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Kurt Hübner (Philosoph)

Deutscher Philosoph (1921-2013)

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Kurt Karl Rudolf Hübner (* 1. September 1921 in Prag; † 8. Februar 2013 in Kiel) war ein deutscher Philosoph, der mit Arbeiten zur Wissenschaftstheorie, zum Mythos, zur Kunsttheorie sowie zur Musiktheorie hervortrat. Er lehrte als ordentlicher Professor in Berlin und Kiel und war von 1969 bis 1975 Präsident der Allgemeinen Gesellschaft für Philosophie. Kurt Hübner gilt als Hauptvertreter des wissenschaftstheoretischen Historismus.

Kurt Hübner wurde in Prag als drittes Kind des Verbandssyndikus Rolf Hübner und seiner Frau Rosa, geb. Ganghofner, geboren. Seine drei Jahre ältere Schwester ist die Autorin und Opernsängerin Friederike Hübner-Mehler. Er studierte zunächst in seiner Heimatstadt, später in Rostock und Kiel Philosophie. Das Studium schloss er 1951 mit der Promotion in Kiel ab. Seine Dissertation zu Immanuel Kant befasste sich mit dem Thema Das transzendentale Subjekt als Teil der Natur. 1955 habilitierte er sich mit der Schrift Der logische Positivismus und die Metaphysik. Von 1960 bis 1971 war er ordentlicher Professor an der Technischen Universität Berlin und Honorarprofessor an der Freien Universität Berlin. Von 1971 bis zu seiner Emeritierung 1988 lehrte er als ordentlicher Professor an der Universität Kiel. Bis 1988 war er dort auch Direktor des Philosophischen Seminars.

Auf dem 14. Weltkongress für Philosophie, der 1968 in Wien stattfand, wirkte Hübner als Vorsitzender der Kolloquien und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats. Von 1969 bis 1975 stand er der Allgemeinen Gesellschaft für Philosophie in Deutschland als Präsident vor. Als solcher führte er den nationalen Philosophenkongress 1972 in Kiel durch. Er war außerdem Ratgeber der Planungskommission des 16. Weltkongresses für Philosophie 1978 in Düsseldorf. Von 1978 bis 1988 war er Mitglied des Comité Directeur der Fédération Internationale des Sociétés de Philosophie in Bern. Die Sudetendeutsche Akademie der Wissenschaften und Künste berief ihn 1979 zum ordentlichen Mitglied der Geisteswissenschaftlichen Klasse. Zu seinem 65. Geburtstag wurde 1986 die Festschrift Zur Kritik der wissenschaftlichen Rationalität veröffentlicht. 1986 erhielt Kurt Hübner den Großen Sudetendeutschen Kulturpreis. Auf Einladung der Landesregierung Salzburg hielt Hübner am 25. Juli 1987 den Festvortrag zur Eröffnung der Salzburger Festspiele mit dem Thema Festspiele als mythisches Ereignis. 1993 wurde Kurt Hübner die Humboldt-Plakette als Ehrengabe verliehen, die Laudatio hielt Hans Lenk.

1994 gründete er zusammen mit Teodor Iljitsch Oiserman und weiteren russischen und deutschen Philosophen das Zentrum zum Studium der deutschen Philosophie und Soziologie in Moskau. Dieses wurde finanziell von der VolkswagenStiftung unterstützt. Eine erste Tagung mit deutschen, österreichischen und russischen Referenten fand in Moskau im Januar 1995 statt. Eine zweite Tagung wurde an der Katholischen Universität Eichstätt im März 1997 durchgeführt. Eine Festschrift zu seinem 90. Geburtstag erschien 2011 unter dem Titel Das Geheimnis der Wirklichkeit, herausgegeben von Volker Kapp und Werner Theobald. Zum gleichen Anlass wurde er vom Bundespräsidenten mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet.

Fünf Klassen von Festsetzungen

Hübners wissenschaftstheoretisches Werk Kritik der wissenschaftlichen Vernunft erschien 1978, wurde in viele Sprachen übersetzt und mehrfach neu aufgelegt. Nach Hübner ist wissenschaftliches Arbeiten generell durch den Versuch bestimmt, Einzelnes, seien es nun einzelne Ereignisse, Tatsachen, Daten oder Gegenstände, durch Regeln oder Systeme von Regeln miteinander zu verbinden. Um das so bestimmte Unternehmen Wissenschaft zu ermöglichen, hält er es für nötig, wenigstens folgende fünf Klassen von Festsetzungen zu unterscheiden und ihre inhaltliche Bestimmung implizit oder explizit vorzunehmen:

Durch instrumentale Festsetzungen werden die Daten, das Einzelne der wissenschaftlichen Erkenntnis, bereitgestellt. Für die Erfahrungswissenschaften, wie etwa die Naturwissenschaften, handelt es sich dabei um Festsetzungen, die zur Erlangung von Messresultaten führen. Dazu gehören beispielsweise Festsetzungen über die Geltung und das Funktionieren der hierbei verwendeten Instrumente und Mittel. Für die Geisteswissenschaften sind dies Festsetzungen über die Anerkennung historischer Fakten, über die Elemente der verschiedensten Kommunikationsarten oder allgemein über das „Alphabet“ des Verständigens und Verstehens.

Funktionale Festsetzungen liefern das Allgemeine der wissenschaftlichen Erkenntnis. In den Naturwissenschaften geht es dabei um Festsetzungen, die beim Aufstellen von Funktionen oder Auffinden von Naturgesetzen auf Grund von Messresultaten oder Beobachtungen verwendet werden können. Dazu gehören beispielsweise Interpolationsregeln zur Zusammenfassung einzelner Messdaten innerhalb gewisser Grenzen aber auch Fehlerrechnungstheorien. In den Geisteswissenschaften bestimmen die funktionalen Festsetzungen generell Regeln, mit denen sich etwa einzelnes Verhalten von Menschen generalisieren lässt, so dass historische, sprachliche oder auch künstlerische Gesetzmäßigkeiten aufgefunden werden können.

Durch axiomatische Festsetzungen werden die Bedeutungsrelationen zwischen dem Einzelnen und dem Allgemeinen bestimmt und in den Naturwissenschaften zu Formen von Naturgesetzen verschmolzen. Es handelt sich dabei um Festsetzungen, welche in der Einführung von Axiomen bestehen, aus denen Naturgesetze formuliert werden können, aus welchen mit Hilfe von Randbedingungen Voraussagen ableitbar sind, die experimentell überprüft werden können. In den Geisteswissenschaften sind ebenso axiomatische Festsetzungen nötig, durch die überhaupt erst das sprachliche Verstehen ermöglicht wird, wie sie etwa mit den verschiedenen kommunikationstheoretischen Semantiken vorliegen.

Anhand judikaler Festsetzungen werden die aufgestellten Gesetze auf ihre Verlässlichkeit hin überprüft. Es handelt sich im Rahmen der Erfahrungswissenschaften dabei um Festsetzungen, welche bei Experimenten über die Annahme oder Verwerfung von Theorien entscheiden. Dazu gehören einerseits Festsetzungen, welche beurteilen, ob die theoretisch abgeleiteten Voraussagen mit den erhaltenen Messresultaten oder Beobachtungen in bereits festgesetzten Grenzen übereinstimmen. Und es gehören anderseits solche Festsetzungen dazu, die im Falle der Nichtübereinstimmung angeben, ob die betroffene Theorie verworfen oder dennoch beibehalten werden soll, oder ob sie wenigstens teilweise – und wenn teilweise, dann wo – zu ändern ist. Ebenso sind in den Geisteswissenschaften judikale Festsetzungen nötig, um entscheiden zu können, ob sich geisteswissenschaftliche Theorien bewähren oder nicht. Eine solche Festsetzung wäre etwa die Konsistenzforderung an eine Theorie und deren Konsequenzen.

Normative Festsetzungen bestimmen die Objektbereiche einer Wissenschaft, ihre Methoden und die Art möglicher Erkenntnisse. Es handelt sich dabei um Festsetzungen in Form von Vorschriften darüber, welche Eigenschaften eine Theorie überhaupt besitzen soll. Dazu zählen beispielsweise Kriterien wie Einfachheit, hoher Falsifizierbarkeitsgrad, Anschaulichkeit, Erfüllung bestimmter Kausalprinzipien oder empirischer Sinnkriterien und Ähnliches. Versteht man die einzelnen Wissenschaften als spezifische Sprachen wissenschaftlicher Kommunikation, dann legen die normativen Festsetzungen die allgemeine Semantik und Syntax von Wissenschaft überhaupt fest.

Diese Festsetzungen, die Hübner auch wissenschaftstheoretische Kategorien nennt, sind von der historischen Situation abhängig, in der sich die jeweiligen Forscher befinden. Anhand zahlreicher Beispiele aus der Wissenschaftsgeschichte zeigt Hübner, dass diese Festsetzungen für die verschiedensten Wissenschaftsbereiche auch im Nachhinein angebbar sind, selbst wenn die Wissenschaftler sie möglicherweise nur intuitiv angewandt haben. Hübner beschreibt alle Wissenschaften als Regelsysteme, einerlei ob die Regeln, die mit den fünf Arten von Festsetzungen bestimmt sind, informell (d. h. nicht schriftlich fixiert) oder formell (d. h. explizit angegeben) vorliegen oder vorgelegen haben. Alle Grundlagen, wie sie bislang für die Wissenschaften angebbar sind, besitzen keine absolute, sondern stets eine historisch bedingte Fundierung und Gültigkeit.

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