Maria Kunigunde Dorothea Hedwig Franziska Xaveria Florentina von Sachsen (* 10. November 1740 in Warschau; † 8. April 1826 in Dresden) war Prinzessin von Polen, Litauen und Sachsen aus dem Hause der albertinischen Wettiner sowie später Sternkreuzordensdame, Stiftsdame im Stift Münsterbilsen und letzte Fürstäbtissin der freiweltlichen Reichsstifte Essen und Thorn.
Maria Kunigunde wurde als 15. und jüngstes Kind des polnischen Königs und Kurfürsten von Sachsen, Friedrich August II. (1696–1763) und dessen Gemahlin Maria Josepha von Österreich (1699–1757) geboren. Ihr Vater veranstaltete gern Jagden, ging häufig in die Oper, kümmerte sich um seine umfangreichen Kunstsammlungen und bewies großen Familiensinn – die alltäglichen Regierungsgeschäfte vernachlässigte er hingegen und überließ sie seinen ersten Ministern Brühl und Sulkowski. Großen Wert legten die Eltern auf eine gute Erziehung ihrer Kinder, auch für die Prinzessinnen. So bekam Maria Kunigunde Unterricht in Latein, Französisch, Polnisch, Philosophie, Geografie, Religion, Zeichnen, Musik und Tanz. Maria Kunigunde wirkte als junges Mädchen am Dresdner Hof an Opernaufführungen und Singspielen mit; so sang sie in einer Aufführung die Hauptrolle in der Oper Leucippo von Johann Adolph Hasse.
Als Tochter eines regierenden Geschlechts sollte Maria Kunigunde zunächst die politischen Beziehungen der Wettiner stärken. Der Habsburger Erzherzog Joseph (1741–1790), der spätere Kaiser Joseph II., wollte nach dem frühen Tod seiner geliebten ersten Frau Isabella von Bourbon-Parma (1741–1763) nicht mehr heiraten, hatte jedoch keinen Erben und stand daher unter Druck, eine zweite Ehe einzugehen. Insbesondere seine Mutter, Maria Theresia (1717–1780) drängte zur Sicherung der Erbfolge. Joseph dachte zuerst an Isabellas jüngere Schwester, Maria Luisa von Parma (1751–1819), aber diese war schon mit dem spanischen Infanten Karl, späteren König Karl IV. (1748–1819), verlobt. Josephs Wunsch scheiterte an der Weigerung Karls III. (1716–1788), seinen Sohn von der Verlobung zurücktreten zu lassen. So boten die Kaiserin und die Hofkanzlei dem Witwer eine Prinzessin aus Sachsen und eine aus Bayern zur Wahl an. 1764 fuhr der Thronfolger aus Wien ab zur Brautschau.
Am sächsischen Hof in Dresden wurde eine Heirat der Prinzessin Maria Kunigunde in Richtung Wien favorisiert; schon allein deshalb, weil es um die sächsischen Finanzen nicht gerade zum Besten bestellt war. Also fädelte man in Wien und Dresden ein Essen im böhmischen Bad Teplitz ein. Jedoch brachte die Prinzessin bei diesem Treffen kaum ein vernünftiges Wort heraus. Durch die Schüchternheit der sächsischen Prinzessin abgestoßen, war der Erzherzog froh wieder abzureisen und nahm Maria Kunigundes Cousine (1. Grades) Maria Josepha von Bayern (1739–1767) zur Braut, die in seinen Augen zwar nicht hübsch, aber selbstbewusster war.
Eine unglückliche Ehe mit Joseph, wie sie sich für Maria Josepha nun entwickelte, blieb Maria Kunigunde zwar erspart, aber der Ausgang des „geheimen“ Treffens in Böhmen sprach sich an Europas Fürstenhäusern herum wie ein Lauffeuer. Maria Kunigunde zu verheiraten wurde für den sächsischen Hof dadurch fast unmöglich.
Eines der politischen Ziele der Wettiner war die Mehrung ihres Einflusses im nordwestlichen Teil des Heiligen Römischen Reiches, das heißt im Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Als Ausgleich für den gescheiterten Heiratsplan verlangte man aus Dresden, dass Wien der Prinzessin Maria Kunigunde die Würde einer regierenden Fürstäbtissin in einem angesehenen Damenstift verschaffte. Der kaiserliche Hof versprach der Prinzessin eine Entschädigung für die entgangenen Heiratsaussichten mit dem Thronfolger. Das Problem war aber, ein angemessenes Stift zu finden. So lehnte der sächsische Hof die Position einer Koadjutorin und designierten Nachfolgerin der Äbtissin im von Kaiserin Maria Theresia gegründeten Damenstift auf dem Hradschin ab, da dieses nur der böhmischen Krone untertan und damit nicht reichsunmittelbar war, was unter der Würde einer königlichen und kursächsischen Prinzessin schien. Bereits 1766 setzte man sich in Dresden die Stifte Münsterbilsen, Essen und Thorn zum Ziel.
In Münsterbilsen scheiterte der sächsische Hof 1766 bei dem Versuch, Maria Kunigunde als Äbtissin zu installieren. Die Amtsinhaberin, Antoinetta von Eltz-Kempenich, wäre zwar zur Abdankung bereit gewesen, das Kapitel des Stiftes leistete jedoch dem Ansinnen der sächsischen und kaiserlichen Höfe erbitterten Widerstand, indem es auf Einhaltung aller Regeln des Stiftslebens bestand. So verlangte Sofia von Stadion-Tannhaussen für Maria Kunigunde neben der Vorlage einer von zwei Kurfürsten, Fürsten oder Reichsgrafen bestätigten Ahnenprobe die Einhaltung der strikten Residenz – Gepflogenheiten, die der sächsische Hof nicht akzeptieren wollte, obwohl sie bei Damenstiften nicht unüblich waren. Die Forderung einer Ahnenprobe empfand man als Affront. Erst nachdem ein päpstlicher Dispens von der Residenzpflicht erwirkt worden war und Joseph II. sogar die Güter des Stifts arrestiert, also rechtlich beschlagnahmt hatte, beugten sich die widerspenstigen Münsterbilsener Stiftsdamen und nahmen Maria Kunigunde als Stiftsdame auf. Inzwischen ging es auch nicht mehr darum, Maria Kunigunde den Weg zur Äbtissinnenwürde zu bahnen, sondern eher um die Wahrung des Ansehens des Kaiserhofes. Dort war es längst beschlossene Sache, Maria Kunigunde in Essen und Thorn zu installieren.
Noch zur Amtszeit der Äbtissin Franziska Christine von Pfalz-Sulzbach (1696–1776) wurde Maria Kunigunde 1775 zur Koadjutorin mit dem Recht der Nachfolge (als Äbtissin) gewählt. Die Wahl erfolgte einstimmig, was nicht weiter verwundert, waren doch im Vorfeld aus Wien und Dresden 45.000 Gulden an die wahlberechtigten Stiftsdamen und Kanoniker in Essen und Thorn geflossen. Nach dem Tod der bei Maria Kunigundes Wahl bereits 79 Jahre alten und kränklichen Vorgängerin Franziska Christine von Pfalz-Sulzbach trat Prinzessin Maria Kunigunde am 16. Juli 1776 das Amt der Äbtissin in Essen und Thorn an. Als Fürstäbtissin in Essen und Thorn hatte sie Sitz und Stimme im Reichstag, alle Rechte und Pflichten einer Reichsfürstin (wie etwa Niedere Gerichtsbarkeit, Steuerrecht, Gesetzgebung, Münzprägung und Heeresfolge), und genoss Immunität gegenüber der weltlichen Gewalt.
Das Stift Essen war beim Regierungsantritt Maria Kunigundes zwar sehr angesehen, aber für eine Hofhaltung nach dem Vorbild des sächsischen Hofes oder des Hofes ihres Bruders Clemens Wenzeslaus in Koblenz, an dem Maria Kunigunde seit 1769 meist lebte, ungeeignet: Die Essener Abteigebäude waren so feucht, dass der Gesandte der Wettiner, der die Äbtissinnenwahl überwachte, nicht darin übernachten wollte, die Stadt sehr klein und provinziell, die Straßenverhältnisse katastrophal, ein Kulturleben praktisch nicht vorhanden. Maria Kunigunde zog erst am 8. Oktober 1777, lange nach ihrer Wahl, mit Prunk in Essen ein, reiste aber schon am nächsten Tag wieder ab.
Am Hof ihres Bruders, des Kurfürsten von Trier, war Maria Kunigunde eine einflussreiche Figur, da Clemens Wenzelaus fast nichts ohne seine Schwester unternahm. Maria Kunigunde nahm großen Einfluss auf die Innenpolitik. Auch wenn sie selten in ihren Stiften weilte, kümmerte sie sich doch aus der Ferne auch um ihre eigenen Territorien. Dabei geriet sie ebenso wie ihre Vorgängerin mehrfach in Konflikt mit dem Damenkapitel, da ihr die Gewohnheitsrechte des Stifts unbekannt waren und ihr Ratgeber, der Regierungsdirektor Johann Jakob Schmitz, seine politische Vorstellung von einem aufgeklärt-absolutistischen Staat verwirklichen wollte, die mit den Rechten des Kapitels, der Landstände und der Stadt aber kollidierten.
Eine Justizreform 1781 lief noch reibungslos ab, der Konflikt eskalierte schließlich 1786, als die Landstände unter Federführung des ersten Standes, nämlich der Stiftsdamen, aufgrund des Vorgehens der Fürstin beim Erlass einer „Hochfürstl. Forst- und Jagd-Verordnung“ das Reichskammergericht anriefen. Dabei war allen Parteien bewusst, dass der Prozess keine dauerhafte Lösung bot. Nachdem Schmitz im Jahre 1792 eine Professur an der Universität Bonn angenommen und Essen daher verlassen hatte, zeigten sich Vertreter der Stände und der Fürstin 1793 endlich kompromissbereit. Nach langen Verhandlungen einigte man sich am 17. September 1794 auf den Landesgrundvergleich, die erste schriftliche Verfassung des Stiftes, in dem die Kompetenzen von Äbtissin und Landständen festgelegt und gegeneinander abgegrenzt wurden. Der Landesgrundvergleich sorgte für ein besseres Einvernehmen zwischen Maria Kunigunde, die zuletzt im Jahre 1792 in Essen gewesen war, und dem Kapitel.