Die Krankenmorde in der Zeit des Nationalsozialismus umfassen die systematische Ermordung von etwa 216.000 überwiegend stationär untergebrachten Menschen mit vermeintlich unheilbaren körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen ab 1939 im nationalsozialistischen Deutschland und den besetzten bzw. annektierten Gebieten.
Motive entsprangen der Nationalsozialistischen Rassenhygiene, Antisemitismus, kriegswirtschaftlichen Gründen sowie mit Humanexperimenten auch NS-pseudo-wissenschaftlich geprägten Phantasien der Medizin im Nationalsozialismus.
Als Grundlage diente ein auf den 1. September 1939 datierter Auftrag Adolf Hitlers an den Reichsleiter und Chef der Kanzlei des Führers Philipp Bouhler sowie den Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen Karl Brandt,
Zwar gab es 1941 offiziell ein Ende der Tötungen, die aber 1942 durch die Aktion Brandt (30.000 Tote) oder den Hungerkost-Erlaß weitergeführt wurde, und als „wilde Euthanasie“ bezeichnet wird.
Im Rahmen der Aktion T4 wurden sechs Tötungsanstalten mit Gaskammern errichtet: Brandenburg, Bernburg, Grafeneck, Hartheim, Pirna-Sonnenstein und Hadamar.
Auch 20.000 kranke und „nicht mehr arbeitsfähige“ KZ-Häftlinge wurden dort bis Ende des Krieges ermordet.
In den besetzten Gebieten wurden Patienten erschossen und vergiftet und das Personal der Krankeneinrichtungen zum Teil – soweit sie nicht selbst ideologisch überzeugt waren von der Richtigkeit der Maßnahmen – psychisch bedrängt, nicht arbeitsfähige Insassen zu töten.
Den Alliierten war die Euthanasie-Aktion ab 1940 bekannt. Proteste kamen von Eltern der Betroffenen, einigen katholischen und evangelischen Kirchenvätern und einem deutschen Richter.
Die Aufarbeitung der Verbrechen dauert an; unmittelbar nach dem Krieg wurden Täter scharf verurteilt. Ab 1948/49 erhielten Täter als „Gehilfen ohne eigenen Willensentschluss“ aber schon mildere Strafen. Viele Prozesse folgten erst in den 1970er/1980er Jahren und etliche wurden wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, sodass von 638 Verfahren nur 6,8 % rechtskräftig wurden.
Im Jahr 1983 erschien das Buch „Euthanasie“ im NS-Staat – Die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ von Ernst Klee, in dem das bis dahin wenig beachtete und tabuisierte Thema erstmals grundlegend aufgearbeitet wurde und das heute als Standardwerk gilt.
Ab 1987 setzte sich der Bund der „Euthanasie“-Geschädigten und Zwangssterilisierten für die Opfer ein. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) begann erst 2010 ihre Geschichte aufzuarbeiten.
Einige Elemente der Nationalsozialistischen Rassenhygiene gehen auf schon um die Jahrhundertwende entwickelte Ideen der Eugenik zurück. Zu deren Vorreitern zählen Francis Galton (1822–1911) mit seiner Schrift Hereditary Genius, deutsch Genie und Vererbung, und Alfred Ploetz (1860–1940), Verfasser von Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen. Die Grundlinien einer Rassenhygiene. Die Zwangssterilisation wurde etwa seit Beginn des 20. Jahrhunderts in vielen Ländern diskutiert und angewendet.
Der österreichische Psychologe Adolf Jost erörterte 1895 in Göttingen in seiner Schrift Das Recht auf den Tod, in welchen Fällen „der Tod eines Individuums sowohl für dieses selbst als auch für die menschliche Gesellschaft überhaupt wünschenswert“ sei.
Alfred Ploetz gehörte 1905 zu den Mitbegründern der Gesellschaft für Rassenhygiene, unter deren Mitgliedern der Erbbiologe Fritz Lenz, der „Rassenforscher“ Eugen Fischer, der Autor Gerhart Hauptmann, der sozialdemokratische Hygieniker Alfred Grotjahn, der Verleger Julius Friedrich Lehmann und der Botaniker Erwin Baur waren.
Der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche fanden 1920 mit ihrer Schrift Freigabe zur Vernichtung lebensunwerten Lebens, die 1927 vom Chirurgen Max Krabbel kommentiert wurde, Eingang in die akademische Diskussion.
Der Grundriss der menschlichen Erblichkeitslehre und Rassenhygiene (1921), in späteren Auflagen „Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene“, von Eugen Fischer, Erwin Baur und Fritz Lenz, diente den Nationalsozialisten als Begründungen.
Hermann Simon, Anstaltsleiter der Provinzialheil- und Pflegeanstalt Gütersloh, definierte 1931 als den Personenkreis angeblich Minderwertiger Körperschwache, Kränkliche, Schwächlinge, Schwachsinnige, Krüppel, Geisteskranke und kam zu dem Schluss: „Es wird wieder gestorben werden müssen.“
Ernst Rüdin, einer der wichtigsten Vertreter der deutschen Psychiatrie, forderte 1934: „Dem hohen Zuchtziel einer erbgesunden, begabten, hochwertigen Rasse muß der Psychiater dienstbar sein.“