Marinus van der Lubbe (* 13. Januar 1909 in Leiden, Niederlande; † 10. Januar 1934 in Leipzig) war ein politisch links orientierter niederländischer Arbeiter, der am 27. Februar 1933 im brennenden Reichstagsgebäude in Berlin festgenommen wurde. Vor der Polizei legte er ein Geständnis über die Brandstiftung ab, in dem er angab, der alleinige Brandstifter gewesen zu sein. Dies wiederholte er auch als einer der Angeklagten im Reichstagsbrandprozess, der im September 1933 begann. Am 23. Dezember 1933 wurde van der Lubbe auf der Basis eines nach der Tat erlassenen, rückwirkenden Gesetzes wegen „Hochverrats in Tateinheit mit vorsätzlicher Brandstiftung“ durch das Reichsgericht in Leipzig zum Tode verurteilt; das Urteil wurde knapp drei Wochen später vollstreckt. Von 1967 bis 1983 wurde das Urteil von bundesdeutschen Gerichten mehrmals abgemildert, für ungültig erklärt oder in veränderter Form wieder bestätigt. Im Dezember 2007 wurde es auf der Grundlage des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege von 1998 endgültig aufgehoben.
Die Nationalsozialisten nutzten den Reichstagsbrand als Vorwand, um mit der Reichstagsbrandverordnung und der Lex van der Lubbe gegen Anhänger von KPD und SPD vorgehen zu können. Im Reichstagsbrandprozess wurden auch vier weitere Personen angeklagt, aber aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Jugend und politische Tätigkeit
Marinus van der Lubbe wurde am 13. Januar 1909 in Leiden geboren und wuchs mit zwei Brüdern in einer sehr armen Familie auf. Der Vater Franciscus Cornelis van der Lubbe war reisender Kaufmann, verließ die Familie nach einigen Jahren und verlor daraufhin das Sorgerecht. Die Mutter Petronella van Handel starb 1921, als van der Lubbe zwölf Jahre alt war. Anschließend lebte er sechs Jahre in der Familie seiner älteren Halbschwester in Oegstgeest. 1924 begann er in Leiden eine Ausbildung als Maurer. Wegen seiner körperlichen Stärke wurde er von Freunden „Dempsey“ genannt. 1925 erlitt van der Lubbe einen schweren Arbeitsunfall, während der Arbeit bekam er ungelöschten Kalk in seine Augen. Trotz Operation wurde seine Sehstärke stark beeinträchtigt. Er war beinahe erblindet und danach dauerhaft arbeitsunfähig. Van der Lubbe bezog eine Invaliditätsrente von wöchentlich 7,44 Gulden. Weil das zu wenig zum Leben war, musste er sich mit Gelegenheitsjobs etwas dazuverdienen. So half er unter anderem bei der Blumenzwiebelzucht aus, arbeitete als Laufbursche und in der Leidener Bahnhofsgaststätte.
1925/1926 wurde van der Lubbe Mitglied der Jugendorganisation der Kommunistischen Partei Hollands (CPH). Er organisierte Vorträge und Treffen für die Parteijugend. In dieser Zeit kam es zu Auseinandersetzungen zwischen van der Lubbe und den verschiedenen Behörden. 1930 warf er die Scheiben in der Sozialbehörde ein und erhielt dafür zwei Wochen Arrest. Er begann, die Arbeit der CPH zu kritisieren, die ihm nicht radikal genug war.
1931 plante er mit einem Freund eine Reise durch Europa, die er dann allein antrat. Im April 1931 hielt er sich einige Wochen in Berlin auf und soll hier ohne Erfolg ein Einreisevisum für die Sowjetunion beantragt haben. In die Niederlande kehrte van der Lubbe zu Fuß zurück, in Gronau verbüßte er wegen „unerlaubten Hausierens“ eine zweiwöchige Haftstrafe. Im Herbst des gleichen Jahres unternahm er eine Reise nach Budapest, im Frühjahr 1932 eine weitere, die ihn zunächst wieder dorthin, dann in die Tschechoslowakei und schließlich nach Polen führte, wo er angeblich versuchte, die Grenze zur Sowjetunion zu überschreiten. Am 12. Juni 1932 wurde van der Lubbe in Utrecht festgenommen. Er war während seiner Abwesenheit von einem Gericht zu einer Gefängnishaft von drei Monaten verurteilt worden, weil er in einem Wohlfahrtsamt eine Scheibe zerstört hatte. Im Herbst 1932 verschlimmerte sich van der Lubbes Augenleiden; er hielt sich deshalb mehrmals – zuletzt bis zum 28. Januar 1933 – in der Universitätsklinik Leiden auf. Seine Sehkraft betrug im Januar 1933 15 Prozent im linken Auge und 20 Prozent im rechten.
Im Januar 1933 erkrankt van der Lubbe an unheilbarer Augentuberkulose.
Nach dem Bruch mit der CPH schloss sich van der Lubbe der rätekommunistisch orientierten Gruppe Internationaler Kommunisten (GIC) an, einem Zerfallsprodukt des 1926 eingegangenen niederländischen KAPD-Ablegers KAPN. Sein ehemaliger Mitbewohner und Freund, der Student und GIC-Ideologe Piet van Albada, gab später an, van der Lubbe habe die CPH nunmehr „bekämpft“. Van der Lubbe begann, unter den Arbeitslosen in Leiden zu agitieren, und setzte sich für ihre Selbstorganisation ein. Darüber ergaben sich weitere Gefängnisstrafen für ihn.
Reichstagsbrand, Prozess und Hinrichtung
Im Februar 1933 wurde van der Lubbe von „deutschen Freunden“ nach Berlin eingeladen. Nach Aussage seiner Vermieterin wurde er am 12. Februar von einem Deutschen aufgesucht; sein Bruder Jan fand eine mit „Fritz“ unterzeichnete Postkarte mit einschlägigem Inhalt. Einem Mitglied der GIC gegenüber, so Jan van der Lubbe, habe Marinus van der Lubbe seine Absicht, nach Berlin zu gehen, damit begründet, dass dort „wichtige Dinge passierten“. Er habe zudem gesagt, „dass in Berlin die Kameraden warteten und ihn zu dringender illegaler Arbeit brauchten“.
Am 18. Februar 1933 traf van der Lubbe in Berlin ein, wo er in einem Männerheim in der Alexandrinenstraße unterkam. Seine Aktivitäten während der folgenden neun Tage konnten bislang nur sehr lückenhaft rekonstruiert werden. Sicher scheint, dass van der Lubbe ihm bekannte Personen oder Kontaktadressen aufsuchte, die ihm von einem GIC-Mitglied ausgehändigt worden waren. Diese Verbindungen van der Lubbes wurden von den Ermittlern später gezielt aus dem Verfahren herausgehalten. Über van der Lubbes Auftreten in Berlin existiert eine Aufzeichnung des KAU-Aktivisten Alfred Weiland aus dem Jahr 1967:
Relativ gut belegt ist, dass sich van der Lubbe wiederholt im Neuköllner Erwerbslosenmilieu bewegte. Dabei hatte er nachweislich Kontakt zu Personen, von denen inzwischen bekannt ist, dass sie als Spitzel bzw. Agents Provocateurs der Politischen Polizei agierten – so zu einem Willi Hintze, der am 24. Februar die Gäste eines KPD-Verkehrslokals zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen Beamte des Neuköllner Wohlfahrtsamtes aufforderte und zu diesem Zweck auch Waffen anbot. Nach eigenen Angaben beging van der Lubbe am Abend des 25. Februar drei kleinere Brandstiftungen: Am Wohlfahrtsamt Neukölln (gegen 18.30 Uhr), am Berliner Rathaus (gegen 19.15 Uhr) und am Berliner Schloss (gegen 20 Uhr). Am 26. Februar verließ er das Männerheim in der Alexandrinenstraße und begab sich nach Spandau. Die Nacht zum 27. Februar verbrachte er im Polizeiasyl von Hennigsdorf, einem kleinen Raum mit vier Schlafplätzen direkt im örtlichen Polizeirevier. Dort hielt sich in dieser Nacht eine weitere Person auf, deren Identität und Rolle später hinterfragt wurden.
Nach eigenen Angaben legte van der Lubbe am 27. Februar den Weg von Hennigsdorf ins Berliner Stadtzentrum zu Fuß zurück. Über seine Aktivitäten an diesem Tag gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Van der Lubbe gab in seiner Vernehmung an, nach Anbruch der Dunkelheit auf einen kleinen Balkon rechts von der großen Freitreppe des Reichstagsgebäudes geklettert zu sein, die Doppeltür zum Restaurant eingetreten zu haben und mithilfe von vier Packungen Kohlenanzündern mehrere Brandherde im Gebäude gesetzt zu haben. Zwischen 21.20 Uhr und 21.25 Uhr wurde er von dem Polizeiwachtmeister Helmut Poeschel im Bismarcksaal angetroffen und ließ sich widerstandslos festnehmen. Van der Lubbe wurde der Brandstiftung beschuldigt, welche er in den darauf folgenden Verhören auch zugab. Zur Aufklärung des Reichstagsbrandes setzte Hermann Göring eine Sonderkommission ein, die von Rudolf Braschwitz geleitet wurde. Dem insgesamt vierköpfigen Gremium gehörte neben Reinhold Heller auch der Kriminalbeamte Helmut Heisig an, der van der Lubbe wenige Stunden nach dem Brand als Erster verhörte. Am 9. März wurde gegen van der Lubbe und den damaligen Vorsitzenden der Reichstagsfraktion der KPD Ernst Torgler sowie die drei bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitrow, Blagoi Popow und Wassil Tanew Anklage erhoben.