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Kraftfahrzeugkennzeichen

Schild an Kraftfahrzeugen zur eindeutigen Identifikation des Fahrzeugs

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Ein Kraftfahrzeugkennzeichen oder kurz Kfz-Kennzeichen (Deutschland), ein behördliches Kennzeichen (Österreich) beziehungsweise ein Kontrollschild (Schweiz und Liechtenstein; umgangssprachlich Autonummer) ist eine von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Schweiz: Strassenverkehrsamt) zugeteilte individuelle numerische oder alphanumerische Registrierungsbezeichnung für Kraftfahrzeuge (Schweiz: Motorfahrzeuge), die in den Fahrzeugunterlagen, auf den Schildern der Kennzeichen erscheint. Kraftfahrzeugkennzeichen dienen grundsätzlich zur Identifizierung des Fahrzeughalters. In diesem Artikel wird unter Kraftfahrzeugkennzeichen die Zuteilung einer „Registrierung“ eines Fahrzeuges für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr verstanden.

Benennung von Kennzeichen und Kennzeichenschildern

Sowohl für das Kennzeichen als auch für die zugehörigen Schilder sind im deutschsprachigen Raum je nach innerstaatlichen Rechtsvorschriften unterschiedliche Benennungen in Gebrauch. In der Umgangssprache werden zusätzliche Synonyme verwendet und die beiden Begriffe werden miteinander vermischt.

Das Kennzeichen heißt in Österreich offiziell „Behördliches Kennzeichen“, das dazugehörige Schild „Kennzeichentafel“. In Deutschland heißt es „Kennzeichen“, früher auch „Amtliches Kennzeichen“ oder „Polizeiliches Kennzeichen“. Das Schild heißt „Kennzeichenschild“. In der Schweiz und in Liechtenstein gibt es keinen eigenen Begriff für das Kennzeichen, stattdessen wird auf das Schild verwiesen. Das Schild wird als „Kontrollschild“ bezeichnet.

In der Umgangssprache heißt es in Deutschland und Österreich auch „Nummernschild“ bzw. „Nummerntafel“, in der Schweiz „Autonummer“.

Zweck und Funktion des Kennzeichens

Mit dem Kennzeichen wird allen in den jeweiligen Rechtsräumen kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeugen, in der Schweiz dagegen einem Fahrzeughalter, eine Nummer – in der Regel eindeutig – zugeordnet, wobei die Kennzeichenpflicht in den verschiedenen Staaten nicht einheitlich geregelt ist. Verschiedene Auffassungen bestehen insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit geringer Leistung, Sonderfahrzeugen, fahrbaren Arbeitsgeräten und Oberleitungsbussen. Letztere gelten in vielen Staaten juristisch als Bahn und nicht als Kraftfahrzeug.

Nach jeweils geltenden Bestimmungen können Kennzeichen aus Ziffern und Buchstaben (unterschiedlicher Alphabete) bestehen. International sind verschiedene Systeme gebräuchlich. Da das Kennzeichen im Straßenverkehr schnell erkennbar und merkbar sein soll, sind viele Systeme auf möglichst kurze und prägnante Formen ausgerichtet. So dienen zählende Buchstaben dem Zweck, auf gleichbleibendem Raum mehr Kombinationen zu ermöglichen, da es wesentlich mehr Buchstaben als Ziffern gibt.

In vielen Staaten darf jedes Kennzeichen im jeweiligen Verwaltungsraum zeitgleich im Prinzip nur einmal vergeben werden. Von dieser Regel gibt es allerdings in vielen Ländern Ausnahmen (z. B. in Frankreich für landwirtschaftliche Fahrzeuge), oder sie wird nur für Fahrzeuge derselben Art angewendet (z. B. in der Schweiz). Vielerorts enthalten die Buchstaben und Ziffern keine Informationen, die über die reine Benennung hinausgehen würden; in anderen Staaten können hingegen aus der Zeichenfolge direkt die Position in der Zulassungsreihenfolge oder der Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs abgelesen werden. Oft enthalten Kennzeichen standardisierte Buchstaben- oder Ziffernfolgen, die mit Verwaltungsdistrikten oder spezifischen Verwaltungseinheiten (Militär, staatliche oder internationale Organisationen, Touristenbüros) verbunden sind, sogenannte Unterscheidungszeichen. Diese stehen zumeist am Beginn des Kennzeichens, manchmal auch am Ende, wie beispielsweise in der französischen Norm bei den auslaufenden Kennzeichen als zweistellige Zahl für das Département. Darüber hinaus sind in zahlreichen Ländern auch andere, vom jeweiligen Standardkennzeichen abweichende Formen zulässig, etwa für historische Kraftfahrzeuge, für Probe- und Überführungsfahrten, für steuerbefreite Fahrzeuge, Elektroautos, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen. Unterscheidungszeichen können in Sonderfällen auch für kleine Fahrzeuggruppen vergeben werden, wie beispielsweise Dienstfahrzeuge von Regierungen.

Auch die Zuordnung eines Kennzeichens zum Fahrzeug oder zum Fahrzeughalter wird unterschiedlich gehandhabt: Während in der Schweiz oder in Liechtenstein ein Kennzeichen dem Fahrzeughalter zugeordnet ist (er kann mit einer Wechselnummer dieses mit mehreren Fahrzeugen lebenslang nutzen, ein Kennzeichen kann vererbt und je nach Kanton übertragen werden), ist es in Deutschland wie in den meisten Ländern fahrzeuggebunden. In Österreich existieren beide Möglichkeiten.

Wunschkennzeichen, d. h. Kennzeichen, in denen der Fahrzeughalter einen Teil der Zeichenfolge innerhalb bestimmter Regeln selbst aussucht, sind in vielen Staaten zulässig (u. a. in Deutschland, der Schweiz und Österreich), oft gegen Gebühr. In der Regel dienen sie der Individualisierung des Fahrzeugs (gerne werden z. B. die Initialen des Namens oder Teile des Geburtsdatums genutzt), aber auch praktischen Zwecken, wie ein besonders kurzes Kennzeichen für Automobile mit wenig Platz für das Kennzeichenschild. Von Firmen wird gelegentlich die Zuordnung von Fahrzeugen zu einem gemeinsamen Fuhrpark oder der Werbung angestrebt.

Inzwischen ist es auch in Deutschland möglich, ein Kennzeichen beim Fahrzeugwechsel auf das neue Fahrzeug „mitzunehmen“ (egal wo es registriert war), was weitaus günstiger ist, als die Prägung neuer Kennzeichen. Für die Mitnahme gab es früher Übergangsfristen, doch inzwischen geschieht die vollständige Ab- und Wiederanmeldung über EDV-Systeme ohne jede Wartezeit.

Material der Kennzeichenschilder

Kennzeichenschilder sind je nach Land nach unterschiedlichen Normen gefertigt, wobei die Beschriftung der Kennzeichen meist geprägt oder aufgedruckt ist. Sie dienen verschiedenen Zwecken: Zunächst als offen sichtbarer Nachweis der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (und damit auch einer entsprechenden Haftpflichtversicherung), auch ermöglichen sie jedermann, ein Fahrzeug eindeutig zu benennen und wieder zu erkennen. Während das Kennzeichen außer der Benennung keinerlei weitere Bedeutung hat, weist das Kennzeichenschild oftmals eine Vielzahl zusätzlicher Informationen aus, wie Angaben zur Nationalität, zum Verwaltungsdistrikt der Zulassungsstelle oder steuerliche und technische Angaben in Form von Plaketten oder Stempeln. Kennzeichenschilder müssen international einheitlich am Heck, meist auch an der Front eines Fahrzeuges angebracht werden. Für manche Fahrzeugtypen (beispielsweise Motorräder) sowie in einigen Ländern (zum Beispiel einigen Bundesstaaten der USA) ist nur ein Kennzeichenschild hinten vorgeschrieben.

Gegen ungewollte Geräusche des Kennzeichenbleches und aus optischen Gründen sowie zum Schutz vor Verlust oder Diebstahl werden zum Anbringen häufig Kennzeichenträger verwendet, die meist aus Kunststoff bestehen und deren Umrandung oft Werbeaufschriften trägt. Diese Kennzeichenträger ersparen das früher übliche Durchbohren der Kennzeichentafeln für Befestigungsschrauben. Insbesondere, wenn Kennzeichenträger mit Blechschrauben von fast 5 mm Durchmesser in üblicherweise dünnem Karosserieblech von Pkw verschraubt sind, können sich diese Schrauben, die mit nur einem Teil eines Gewindegangs greifen, lösen und den Träger verrutschen lassen. Die Kennzeichenträger vereinfachen Autohändlern, -nutzern, der Exekutive aber auch Dieben, Schilder anzubringen und abzunehmen. Das erfolgt einfach mit einem Schlitzschraubenzieher, Kaffeelöffel oder ähnlichem. Kennzeichenträger wiegen paarweise etwa 0,2 kg und erhöhen die Masse der Pkw-Flotte um 1/10.000 und damit den Treibstoffverbrauch. Durch das Anheben des Kennzeichens durch den Halter und den Schattenwurf des Rahmens wird die Lesbarkeit des Kennzeichens unter der Kennzeichenbeleuchtung verschlechtert. In Frankreich übliches Aufkleben einer Folie direkt auf Karosserie oder Stoßfänger spart sogar die Masse des Tafelblechs ein und markiert das Kfz dauerhafter und fälschungssicherer. Spezielle Wechselkennzeichenhalter erlauben das in Österreich praktizierte werkzeuglose Rangieren von Wechselkennzeichen zwischen dafür berechtigten Fahrzeugen. Da nur die österreichischen Kennzeichen – mit rot-weiß-roten Längsstreifen – in Europa höher sind, benötigen sie eigene Kennzeichenhalter.

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