Margarethe von Parma (* 5. Juli 1522 in Oudenaarde; † 18. Januar 1586 in Ortona) war eine uneheliche Tochter Kaiser Karls V. Sie wurde mit zwei italienischen Hochadligen vermählt, zuerst 1536 mit dem Herzog von Florenz, Alessandro de’ Medici. Nach dessen baldiger Ermordung heiratete sie 1538 in zweiter Ehe Ottavio Farnese. Ihr Halbbruder, der spanische König Philipp II., setzte sie 1559 als Statthalterin der habsburgischen Niederlande ein. Sie übte dieses Amt bis 1567 aus. In dieser Amtszeit begannen die ersten Aufstände gegen die habsburgische Herrschaft. Kurzzeitig übernahm Margarethe 1580 nochmals gemeinsam mit ihrem Sohn Alessandro Farnese die Regentschaft der Niederlande, zog sich jedoch 1583 endgültig nach Italien zurück und starb 1586 im Alter von 63 Jahren.
Als Kaiser Karl V. im Herbst 1521 im Schloss von Charles I. de Lalaing, Baron von Montigny, in Oudenaarde zu Besuch war, traf er dort eine junge flämische Zofe der Baronin, Johanna van der Gheynst, und begann mit ihr ein kurzes Liebesverhältnis. Aus dieser Affäre ging Margarethe von Parma hervor, die ihren Namen nach der Tante des Kaisers, Margarethe von Österreich, erhielt. Diese übte damals die Statthalterschaft der Niederlande aus. Margarethe von Parma wurde zunächst bei der Brüsseler Familie de Douvrin erzogen. Bald lebte sie am Hof ihrer Großtante Margarethe von Österreich in Mechelen, seit 1531 am Brüsseler Hof ihrer Tante Maria, der ungarischen Königinwitwe und Nachfolgerin der älteren Margarethe als niederländische Statthalterin. Nach dem Vorbild ihrer Tante Maria wurde Margarethe von Parma eine ausgezeichnete Reiterin und Jägerin. Sie erhielt zudem eine hervorragende, einer Prinzessin würdige Erziehung. Im Unterschied zu etlichen anderen illegitimen Kindern erkannte Karl V. im Juli 1529 Margarethe offiziell als „natürliche“ Tochter an.
Heirat mit Alessandro de’ Medici
Karl V. plante bereits eine Vermählung Margarethes mit einem italienischen Adligen, als sie noch ein kleines Kind war. Möglicherweise versprach er schon 1526, seine uneheliche Tochter Ercole II. d’Este zur Gattin zu geben. Nach der Aussöhnung zwischen dem Kaiser und Papst Clemens VII. im Frieden von Barcelona (1529) wurde aber u. a. die Verheiratung Margarethes mit Alessandro de’ Medici, einem illegitimen Neffen, aber wahrscheinlich unehelichen Sohn des Papstes, beschlossen. Auf Wunsch Clemens’ VII. eroberten Truppen Karls V. 1530 Florenz, wo seitdem wieder die Herrschaft des Hauses Medici etabliert war. Zunächst wurde Alessandro de’ Medici Herzog der Stadt. Für die Florentiner war der sexuell ausschweifend lebende „Neffe“ des Papstes ein äußerst ungeliebter Fürst. 1533 wurde Margarethe von ihrem Vater nach Italien geschickt. Sie lebte zunächst im neapolitanischen Stadtviertel Pizzofalcone, wo sie die Sitten einer italienischen Gattin erlernen sollte. In Neapel fand auch am 29. Februar 1536 ihre Vermählung statt, an der Karl V. persönlich teilnahm. Allerdings wurde Alessandro de’ Medici bereits ein knappes Jahr später, am 6. Januar 1537, von seinem entfernten Verwandten und Weggefährten Lorenzino ermordet, woraufhin Margarethe sich in die Fortezza da Basso in Florenz zurückzog.
Lorenzinos Vetter Cosimo I. de’ Medici wurde neuer Herzog von Florenz, sorgte für stabile politische Verhältnisse und besiegte am 1. August 1537 in der Schlacht von Montemurlo eine Armee verbannter, republikanisch gesinnter Oppositioneller. Er wollte die junge Witwe des ermordeten Alessandro heiraten, doch der Kaiser verweigerte ihm die Hand seiner „natürlichen“ Tochter, mit der er andere politische Pläne hatte.
Seit November 1537 lebte Margarethe unter der Aufsicht des vom Kaiser als Hofmarschall gesandten Lope Hurtado de Mendoza sowie dessen Gattin Margarita de Rojas. Aufgrund einer Annäherung zwischen Karl V. und Papst Paul III. im Sommer 1538 wurde vereinbart, familiäre Bande durch die Verheiratung der erst 15-jährigen Margarethe mit dem erst 14-jährigen Ottavio Farnese zu knüpfen. Letzterer war der Sohn von Pier Luigi, einem unehelichen Sohn Pauls III. Nach Unterzeichnung des Ehevertrags (12. Oktober 1538) wurde die Hochzeit des jungen Paares am 4. November 1538 in Rom gefeiert. Die Ehe verlief aber ebenfalls unglücklich. Margarethe fand Ottavio wenig sympathisch; sie wollte, wie sie klagte, keinen Knaben als Gemahl, obwohl sie doch kaum älter war. Anfangs weigerte sie sich, das Bett mit ihm zu teilen. Erst auf Druck des Kaisers, bei dem der Papst sich beschwert hatte, nahm Margarethe ein normales Eheleben auf. Nicht nur ihr gespanntes Verhältnis zu Ottavio, auch die politischen Streitigkeiten zwischen Kaiser und Papst belasteten die Ehe schwer. Nach 1540 schien sich Margarethes Verhältnis zu ihrem Gatten zu bessern. 1545 wurde sie Mutter von Zwillingssöhnen, von denen einer früh starb. Der zweite Sohn, Alessandro, konnte sich später als Feldherr des spanischen Königs Philipp II. bewähren.
Bald nach der Geburt der Zwillinge entzweiten neue Zwistigkeiten Margarethe von ihrem Gatten und dessen Familie. Ohne sich um das Einverständnis Karls V. zu kümmern, belehnte der Papst 1545 seinen Sohn Pier Luigi Farnese mit den als Herzogtümer konstituierten Städten Parma und Piacenza. Nach Pier Luigis Ermordung 1547 wollte sie dessen Sohn Ottavio in Besitz nehmen und geriet darüber mit seinem Schwiegervater Karl V. in Streit. Zur Verteidigung seines Erbes schloss Ottavio 1551 sogar ein gegen den Kaiser gerichtetes Bündnis mit dem französischen König Heinrich II. Zu einer endgültigen Beilegung der Spannungen kam es erst 1556/57 mit Ottavios Anerkennung als Herrn von Parma, Piacenza und Novara durch König Philipp II. von Spanien. Ottavios Wohlverhalten gegenüber dem Habsburger sollte durch die Übersiedlung seines Sohnes Alessandro an den spanischen Hof sichergestellt werden. Im Frühjahr 1557 besuchte Margarethe ihren Halbbruder Philipp II. in London, überbrachte ihm Alessandro und kehrte im April 1557 wieder nach Italien zurück. Als sie Anfang 1558 ihren Vater, der abgedankt und sich in das Kloster San Juste in Spanien zurückgezogen hatte, noch einmal wiederzusehen wünschte, lehnte Karl V. ab. Bald darauf verschied er.
Nachdem Philipp II. am 3. April 1559 den Frieden von Cateau-Cambrésis mit Heinrich II. von Frankreich geschlossen hatte, wollte er die aus 17 semiautonomen Provinzen bestehenden Niederlande, wo er sich seit 1555 aufgehalten hatte, rasch verlassen und nach Spanien zurückkehren. Da Herzog Emanuel Philibert von Savoyen als Statthalter der habsburgischen Niederlande abgedankt hatte, suchte der spanische König einen Nachfolger. Christina, die verwitwete Herzogin von Lothringen, war sehr an diesem Amt interessiert und wurde von vielen flandrischen Adligen favorisiert. So hoffte auch Wilhelm von Nassau, Fürst von Orange (Oranien), auf Christinas Ernennung zur neuen Statthalterin, da er bald deren Schwiegersohn zu werden beabsichtigte. Doch Philipp II. durchkreuzte den Heiratsplan des ihm zu ehrgeizigen jungen Mannes und bestellte Margarethe von Parma zur Nachfolgerin Emanuel-Philiberts. Der König war mit der Wahl seiner Halbschwester der Empfehlung seines Ratgebers Antoine Perrenot de Granvelle, Bischof von Arras, sowie des Herzogs von Alba gefolgt. Margarethe, die sich nun von ihrem ungeliebten zweiten Gemahl trennen konnte, verließ am 25. Juni 1559 Italien, kam am 28. Juli in Gent an und wurde hier am 7. August von Philipp II. den Generalstaaten präsentiert. Bald danach verließ er auf dem Seeweg die Niederlande und gewährte der Statthalterin ein Jahressalär von 70.000 Gulden, mit dem sie u. a. die Kosten ihrer Hofhaltung bestreiten musste.
Die in Brüssel residierende Margarethe hatte eine schwierige Aufgabe zu erfüllen, da sie die von Philipp II. verordneten Maßnahmen auf politischem, religiösem und steuerlichem Gebiet vollziehen sollte, diese Forderungen aus Madrid aber oft auf die Ablehnung des niederländischen Adels stießen, mit dessen Widerstand sich Margarethe daher konfrontiert sah. Außerdem war ihr Spielraum für eine eigenständige Regierungspolitik sehr eingeschränkt. Nach außen hin besaß sie zwar große Vollmachten, aber durch geheime Instruktionen von Philipp II. war sie auf die Zusammenarbeit mit Granvelle angewiesen, der maßgeblich die Regierungsgeschäfte mitgestaltete. Der Bischof war auch die Hauptperson eines Dreimännerkollegiums, dem ferner der Präsident des Finanzrats, Graf Charles de Berlaymont, sowie der Vorsitzende des Geheimen Rats, der friesische Jurist Viglius van Aytta van Zwichem, angehörten. Von den Entscheidungen dieses Gremiums, das dessen Gegner verächtlich als Consulta oder Achterraad titulierten, war die Statthalterin ebenfalls abhängig. Darüber hinaus behielt sich der spanische König die Ernennung wichtiger Amtsträger vor. Neben dem Geheimen und dem Finanzrat war das dritte wichtige, die Statthalterin beratende Regierungsorgan der Staatsrat, der vom niederländischen Hochadel beherrscht wurde.