Das Landesgericht für Strafsachen Wien (in den Medien oft auch Straflandesgericht, umgangssprachlich auch als Landl bezeichnet) ist eines von 20 Landesgerichten in Österreich und gleichzeitig das größte ordentliche Gericht Österreichs. Es befindet sich im 8. Wiener Gemeindebezirk, Josefstadt, in der Landesgerichtsstraße 11 / Wickenburggasse 22 (Zugang zu den Verhandlungssälen). Es ist sowohl ein Gericht erster als auch zweiter Instanz. Ein Gefangenenhaus, die Justizanstalt Wien-Josefstadt, ist angeschlossen. Der gesamte Gebäudekomplex wird im Volksmund auch als „Graues Haus“ bezeichnet.
In diesem Gebäudekomplex befinden sich:
das Landesgericht für Strafsachen Wien,
die Staatsanwaltschaft Wien und
das größte in Österreich vorhandene gerichtliche Gefangenenhaus, die Justizanstalt Wien-Josefstadt.
Das Landesgericht für Strafsachen ist in erster Instanz für Verbrechen und Vergehen zuständig, die nicht vor das Bezirksgericht gehören. Je nach Schwere des Verbrechens kommt es zu einer anderen Verfahrensart. Entweder entscheidet
In zweiter Instanz verhandelt das Landesgericht Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Bezirksgerichte. Ein Drei-Richter-Senat entscheidet hier, ob das Urteil aufgehoben wird oder nicht und setzt gegebenenfalls eine neue Strafe fest.
Dem derzeitigen Präsidenten Friedrich Forsthuber stehen zwei Vizepräsidentinnen – Martina Spreitzer-Kropiunik und Christina Salzborn – zur Seite.
Im September 2012 wurden folgende Daten publiziert:
70 Richter, 130 Mitarbeiter in den Kanzleien
5306 Verfahren (2011) bei den Haft- und Rechtsschutzrichtern, das sind ca. 40 % des gesamtösterreichischen Anfalls
7459 Verfahren bei Hauptverhandlungsrichtern (30 % des gesamtösterreichischen Anfalls)
Staatsanwaltschaft mit 93 Staatsanwälten und 250 Mitarbeitern
19.000 Verfahren gegen 37.000 Täter (2011)
Justizanstalt Wien-Josefstadt mit 1200 Insassen (überbelegt)
Das ursprüngliche Gebäude des Wiener Stadtgerichtshauses, die sogenannte Bürgerschranne, befand sich von 1440 bis 1839 am Hohen Markt 5. Im Jahr 1773 wurde die Schranne unter Kaiser Joseph II. vergrößert und das Stadt- und Landesgericht des Wiener Magistrats in diesem Haus vereinigt. Ab diesem Zeitpunkt hatte es die Bezeichnung „Kriminalgericht“.
Wegen Unzulänglichkeiten der Gefängnisräume im alten Gericht am Hohen Markt gab es schon Anfang des 19. Jahrhunderts Bestrebungen, ein neues Kriminalgerichtsgebäudes zu errichten, allerdings musste man dieses Vorhaben auf Grund des Staatsbankrotts im Jahr 1811 aufschieben.
Erst 1816 wurde der Neubau des Kriminalgerichtsgebäudes beschlossen. Obwohl man sich zuerst gegen eine Errichtung außerhalb der Stadt aussprach, wurde als Baugrund das Gebiet der bürgerlichen Schießstätte und des früheren St.-Stephanus-Freithofes in der damaligen Alservorstadt, heute in diesem Teil Josefstadt, gewählt. Die Pläne von Architekt Johann Fischer wurden 1831 genehmigt, und 1832 begann man mit dem Bau, der 1839 fertiggestellt wurde. Am 14. Mai 1839 fand die erste Ratssitzung statt.