volkseigenen Betriebe und der Haushaltsorganisationen wurden im Verhältnis 1:1 umgewertet. Bei allen übrigen Bargeldbeständen und Guthaben vollzog sich der Umtausch bzw. die Umbewertung grundsätzlich im Verhältnis 10:1. Bargelder und Guthaben, die aus Kriegsgewinnen, Spekulationen und Schwarzmarktgeschäften herrührten, waren zu konfiszieren. Daher wurde bei Beträgen über 5000 Reichsmark die Rechtmäßigkeit ihres Erwerbs überprüft. Da zum Zeitpunkt der notwendig gewordenen Umtauschaktion keine neuen Banknoten zur Verfügung standen, musste der Umtausch des Bargeldes zunächst mit den noch im Umlauf befindlichen Ausgaben von Reichs- und Rentenmarknoten durchgeführt werden.
Dazu wurden diese Banknoten an genau vorgeschriebenen Stellen mit entsprechenden Kupons beklebt. Innerhalb des Zeitraumes zwischen der Verkündung der Währungsreform in den Westzonen und dem Beginn der Umtauschaktion in der sowjetischen Besatzungszone wurden bereits durch Tausende von Mitarbeitern der Kreditinstitute die noch in den Tresoren befindlichen Bargeldbestände der Emissions- und Girobanken der Länder mit Kupons versehen.
Die mit einem Kupon versehenen Geldzeichen wurden mit Befehl Nr. 111 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung vom 23. Juni 1948 ab 24. Juni in Umlauf gesetzt. Die mit Kupon versehene Reichsmark wurde auch als Kuponmark oder im Volksmund Tapetenmark oder Klebemark bezeichnet.
Geldzeichen ohne Kupon waren ab 26. Juni 1948 kein gesetzliches Zahlungsmittel, konnten jedoch noch am 27. und 28. Juni 1948 in den Umtauschstellen zu den geltenden Bestimmungen gegen Geldzeichen mit Kupons umgetauscht werden. Die Scheidemünzen blieben zunächst weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. In der Stadt Berlin entstand mit den Währungsreformen in West und Ost eine besondere Situation. Die westlichen Kommandanten ließen ab dem 24. Juni 1948 in ihren Sektoren DM-Noten ausgeben. Diese berücksichtigten den Sonderstatus Berlins, indem sie mit einem »B«-Stempel oder entsprechender Perforation („Bären-Mark“ oder "B-Mark") von den Noten in den Westzonen unterschieden wurden. Es war verboten, mehr als 300 DM pro Person aus den westlichen Sektoren der Stadt hinauszubringen.