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Liste der byzantinischen Kaiser

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Diese Liste der byzantinischen Kaiser bietet einen systematischen Überblick über die Herrscher des Byzantinischen Reiches. Sie enthält alle Kaiser von Konstantin dem Großen (306–337), der nach der Erringung der Alleinherrschaft im Römischen Reich ab 324 die neue Kaiserresidenz Konstantinopel errichten ließ und ab diesem Zeitpunkt als erster byzantinischer Kaiser gilt, bis Konstantin XI. Palaiologos, der Konstantinopel 1453 an die Osmanen verlor.

In der Forschung werden die Herrscher der spätantik-frühbyzantinischen Phase des Reiches (bis Herakleios 641), in der noch Latein die Hof- und Verwaltungssprache war, in der Regel auch als oströmische Kaiser bezeichnet und zumindest bis zu Justinian I. noch zu den römischen Kaisern gezählt. Nicht zu den byzantinischen Kaisern werden die von 284 bis 324 im Osten des Reiches regierenden Tetrarchen Diokletian, Galerius, Maximinus Daia und Licinius gerechnet. Für die Zeit zwischen 1204 und 1261, als Konstantinopel als Lateinisches Kaiserreich von den Kreuzfahrern beherrscht wurde, werden die Herrscher des Kaiserreiches Nikaia als byzantinische Kaiser geführt. Die Herrscher des Kaiserreiches Trapezunt (1204–1461) aus der Dynastie der Komnenen gelten nicht als byzantinische Kaiser.

Die nachstehende Liste führt die Kaiser mit ihrem Porträt (v. a. zeitgenössische Büsten, Mosaiken oder Münzen), ihren im deutschen Sprachraum üblicherweise verwendeten Namen, ihre vollständigen Namen (ohne Titulatur), ihre Regierungszeit (bei Usurpatoren und Thronprätendenten: Zeit ihres Herrschaftsanspruchs) und unter Anmerkungen etwaige Besonderheiten auf. Für die frühbyzantinische Zeit wird bei originär griechischen Namen der griechischen Version der Vorzug gegeben (Beispiel: Zenon), es sei denn, die lateinische ist deutlich verbreiteter (Beispiel: Hypatius). Bei Homonymie wird der lateinische Ausgangsname in fortlaufender Zählung auch nach der Spätantike beibehalten (Beispiele: Leo III. statt Leon, Theodosius III. statt Theodosios). Einige Kaiser änderten ihren Namen im Laufe ihres Lebens, etwa durch Adoption oder beim Herrschaftsantritt. Angegeben wird der zuletzt geführte Name ohne Funktions- und Ehrentitel. Inoffizielle bzw. spätere Beinamen sind kursiv gesetzt.

Weiß hinterlegt und gefettet sind die legitim herrschenden Kaiser (Augusti, Basileis; Beispiel: Konstantin I.) sowie ihre nominell gleichrangigen Mitregenten (Symbasileis). Die Fettung entfällt bei Kaiserinnen bzw. nicht durchgängig anerkannten oder ungekrönten Kaisern (Beispiele: Irene, Konstantin (XI.)); das gilt auch für Gegenkaiser, die zeitweise den legitimen Herrscher verdrängten, sofern sie der herrschenden Dynastie entstammten und ihre Herrschaft vom Senat oder der Kirche (d. h. dem Patriarchen) anerkannt war (Beispiele: Basiliskos, Artabasdos).

Blau hinterlegt und gefettet sind Mitkaiser, die für einen nominell legitimen Herrscher durchgängig die faktische Regentschaft ausgeübt haben (Beispiel: Romanos I.). Die Fettung entfällt bei einer nur zeitweiligen oder illegitimen Ausübung selbstständiger Regierungstätigkeit (Beispiel: Matthaios Asanes Kantakuzenos).

Mitregenten und Unterkaiser bzw. designierte Thronfolger (Caesares, Sebastokratoren, Despoten), die zu keinem Zeitpunkt legitim eigenständig geherrscht haben, werden in der Anmerkungsspalte den jeweiligen Kaisern unter Angabe ihrer nominellen Regierungsjahre bzw. der Jahre ihrer Würdenträgerschaft, soweit bekannt, zugeordnet (Beispiel: Dalmatius). Titelträger unter mehreren Kaisern werden in der Anmerkungsspalte nur einmal aufgeführt (i. d. R. bei dem Kaiser, der den/die Titel zuerst verliehen hat; Beispiel: Konstantin Dukas Porphyrogennetos, Mitkaiser unter Michael VII., wird unter Alexios I. nicht nochmals gelistet). Mit Schrägstrich vorangestellte kursive Jahreszahlen bezeichnen das Jahr der Akklamation bzw. Designation bei später erfolgter Krönung bzw. offizieller Amtseinführung (Beispiel: Michael IX. 1281 als Mitkaiser designiert, 1295 gekrönt). Aufgeführt sind auch Nicht-Byzantiner, denen der Titel formell vom Kaiser verliehen wurde (Beispiel: Terwel). So genannte „Kaisermacher“ werden mit der Präposition „durch“ gekennzeichnet (Beispiel: „durch Aspar“). Kaiserinnen (Augustae, Basilissai) werden als Regentinnen genannt, wenn sie dem Kaiser nominell gleichgestellt waren und für ihn die Macht ausgeübt haben (Beispiel: Pulcheria) oder nach dem Tod des Kaisers selbst (übergangsweise) die Herrschaft übernommen haben (Beispiel: Domnica).

Mitkaiser, deren Existenz bzw. Kaisertum nicht sicher belegt ist (Beispiel: Arcadius II.)

präsumtive Thronfolger und Nobilissimi, die entweder infolge ihres eigenen Todes oder des Todes bzw. der Entmachtung des Kaisers nicht mehr offiziell zum Caesar oder Augustus ausgerufen wurden oder für die eine Erhebung zum Caesar nicht sicher belegt ist (Beispiel: Varronian)

De-facto-Regenten (Reichsverweser), die dem betreffenden Kaiser nicht dynastisch verbunden waren (Beispiel: Rufinus unter Arcadius)

Thronkandidaten, die durch eigenen Verzicht (recusatio imperii) bei Thronvakanz indirekt zu „Kaisermachern“ wurden (Beispiel: Jovian Kaiser „nach Verzicht durch Salutius“)

Rot hinterlegt sind Gegenkaiser und Usurpatoren. Das gilt nicht für Gegenkaiser in Konstantinopel, deren Herrschaft vom Senat oder der Kirche anerkannt wurde, auch wenn der legitime Herrscher auf Reichsterritorium weiterhin eigene Regierungstätigkeit entfaltet und dem Rivalen Widerstand geleistet hat (siehe oben). Unter „Gegenkaiser“ werden Usurpatoren bzw. Thronprätendenten im engeren Sinne verstanden, die sich den Kaisertitel selbst zugelegt haben oder von ihren Truppen bzw. Unterstützern akklamiert worden sind. Als „Usurpator“ werden in der Liste Gestalten bezeichnet, für die entweder der formale Akt der Kaisererhebung nicht sicher überliefert ist, die sich aber de facto kaiserliche Befugnisse angemaßt bzw. illoyal verhalten und eine nicht unbedeutende territoriale Machtbasis oder dynastische Position innegehabt haben oder bei denen die Empörung geografisch so begrenzt (maximal eine Provinz/ein Thema) und so kurzzeitig (maximal wenige Tage) war, dass de facto keinerlei Gefährdung des legitimen Herrschers bestanden hat.

Aufgeführt sind auch nichtbyzantinische Herrscher, die auf ehemaligem Reichsgebiet bzw. in Territorien unter nomineller byzantinischer Oberhoheit den Kaisertitel oder eine kaiserähnliche Stellung beansprucht haben (imitatio imperii; Beispiele: Theudebert, Stefan Dušan). Sofern die Regentenposition durch den Erhalt römischer bzw. byzantinischer Ehrentitel offiziell legitimiert war, sind die Figuren beim jeweiligen Kaiser aufgeführt (Beispiel: Chlodwig unter Anastasios I.).

Rebellen, Verschwörer oder Separatisten, bei denen unwahrscheinlich oder zumindest unsicher ist, ob sie die Kaiserwürde beansprucht haben, die jedoch in der Überlieferung zu Usurpatoren (tyrannoi) stilisiert wurden (Beispiel: Vitalian)

spätantike jüdisch-samaritanische „Könige“ in Palästina, deren messianischer Anspruch die Legitimität der Kaiserherrschaft in Frage stellte (Beispiel: Patricius)

Usurpatoren, die zeitweise auch legitime Träger einer der oben genannten kaiserlichen Würden waren, sind nicht eigens aufgeführt, sondern bleiben als solche in der Anmerkungsspalte dem jeweiligen Kaiser zugeordnet (Beispiele: Anastasios II., Kaiser 713–715/16, oder Johannes Dukas, Caesar seit 1061 unter Konstantin X. und dessen Nachfolgern, werden unter Leo III. bzw. Michael VII. nicht eigens als Gegenkaiser gelistet).

Hinsichtlich der Gegenkaiser erhebt die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal von einigen außer ihren Namen nichts oder fast nichts bekannt ist.

Liste der byzantinischen Kaiser

Liste der römischen Kaiser der Antike (27 v. Chr.–641 n. Chr.) – römische Kaiser der Antike, enthält 324–641 auch die Kaiser aus dieser Liste

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